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Neu im August: Niedrigere BAFA-Fördersätze, Masernimpfpflicht, BAföG-Reform

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Niedrigere BAFA-Fördersätze

Im Zuge der BEG-Reform des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima gelten am dem 15.8.2022 neue und niedrigere BAFA-Fördersätze. Laut BAFA gilt für Änderungen bei den BEG Einzelmaßnahmen beim BAFA eine Übergangsfrist bis einschließlich So., 14.8.2022. Alle wichtigen Informationen zur aktuellen BEG-Reform finden Sie außerdem in unserem ausführlichen Bericht.

Masern-Impfpflicht auch für Handwerker

Ab dem 1.8.2022 ist der Nachweis einer Masernimpfung Pflicht. D.h. bis zum 31.7.2022 müssen nun auch Nachweise für Kinder und Beschäftigte da sein, die am 1. März 2020 schon in den Einrichtungen waren. Nichtgeimpfte Kinder können dann ein Kita-Verbot erhalten. Personen, die nach 1970 geboren wurden und in medizinischen oder Gemeinschaftseinrichtungen beschäftigt sind, müssen ebenfalls bis zum 31.7.2022 eine Masernimpfung vorlegen.

Dazu zählen auch Handwerker, die beispielsweise in Krankenhäusern oder Schulen beschäftigt sind. Ohne den Nachweis eines Impfschutzes dürfen betroffene Personen nicht mehr in den entsprechenden Einrichtungen arbeiten.

Neue Arbeitsverträge

Arbeitsverträge müssen ab dem 1.8.2022 mehr Informationen enthalten. Dazu zählen Einzelheiten zur Bezahlung, etwa bei Überstunden. Auch muss bei entsprechender Vereinbarung festgehalten sein, das Arbeitnehmer ihren Arbeitsort frei wählen dürfen.

BAföG-Reform

Die Freibeträge werden zum 1.8.2022 um 20,75 Prozent angehoben, die Bedarfssätze um 5,75 Prozent, der Wohnkostenzuschlag steigt auf 360 Euro. Außerdem wird die Altersgrenze von 30 Jahren bei Beginn der Ausbildung auf 45 Jahre angehoben. Das wirkt sich ebenfalls auf die Berufsausbildungshilfe, das Ausbildungsgeld und die Einstiegsqualifizierung aus.

Weiße Farbe in Lebensmitteln verboten

Titandioxid (E171) wird bislang verwendet, um vielen Lebensmitteln eine weiße Farbe zu verleihen: von Backwaren und Brotaufstrichen bis hin zu Suppen, Soßen, Salatdressings und Nahrungsergänzungsmitteln. Aufgrund eines wissenschaftlichen Gutachtens kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zu dem Schluss, dass Titandioxid bei der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann. Ab 8. August 2022 ist die Verwendung von Titanoxid deshalb in Nahrungsmitteln verboten.

9-Euro-Ticket läuft aus

Das bundesweit eingeführte 9-Euro-Ticket läuft Ende August aus. Uneinigkeit herrscht darüber, ob es danach mit dem diskutierten 365-Euro-Jahresticket oder einem Monatsticket für 29 bzw. 69 Euro weitergeht.

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