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Wird die Handynutzung am Steuer teurer? Deutliche Ausweitung der Verbote geplant

Die Verwendung von elektronischen Geräten während der Fahrt ist ein enormes Sicherheitsrisiko. Wer nur eine Sekunde lang aufs Handy schaut, legt bei Tempo 50 ganze 14 Meter im Blindflug zurück. Die Folgen sind dabei mitunter fatal. Daher soll eine Verordnung der Bundesregierung künftig höhere Strafen für Handynutzer am Steuer ermöglichen. Der Bundesrat stimmt am 22. September darüber ab.

Diese Änderungen sind geplant

Da nicht nur Mobiltelefone, sondern auch andere Geräte im Auto für Ablenkung sorgen, soll das Verbot der Nutzung ausgeweitet werden. Künftig sollen alle Geräte zur Kommunikation, Information und Organisation, also beispielsweise Tablets, Laptops oder auch Organizer, am Steuer nicht mehr benutzt werden dürfen. Weiterhin zulässig soll es jedoch sein, einen Anruf durch Tastendruck oder Wischen über das Display anzunehmen. Dies gilt allerdings nur, wenn man dabei das Telefon nicht in die Hand nimmt. Ebenso sind Sprachsteuerung weiter erlaubt und auch ein kurzer Blick auf das Gerät. Wie genau "kurz" definiert ist, bleibt bislang jedoch offen.

Diese Strafen drohen

Da das bisherige Bußgeld für die Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer in Höhe von 60 Euro offenbar keine ausreichend abschreckende Wirkung zeigt, soll es auf 100 Euro angehoben werden. Auch weiterhin soll es dafür einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei geben. Führt die Handynutzung am Steuer zu einer Sachbeschädigung, sollen künftig bis zu 200 Euro fällig werden, außerdem droht dann auch ein Monat Fahrverbot.

Und die Strafen werden nicht nur für Autofahrer verschärft. Auch Radfahrer, die während der Fahrt das Handy nutzen, müssen künftig tiefer in die Tasche greifen, wenn sie erwischt werden. Statt wie bislang 25 Euro werden dann 55 Euro fällig. 

Was darf man auch weiterhin?

Weiterhin erlaubt wird es sein, das Handy zu nutzen, wenn das Fahrzeug steht und der Motor aus ist. Auch wenn im Stau nichts mehr geht, darf zum Smartphone gegriffen werden. Schaltet sich der Motor hingegen an einer Ampel selbsttätig aus, gilt dies nicht. Hier bleiben elektronische Geräte weiterhin tabu.

 

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