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Das sind die wichtigsten steuerlichen Änderungen für 2022

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Was sind die wesentlichen Änderungen im Jahr 2022?

Sowohl die Bürger als auch die Finanzämter sollen zukünftig entlastet werden. Aus diesem Grund müssen Belege nur noch auf ausdrücklichen Wunsch hin vorgelegt werden (bis Ende 2021 ist das noch verpflichtend).

Außerdem werden die Abläufe digitalisiert. Das heißt, sämtliche Belege werden nur noch per Mail übermittelt. Dabei ist es egal, ob es sich um die elektronische Steuererklärung, Belege der Krankenkasse oder Dokumente zu weiteren Einkünften handelt. Auch der Bescheid vom Finanzamt wird anschließend digital an die Bürger und Unternehmer übermittelt. Daneben überprüfen die Finanzämter ab dem Jahr 2022 nur noch maschinell und stichprobenartig.

Auch für Minijobber (Verdienstgrenze: 450 Euro im Monat) ergeben sich einige Änderungen im Steuerrecht. Ab Januar 2022 müssen alle Arbeitgeber ihre geringfügig Beschäftigten anhand der Steuer-ID in einem elektronischen Verfahren den Behörden melden.

Was müssen Steuerzahler neu beachten?

Bei einer Steuererklärung geht es im Wesentlichen darum, sich einen Teil der gezahlten Beträge vom Staat zurückzuholen. Aber nicht immer ist das sinnvoll, denn in einigen Fällen fordert das Finanzamt sogar Geld zurück. Aus diesem Grund sollte man im Vorfeld überprüfen, inwiefern eine Verpflichtung dazu besteht. In folgenden Fällen muss eine Steuerklärung eingereicht werden:

  • Es werden Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit erwirtschaftet
  • mit Hilfe einer Photovoltaikanlage wird eigener Strom ins Netz gespeist
  • neben dem eigentlichen Gehalt oder Lohn wurden Nebeneinkünfte erwirtschaftet, für die keine Lohnsteuer einbehalten wurde
  • Löhne oder Gehälter aus verschiedenen Arbeitsverhältnissen wurden nicht versteuert
  • im alten Jahr wurden Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Kranken- oder Elterngeld bezogen
  • verheiratete Paare, bei denen ein Partner in der Steuerklasse fünf oder sechs ist
  • wenn ein Freibetrag beantragt wurde, der jeweilige Lohn aber die Grenze überschritten hat
  • wenn für bestimmte Kapitalerträge noch keine Abgeltungssteuer entrichtet wurde

Falls keiner der oben genannten Fälle zutrifft, kann die Lohnsteuererklärung zunächst freiwillig eingereicht werden. Das wird auch Antragsveranlagung genannt. Für viele Arbeitnehmer ist die Steuererklärung durchaus sinnvoll, da einige Ausgaben absetzbar sind. Nur wer vom Finanzamt aufgefordert wird, ist zur Abgabe verpflichtet.

Dabei sollte immer die jeweilige Frist beachtet werden. Diese kann auf Antrag hin auch verlängert werden. Wer einen Steuerberater oder Hilfeverein mit der Lohnsteuererklärung beauftragt, kann sich ebenfalls über eine längere Karenzzeit freuen. Insgesamt gilt bei der freiwilligen Variante eine Zeitspanne von vier Jahren, für die man sämtliche Dokumente rückwirkend einreichen kann.

Tipps für die erste Steuererklärung

Die Steuererklärung muss immer auf amtlichen Formularen abgegeben werden. Diese erhält man bei den zuständigen Finanzämtern oder auf offiziellen Internetseiten. Ab dem Jahr 2022 werden diese nur noch digital übermittelt. Daher lohnt sich die Investition in ein Programm wie "Mein Elster".

Für Auszubildende oder Angestellte werden meistens drei Formulare benötigt. Dazu gehören der Mantelbogen mit persönlichen Daten wie Anschrift, Geburtsdatum etc., die Anlage N für Werbungskosten sowie die Anlage zum Vorsorgeaufwand. Letztgenannter Bogen ist wichtig, wenn Beiträge zu bestimmten Kranken- oder Pflegeversicherungen gezahlt wurden. Für die Einreichung einer Steuererklärung benötigt man außerdem immer seine Steuer-ID. Diese wurde im Jahr 2008 jedem Bundesbürger geschickt.

Auch wenn ab dem Jahr 2022 die Belege nicht sofort mit geschickt werden müssen, ist es ratsam, diese aufzubewahren. Mitunter fordert das Finanzamt später diverse Nachweise an.

Welche Kosten lassen sich als Arbeitnehmer absetzen?

In erster Linie sind die Werbungskosten zu nennen. Sie beinhalten alle Mehraufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit dem Beruf stehen. Das können Bewerbungs-, Fahrt- oder auch Fortbildungskosten sein.

Weiterhin können bestimmte Sonderausgaben geltend gemacht werden. Wie bereits weiter oben beschrieben, lassen sich auch Beiträge zu bestimmten Versicherungen absetzen, die der eigenen Vorsorge dienen.

Daneben erkennt das Finanzamt auch außergewöhnliche Belastungen an. Dazu zählen z. B. Zuzahlungen für bestimmte Medikamente, Schäden durch Naturkatastrophen oder Krankheitskosten. Damit das Finanzamt diese außergewöhnlichen Belastungen anerkennt, dürfen bestimmte Einkommensgrenzen allerdings nicht überschritten worden sein.

Eigenheimbesitzer können außerdem diverse Dienstleistungen geltend machen, die mit der Sanierung oder Instandhaltung ihres Wohnraums zusammenhängen. Auch die Beschäftigung von Minijobbern kann in der Steuererklärung angegeben werden.

Wer bereits jedes Jahr beim Finanzamt vorstellig wird, sollte lediglich die Änderungen in 2022 beachten. Dazu gehört, dass die Belege nur noch digital übermittelt und sämtliche Nachweise bis auf Weiteres aufbewahrt werden sollten.

Was müssen Selbstständige bei der Steuererklärung 2022 beachten?

Generell muss ein Selbstständiger zunächst sein zu versteuerndes Einkommen berechnen. Dazu werden sämtliche Einnahmen addiert und anschließend alle Betriebsausgaben Freibeträge sowie Werbungskosten subtrahiert. Multipliziert man das Einkommen mit dem jeweiligen Steuersatz, ergeben sich die jeweiligen Abgaben.

Der angesprochene Steuersatz kann zwischen 14 und 42 Prozent betragen. Auf Antrag hin kann man mit dem zuständigen Finanzamt jedoch auch einen fixen Wert von 28,25 Prozent für die erwarteten Gewinne beantragen.

Im neuen Jahr wird zudem die Wegzugsbesteuerung deutlich verschärft. Viele Unternehmer fürchten, dass die neue Regierung ihre Pläne wahr macht. Demnach würde die Einkommenssteuer deutlich erhöht, die Abgeltungssteuer abgeschafft und die Vermögenssteuer dafür wieder eingeführt. Viele Unternehmer spielen deshalb mit dem Gedanken, ihre Werke ins Ausland zu verlagern.

Bisher wurde für den Umzug in ein anderes EU-Land eine zinslose Dauerstundung gewährt. Das heißt, die Steuer wurde erst fällig, wenn die Geschäftsanteile tatsächlich verkauft wurden und der Umzug auch stattfand. Das ändert sich jetzt, indem die Steuer sofort fällig wird.

Worin unterscheidet sich die Steuererklärung eines Handwerkers?

Für einen Handwerksbetrieb kann der Gewinn entweder mit Hilfe der Einnahmen- Überschussrechnung oder aber mit Hilfe der Bilanzierung ermittelt werden. Auf diese ermittelten Beträge entfallen Einkommenssteuer sowie Gewerbesteuer. Neben Gewinnen müssen auch Verluste dem Finanzamt mitgeteilt werden. Dafür wird die sogenannte Anlage G benötigt.

Generell ist die Steuererklärung für Handwerker deutlich einfacher als die der Körperschaftssteuer. Da die Programme zum Ausfüllen viel übersichtlicher sind, ist sogar nicht immer ein Berater vonnöten.

Außerdem bietet sich einem Handwerksbetrieb die Möglichkeit, erwartete Gewinne mit einem fixen Steuersatz von nur 28,25 Prozent anzugeben. Damit werden allerdings nur Überschüsse besteuert, die nicht entnommen werden. Diese Thesaurierung ist auch nur dann sinnvoll. Denn werden die Gewinne doch noch für private Zwecke entnommen, fallen weitere 25 Prozent an. Damit würde die Besteuerung dann über dem Spitzensteuersatz liegen. Aus diesem Grund wird diese Methode häufig von etablierten Handwerksbetrieben genutzt, die in der Vergangenheit bereits genügend Gewinne erwirtschaftet haben.

Was wird aus steuerlicher Sicht teurer?

Aus steuerlicher Sicht werden im Jahr 2022 einige Posten deutlich teurer. Dazu zählt auch die Abgabe für CO2. Bisher bezahlte jeder Unternehmer rund 25 Euro für jede Tonne CO2, solange fossile Brennstoffe zum Einsatz kamen. Im neuen Jahr werden bereits 30 Euro je Tonne fällig. Weitere Steigerungen sind nicht ausgeschlossen.

Auch die Tabaksteuer wird zukünftig drastisch angehoben. In den nächsten Jahren will man die Kosten pro Päckchen um bis zu 40 Cent erhöhen.

Einige deutsche Landwirte haben ebenfalls mit höheren Steuern zu rechnen. Durch eine Veränderung der Vorsteuerbelastung von Pauschallandwirten soll es im Jahr 2022 zu einer Mehrbelastung in Höhe von 80 Millionen Euro kommen.

Wo gibt es 2022 steuerliche Erleichterungen?

Der Gewinnfreibetrag für Unternehmen erhöht sich von 13 auf 15 Prozent. Das ist unabhängig davon, wie dieser ermittelt wurde (Einnahmen- oder Ausgabenrechnung bzw. Bilanzierung). Auch wenn es erst für das Jahr 2023 gilt: Die Körperschaftssteuer soll auf 24 Prozent gesenkt werden.

Zum Ausgleich der kalten Progression (inflationsbedingte Steigerungen des Einkommens führen zu einer höheren, individuellen Besteuerung) gibt es eine Rechtsverschiebung des Einkommenssteuertarifs. Im Jahr 2022 soll sie laut dem aktuellen Steuerprogressionsbericht rund 1,17 Prozent betragen. Das heißt, der Grundfreibetrag für Ledige steigt von 9.744 Euro auf 9.984 Euro. Für die gemeinsame Veranlagung erhöht sich dieser Wert von 19.488 Euro auf 19.968 Euro.

Die Kinderfreibeträge bleiben mit 2.730 Euro (halb) und 5.460 Euro auf dem Vorjahresniveau. Das Gleiche gilt auch für den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für jeden Elternteil (1.464 Euro) sowie den Wert für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf pro Kind (2.928 Euro).

Laut dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde die Anhebung der Entlastungsgrenze für Alleinerziehende zunächst auf die Jahre 2020 und 2021 befristet (Anhebung der Beträge von 1.908 Euro auf 4.008 Euro). Das ist jetzt aufgehoben, sodass diese Grenzen in der Steuerklasse II dauerhaft gelten.

Aufgrund der weiter anhaltenden Pandemie wird es für bestimmte Einfuhren eine Steuerbefreiung geben.

Auch die Besitzer einer Photovoltaikanlage können sich freuen: Im Jahr 2022 sollen Haushalte, die ihren Strom aus Solaranlagen beziehen, mit Steuererleichterungen rechnen. Laut der neuen Koalition sollen die Substanzsteuern nicht weiter angehoben werden, sogar von Senkungen ist die Rede. Dazu zählen z. B. die Einkommens-, Mehrwert-, oder Unternehmenssteuer.

Im Vorjahr wurde bereits der Steuersatz für Jahreseinkommen zwischen 11.000 und 18.000 Euro von 25 auf nunmehr 20 Prozent gesenkt. An diesem Niveau wird sich vorerst nichts verändern. Dafür werden in der zweiten Stufe Einkommen zwischen 18.000 und 31.000 Euro nur noch mit 30 Prozent besteuert. Diese Regelung soll im Juli 2022 in Kraft treten.

Weitere Entlastungen sind dann erst wieder für Mitte 2023 geplant. Dann will man den Steuersatz für Einkommen von 31.000 bis 60.000 Euro auf 40 Prozent senken. Bisher liegt die Besteuerung im Schnitt bei rund 42 Prozent.

Ab Mitte des Jahres sollen außerdem die Krankenversicherungsbeiträge für kleinere Einkommen bis zu 2.600 Euro Verdienst gesenkt werden. Der Kinderbonus wird ab Juli von 1.500 auf 2.000 Euro pro Jahr und Kind erhöht. Davon profitieren auch Alleinerziehende mit einem niedrigen Einkommen.

Für Arbeitnehmer ist ein sogenanntes Mitarbeiterbeteiligungssystem im Gespräch. Damit können sie zukünftig mit bis zu 3.000 Euro steuerfrei am Gewinn ihres Arbeitgebers beteiligt werden.

Damit es in besonders CO2-intensiven Unternehmen nicht zum Kollaps kommt, wird es hier zukünftig eine Härtefallregelung geben. Es ist geplant, die Eigenstromsteuer für die Einspeisung selbst erzeugten Stroms entfallen zu lassen. Daneben soll der Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien gefördert werden. In die thermische Sanierung werden rund 500 Millionen Euro investiert. Das betrifft auch energieautarke Bauernhöfe, die ab dem Jahr 2022 mit Förderungen von bis zu 25 Millionen Euro bedacht werden.

Unternehmer dürfen zukünftig geringwertige Wirtschaftsgüter in Höhe von bis zu 1.000 Euro sofort als Betriebsausgaben absetzen. Bisher lag die Grenze dafür bei 800 Euro.

    Vorteile der steuerlichen Änderungen 2022

    • Die Pflicht für Arbeitgeber, jeden Minijobber zu melden hilft den Arbeitnehmern. Denn laut neuesten Studien sind diese vermeintlich schlecht bezahlten Jobs häufig das Sprungbrett in ein besseres Anstellungsverhältnis. Das ruft unlängst auch die Politiker der FDP, Grüne und der SPD auf den Plan, die deren Situation zukünftig verbessern sollen.
    • Durch die Digitalisierung werden die Bearbeitungszeiten deutlich verkürzt und außerdem ermöglicht diese Methode die direkte Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt.
    • Die Abgabefristen werden auf Ende Februar verlängert, solange ein Steuerberater involviert ist. Ohne Steuerberater muss die Erklärung wie gehabt bis spätestens zum 31.12. des Folgejahres eingereicht werden.
    • Die Bundesregierung fördert den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien mit satten Zuschüssen. Davon profitieren nicht nur Unternehmer, sondern auch Eigenheimbesitzer, die ihren Wohnraum sanieren wollen.
    • Einige Steuern sollen sukzessive gesenkt werden, damit den Arbeitnehmern mehr Netto vom Brutto bleibt. Was zunächst nur für geringere Einkommen gilt, wird in Zukunft stufenweise angehoben. Dann profitieren auch Arbeitnehmer mit höheren Gehältern davon.

    Nachteile der steuerlichen Änderungen 2022

    • Ein großer Nachteil für Minijobber (Verdienstgrenze 450 Euro im Monat) ist, dass keine Beiträge zu den Sozialversicherungen geleistet werden. Das heißt, diese Arbeitnehmer sind sozial auch weiterhin nicht abgesichert. Ungeachtet dessen sind diese Jobs für den Arbeitgeber trotzdem steuerpflichtig. Wahlweise kann entschieden werden, ob der Lohn pauschal oder je nach Steuerklasse versteuert wird.
    • Besitzer einer Ölheizung müssen im Jahr 2022 mit deutlich steigenden Preisen rechnen. Die Bundesregierung will den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien antreiben und erhöht Schrittweise die CO2-Steuer.
    • Das werden auch Pendler deutlich im Geldbeutel merken. Man geht davon aus, dass der Ölpreis im Jahr 2022 sukzessive steigen wird bis auf ein Niveau von fast 64 Dollar je Barrel. Das schlägt sich dann auch deutlich in den Benzinpreisen nieder.
    • Wenn der Ölpreis steigt, hat das auch einen sehr großen Einfluss auf verschiedene Branchen wie z. B. die Kunststoffhersteller. Auch wenn seitens der Regierung zunächst keine unmittelbare Erhöhung der Mehrwertsteuer geplant ist, werden sich die Verpackungspreise für die Endverbraucher deutlich erhöhen.

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