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Neue Regelung zum Glimmverhalten von Bauprodukten

Das hohe Schutzniveau von Bauprodukten und Bauwerken in Deutschland bleibt erhalten. Das hat die Bauministerkonferenz der Länder jetzt beschlossen. Grundlage dafür war eine Verständigung des BMUB mit der EU-Kommission. Diese sieht vor, dass Deutschland vorübergehend Anforderungen an das Glimmverhalten von Bauprodukten stellen kann, bis diese in die europäische Produktnorm aufgenommen worden sind. Mit der Verständigung wurde auch ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland eingestellt.

Bis zur Aufnahme der Anforderungen in die europäische Normung darf die europäische Norm (EN 16733) in Deutschland zum Nachweis des Glimm- und Schwelverhaltens von Bauprodukten verwendet werden. Diese Regelung soll für alle Bauprodukte eingeführt werden, bei denen das Glimmverhalten im Brandfall eine Rolle spielt. Die Länder beabsichtigen daher, in Kürze in den Regelwerken ihrer Technischen Baubestimmungen Hinweise dafür zu geben, wie den bekannten Lücken und Mängeln der CE-Kennzeichnung durch freiwillige zusätzliche Angaben bauwerksbezogen begegnet werden kann. Gleichzeitig haben die Länder einen Stufenplan angekündigt, damit die Lücken in der Normung gemeinsam mit der EU-Kommission und den europäischen Normungsorganisationen so rasch wie möglich geschlossen werden können.

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