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Rückkehr zur Meisterpflicht: Was das Bundeskabinett beschlossen hat

Die Wiedereinführung der Meisterpflicht ist ein wichtiger Bestandteil von Wirtschaftsminister Altmaiers Mittelstandsstrategie. Der Qualitätsstandard ‚Meister‘ stehe im deutschen Handwerk für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft. Die Meisterpflicht mache Handwerksberufe attraktiv für junge Menschen und sei die Voraussetzung für duale Ausbildungsleistung und Nachwuchsförderung.

Informationen zur Meisterpflicht

Ein Handwerk unterliegt der Meisterpflicht zum einen dann, wenn es sich um eine gefahrgeneigte Tätigkeit handelt und eine Reglementierung zum Schutz von Leben und Gesundheit erforderlich ist. Zum anderen rechtfertigt die Wahrung des materiellen und immateriellen Kulturerbes eine Reglementierung.

Der Gesetzentwurf trägt der Tatsache Rechnung, dass sich das Berufsbild und auch der Schwerpunkt der praktischen Berufsausübung einzelner zulassungsfreier Handwerke seit der Novellierung im Jahr 2003 weiterentwickelt und verändert haben. Durch die Wiedereinführung der Meisterpflicht soll zudem die Ausbildungsleistung in den betroffenen Handwerken gestärkt werden. Die Neuregelungen sollen innerhalb von fünf Jahren evaluiert werden. Mit dem Gesetzentwurf werden Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Die Zulassungspflicht wird in folgenden Handwerken wieder eingeführt:

  1. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  2. Betonstein- und Terrazzohersteller
  3. Estrichleger
  4. Behälter- und Apparatebauer
  5. Parkettleger
  6. Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  7. Drechsler und Holzspielzeugmacher
  8. Böttcher
  9. Raumausstatter
  10. Glasveredler
  11. Orgel- und Harmoniumbauer
  12. Schilder- und Lichtreklamehersteller.

Der selbstständige Betrieb eines künftig zulassungspflichtigen Handwerks ist dann nur noch zulässig, wenn ein Betriebsleiter in der Handwerksrolle eingetragen ist. Eingetragen in die Handwerksrolle wird, wer die Voraussetzungen der §§ 7 ff. der Handwerksordnung erfüllt, d.h. insbesondere die Meisterprüfung in dem Handwerk bestanden oder eine sonstige Ausübungsberechtigung für das Handwerk erhalten hat.

Für die bestehenden Betriebe, die die künftigen Voraussetzungen nicht erfüllen, gilt ein Bestandsschutz.

ZDH zur Wiedereinführung

Eine Modernisierung der Handwerksordnung sichert laut ZDH den Verbraucherschutz, Wissenstransfer und ein nachhaltiges Unternehmertum. Das Gesetzgebungsverfahren muss nun im Bundestag und Bundesrat abgeschlossen werden, dann kann das Gesetz wie geplant Anfang Januar 2020 in Kraft treten.

ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer: „Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird der Weg bereitet für die Wiedereinführung der Meisterpflicht in 12 zulassungsfreien Handwerken. Damit setzt die Bundesregierung den richtigen und notwendigen Akzent für mehr Qualität und Qualifizierung im Handwerk. Meisterinnen und Meister sorgen für Wissenstransfer, schaffen die Basis für nachhaltiges Unternehmertum und sind Vorbild für Auszubildende. Wissen und Können bleiben erhalten, kulturelle Schätze und traditionelle Techniken bewahrt. Das "Ja zum Meister" ist vor allem auch ein klares Bekenntnis für mehr Verbraucherschutz.

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