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10 absurde Kündigungsgründe

Dörte Neitzel

Kein Witz, die folgenden zehn Kündigungen wurden von Arbeitgebern tatsächlich ausgestellt. Was nicht weiter verwunderlich ist: Die Begründungen für die Kündigungen bemühten jeweils auch die Arbeitsgerichte - nicht immer erfolgreich für das Unternehmen. Der Rechtsanwalt Markus Mingers hat auf Focus Online die zehn ungewöhnlichsten Kündigungsgründe zusammengestellt.

1. Stromdiebstahl: Handy aufladen bei der Arbeit

Im Büro mal kurz das Handy aufladen? Das machen die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Warum auch nicht? In Oberhausen führte das für einen Angestellten jedoch zur Kündigung. Der Arbeitgeber rechtfertigte seine Kündigung mit „Stromdiebstahl“. Allerdings erfolglos: Das Arbeitsgericht bewertete diesen Kündigungsgrund als nicht berechtigt, da der Streitwert bei etwa 0,014 Cent lag.

2. Alkohol und Drogen: Kollaps am Fließband

Im März 2017 stand im Münchner BMW-Werk ein Fließband für kurze Zeit still. Grund dafür waren zwei Kollegen, die stark alkoholisiert und von Drogen berauscht zur Arbeit kamen. Während der Arbeit kollabierten sie dann am Fließband. Der Schaden für BMW belief sich immerhin auf einen fünfstelligen Betrag. Die Kündigung gab es allerdings nur für einen der beiden Mitarbeiter, der andere wurde versetzt.

3. Verschätzt beim Alter: Chef beleidigt

Eine Auszubildende trat in ein besonderes Fettnäpfchen, ihr wurde das Schätzen des Alters beruflich zum Verhängnis. Sie schätzte das Alter der Lebensgefährtin ihres Chefs höher als es tatsächlich war und kassierte dafür tatsächlich ihre Kündigung. Die Begründung: Beleidigung und respektloses Verhalten in Verbindung mit kleinen Fehlern bei der Arbeit. Die beiden Parteien trennten sich und einigten sich auf einen Vergleich.

4. Kein Scherz: Feuerwerk auf dem Dixi-Klo

Das Arbeitsgericht Krefeld verhandelte 2010 einen explosiven Fall. Ein Bauarbeiter hatte in einer mobilen Baustellentoilette einen Feuerwerkskörper zum Explodieren gebracht. Allerdings während ein Kollege dort sein Geschäft verrichtete. Dieser zog sich schwere Verletzungen und Verbrennungen im Genitalbereich zu. Für den Knallkörper zündenden Bauarbeiter endete der schlechte Scherz mit einer fristlosen Kündigung. Auch 15 Jahre Betriebszugehörigkeit und eine ausgebliebene Abmahnung konnten das nicht mehr ändern (Az. 2 Ca 2010/12).

5. Hakenkreuz unterm Schreibtisch: Fragwürdige Lektüre am Arbeitsplatz

Ein Mitarbeiter des Bezirksamts las während der Arbeitszeit die Originalausgabe von Hitlers „Mein Kampf“. Das fand der Vorgesetzte weniger passend, so erhielt der Angestellte seine Kündigung. Ohne Abmahnung. Der entlassene Arbeitnehmer wehrte sich und klagte gegen das Land Berlin. Doch die Richter bestätigten die Kündigung mit folgender Begründung: Als Repräsentant des Landes müsse er in besonderer Weise für die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach dem Grundgesetz einstehen. Das Hakenkreuz auf der Originalausgabe stelle ein verfassungswidriges Symbol dar, sodass der Mitarbeiter schwerwiegend gegen seine Verpflichtung verstoßen habe.

6. Jesus hat Sie lieb: Glaube gegen Job

„Vielen Dank für Ihren Einkauf. Jesus hat Sie lieb“. Mit diesem Satz verabschiedete ein Callcenter-Mitarbeiter die Anrufer: Nach zahlreichen (nicht befolgten) Aufforderungen, diese Floskel zu unterlassen, folgte die fristlose Kündigung für den Telefon-Missionar. Der Arbeitnehmer erhob zwar Kündigungsschutzklage beim LAG Hamm auf Glaubensfreiheit, doch diese blieb erfolglos. Es konnte nicht belegt werden, dass eine Unterlassung des Abschiedsgrußes zu einem Gewissenskonflikt geführt hätte (Az. 4 Sa 2230/10).

7. Datenschutz: Berufliche E-Mails zuhause bearbeiten

Vorsicht vor dem Datenschutz! Geschäftliche E-Mails an den Privataccount weiterzuleiten erwies sich für einen Angestellten aus Frankfurt als keine gute Idee. Das Problem: Die Mails enthielten betriebliche Informationen und personenbezogene Daten von Kunden. Obwohl der Mitarbeiter die Mails nur benötigte, um zuhause weiterzuarbeiten, bestätigte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Kündigung als berechtigt an. Laut der Richter sei die Weiterleitung von E-Mails mit betrieblichen Informationen eine schwerwiegende Pflichtverletzung. Daher sei auch die fristlose Kündigung legitim gewesen, da "das geschäftliche Interesse des Arbeitgebers unmittelbar gefährdet" gewesen sei.

8. Unpassend: Deutschlandlied statt Nationalhymne

Während des Besuchs von US-Geschäftspartnern, trällerte ein Angestellter aus Köln lautstark die erste Strophe des Deutschlandliedes. Der Chef fand das mehr als unpassend und der Mitarbeiter kassierte die fristlose Kündigung. Vor dem Landesarbeitsgericht Köln kam es zum Streit darüber. Mit folgendem Ergebnis: Es hätte zwecks Interessenabwägung auch eine Abmahnung gereicht. Das Gericht beurteilte die Kündigung als unwirksam.

9. Zu langsam: Arbeiten im Schneckentempo

Eine angestellte Architektin bei einer Kreisverwaltung in Hessen sollte ein Gutachten erstellen. Kalkuliert waren dafür 40 Tage. Doch sie brauchte länger und wurde deswegen auch mehrmalig ermahnt. Als die Dame nach 96 Tagen immer noch nicht fertig war, folgte die Kündigung. Zwar versuchte die Architektin noch vor Gericht gegen die Kündigung vorzugehen, doch die Richter gaben der Kreisverwaltung Recht.

10. Uns stinkt's: Mangelnde Körperhygiene

Hier hat es den Kollegen mächtig gestunken: Ebenfalls einen Architekten traf es während seiner Probezeit bei der Stadt Köln. Sein Kündigungsgrund: mangelnde Körperhygiene. Der Mitarbeiter sah sich in seiner Intimsphäre verletzt und ging vors Gericht. Dort konnte er aber auch nicht auf seine Menschenwürde pochen, denn die Kündigung wurde wirksam.

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