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Bundestag beschließt Erleichterungen für Mieterstromprojekte

Der Deutsche Bundestag hat neben dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auch das neue Fondsstandortgesetz (FoStoG) verabschiedet. Zusammen mit dem EEG verändert es die Rahmenbedingungen für erneuerbare Energie in Deutschland. Die Novelle des Fondsstandortgesetzes beinhaltet steuerliche Erleichterungen für Wohnungsgesellschaften, die Mieterstrom anbieten.

Künftig sollen Wohnungsgesellschaften nicht mehr ihre gewerbesteuerlichen Vorteile bei Mieteinnahmen verlieren, wenn sie ihren Mietern Strom anbieten, der von Solarmodulen auf den Wohngebäuden erzeugt wird. Der Verlust des gewerbesteuerlichen Vorteils galt bisher als einer der Hauptgründe, weshalb Mieterstromprojekte in Deutschland bislang relativ selten sind. Die Abstimmung über das Fondsstandortgesetz im Bundesrat steht noch aus.

Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des Ausschusses Steuern des Zentralen Immobilien Ausschuss e. V. (ZIA), erklärte zur Gesetzesnovelle: "Der Gesetzgeber ist damit auf dem richtigen Weg, um das Gewerbesteuerrecht nun endlich an die aktuelle klimapolitische Realität anzupassen. Grundstücksunternehmen werden damit die Möglichkeit bekommen, erneuerbare Energie selbst zu erzeugen und mittels klimaneutraler Technologie an ihre Mieter zur Verfügung zu stellen, ohne dass unverhältnismäßige Steuerschäden drohen."

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