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Neues EuGH-Urteil zur Zulassung von Baustoffen: Keine nationalen Kontrollen

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sorgt für Unverständnis, denn es erlaubt der Bundesrepublik Deutschland künftig nicht mehr, an Bauprodukte national höhere Anforderungen zum Schutz der Gesundheit zu stellen. Diese Neuregelung hat aktuell das Umweltbundesamt (UBA) "zu einer Warnung vor möglichen Gesundheitsrisiken für Mensch und Umwelt bei der Nutzung von Gebäuden durch nicht ausreichende europäische Standards veranlasst".

Nationale Kontrollen nicht mehr erlaubt

Bis zum Herbst 2016 verlangte das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) für innenraumluftrelevante Bauprodukte anspruchsvolle Tests. Das vergebene nationale „Ü“-Zeichen (Ü für Übereinstimmung) stellte unter anderem strenge Anforderungen an flüchtige organische Verbindungen (VOC). Diese können etwa in Fußbodenbelägen, Lacken oder Dichtstoffen enthalten sein. In zu hohen Konzentrationen sind sie gesundheitsschädlich und können unter anderem Kopfschmerzen oder Schwindel auslösen.

Das deutsche „Ü“-Zeichen ist nach dem Urteil des EuGH nicht mehr erlaubt. Die EU-Kommission hat zwar einen Vorschlag für eine Ergänzung der EU-weiten und einheitlichen CE-Kennzeichnung von Bauprodukten um gesundheitliche Aspekte vorgelegt. Dieser Vorschlag lässt jedoch Emissionen von VOC aus Lösemitteln und anderen chemischen Hilfsstoffen zu, ohne dies zu kennzeichnen. „Die hohen deutschen Standards sind in Gefahr. Da wir uns über 80 Prozent der Zeit in Innenräumen aufhalten, sehen wir das sehr kritisch. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen erkennen und nachprüfen können, ob Bauprodukte in Wohnung, Kindergarten und Büro gesundheitlich unbedenklich sind“, so Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA. „Dafür brauchen wir eine eindeutige Kennzeichnung.“

So könnte es analog zu Brandschutzklassen ein Klassensystem für VOC geben."Die Neuregelung basiert weitgehend auf der bekannten CE-Kennzeichnung, die eine Konformitätserklärung durch den Hersteller oder Importeur verlangt. Für das Umweltbundesamt geht diese Regelung aber nicht weit genug, da sie gerade bei den leichtflüchtigen Stoffen, wie zum Beispiel Lösemitteln, noch keine Hürden für Baustoffe vorsieht. Da die Mühlen der europäischen Gesetzgebung langsam mahlen, ist davon auszugehen, dass die sich aktuell auftuende Schutzlücke fünf bis zehn Jahre Bestand hat." Und so führt das EuGH-Urteil schon jetzt bei vielen Marktteilnehmern, von Herstellern bis Handel, zu einer spürbaren Verunsicherung. "Und das in einer Phase, wo Gesundheit in Immobilien einer der Megatrends der Baubranche werden kann. Denn nicht nur in Schulen, öffentlichen Bauten und Gewerbe-Immobilien bekommt das Thema Schadstoffe einen höheren Stellenwert.

Eigenleistung von Bauherren führt häufig zu erhöhten Schadstoffkonzentrationen 

Über ein aktuelles Untersuchungsprogramm des TÜV Rheinland in 650 Einfamilienhäusern in Kooperation mit dem Sentinel Haus Institut wurde kürzlich festgestellt, dass Eigenleistungen der Bauherren in ihren Bauprojekten zu einem großen Prozentsatz zu hohen und bedenklichen Schadstoffkonzentrationen führen. Letztlich lassen sich schädliche Ausdünstungen in Wohn- und Arbeitsräumen nur verhindern, wenn neben der richtigen Vorgehensweise durch Planer und Handwerker, beim Bauen, Renovieren und Einrichten vor allem schadstoffarme Materialien zum Einsatz kommen. Auch als "ökologisch" deklarierte Produkte sind nicht zwangsläufig schadstoffarm. Orientierung für schadstoffarmes Bauen bieten anerkannte Produkt-Kennzeichen wie der Blaue Engel, das EU Ecolabel oder die TÜV Rheinland Prüfzeichen "Schadstoffgeprüft", "Emissionsgeprüft" und "Allergiker geeignet". Diese werden für Baustoffe, aber auch Heimtextilien, Spielzeuge und sogar ganze Gebäude vergeben.

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