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Einbruchschutz: KfW fördert wieder Sicherheitsmaßnahmen

Am 3. Januar 2022 wurde das Programm Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) gestoppt. Ab sofort läuft das Programm wieder und die KfW unterstützt umfassende Sicherheitsmaßnahmen mit einem Kredit bis 50.000 Euro oder einen Zuschuss von bis zu 1.600 Euro, den die Antragssteller nicht zurück­zahlen müssen.

Eine wichtige Voraussetzung für die staatliche Förderung ist, dass der Antrag über das KfW-Zuschussportal vor Beginn der Arbeiten gestellt werden muss. Zudem weist die KfW-Bank darauf hin, dass der Einbau durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden muss. Nur so sei ein fachgerechter Einbau gewährleistet, der die Voraussetzung für einen ordnungs­gemäßen Einbruch­schutz ist über alle Klassen hinweg erfüllt.

Mit dem KfW-Programm 455-E werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • einbruch­hemmende Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen
  • einbruch­hemmende Garagen­tore und -zugänge
  • Nachrüst­systeme für Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen, z. B. Türzusatz­schlösser, Quer­riegel­schlösser mit/ohne Sperrbügel, Kasten­riegel­schlösser
  • Nachrüst­systeme für Fenster und Fenster­türen, z. B. aufschraub­bare Fenster­stangen­schlösser, abschließ­bare Fenster­griffe, Bandseiten­sicherungen, Pilzkopf­verriegelungen
  • einbruch­hemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Licht­schacht­abdeckungen
  • Einbruch- und Überfall­melde­anlagen (Hinweis:  Infraschallanlagen werden nicht gefördert)
  • Gefahren­warnanlagen sowie Sicherheits­technik in Smarthome-­Anwendungen mit Einbruch­meldefunktion

Nicht gefördert werden:

  • baugebundene Assistenzsysteme, wie Gegen­sprech­anlagen und Kamera­systeme. Dafür gibt es andere Förderprogramme
  • Ferienhäuser und -wohnungen, Boarding­häuser als Beherbergungsbetrieb
  • gewerblich genutzte Flächen und Gebäude
  • einbruchhemmende Folien an Verglasungen von Haus- und Wohnungs­eingangs­türen sowie Fenster- und Fenstertüren
  • digitale Geräte zur Unterhaltungs­elektronik wie Smart­phones oder Tablets

Höhe des Zuschusses pro Antrag

Bei Maßnahmen zum Einbruch­schutz zahl die KfW einen Zuschuss für förder­fähige Investitions­kosten von mindestens 500 Euro pro Antrag bis maximal 15.000 Euro je Wohneinheit. Bei förderfähigen Investitionskosten unter 500 Euro erhalten Antragssteller keinen Zuschuss. Bei Kosten zwischen 500 und 1.000 Euro liegt die Förderung bei 20 Prozent und bei 1.000 bis 15.000 Euro noch 10 Prozent.

Beispiel: Sollen einbruch­hemmende Maßnahmen in Höhe von insgesamt 5.000 Euro durchgeführt werden. Dann erhalten Antragssteller für die ersten 1.000 Euro einen Zuschuss von 20 % (= 200 Euro) und für die restlichen 4.000 Euro 10 % Zuschuss (= 400 Euro). Insgesamt bekommen die Antragssteller also einen Investitions­zuschuss von 600 Euro.

Lesen Sie mehr zum Thema KfW Einbruchschutz 455

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