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Geförderte Energieberatung: Anträge steigen massiv an

Der Rekordmonat bei der Energieberatung für Wohngebäude war der November 2021 mit deutlich über 8.000 Anträgen. In Baden-Württemberg werden nach wie vor mit Abstand die meisten Anträge gestellt, da der iSFP als Teilerfüllung des Landeswärmegesetzes EWärmeG gilt.  Andere Länder holen aber auf, so lag in Nordrhein-Westfalen die Zahl der Beratungen bereits im Juni 2021 deutlich über denen des kompletten Vorjahrs. Schlusslichter bleiben nach wie die neuen Bundesländer.

Die Schere zwischen beantragten Energieberatungen und geförderten Energieberatungen geht aber deutlich weiter auf als in den Vorjahren. 2020 wurden 24.621 Anträge gestellt und 19274 beschieden, 2021 wurden 73.815 gestellt und 39.994 beschieden. Es hat sich also die Zahl der gestellten Anträge verdreifacht, die der beschiedenen Anträge verdoppelt. Die Summe der ausgezahlten Fördermittel für die Beratung hat sich leicht erhöht, von gut 1.200 auf 1.330 Euro.

Die Differenz bei bewilligten, aber nicht ausgezahlten Anträgen erkläre sich zum einen dadurch, dass für viele der 2021 bewilligten Energieberatungen noch keine Beratung stattgefunden habe und demnach auch kein Verwendungsnachweis eingereicht werden konnte, so das BAFA auf Nachfrage des Gebäude Energieberater.  Zum anderen sei die Förderung enorm stark nachgefragt.

Die Auftragsbücher der Energieberaterinnen und Energieberater sind in der Regel gut gefüllt.  Teilweise sind aber die Fristen zwischen der Einreichung der iSFP und der Genehmigung und Auszahlung der Zuschüsse durch das BAFA immer noch sehr lang. Das berichten Energieberater in Gesprächen mit dem Gebäude Energieberater. Das bedeutet, dass die Energieberaterinnen und Energieberater sehr lange warten müssen, bis sie das Geld für ihre Arbeit bekommen. 

Bei den Einzelmaßnahmen der BEG und den Gesamtsanierungen liegen die Zahlen nur bis einschließlich des dritten Quartals 2021 vor. Über 190.000 Einzelmaßnahmen haben eine Zusage erhalten. 

Die Zusagen verteilen sich zu nahezu gleichen Teilen auf die Gebäudehülle und die Anlagen zur Wärmeerzeugung. Bei der Gebäudehülle gibt es in den Zahlen des Ministeriums keine Differenzierung zwischen den Gewerken Dach, Fenster und Fassade. Auch beziehen sich die Angaben nur auf die Anzahl der Zusagen, nicht auf die getätigten Investitionen. Dazu gibt es keine Informationen.

Bei den geförderten Wärmeerzeugern liegt in der Gebäudesanierung Biomasse vor Wärmepumpen und Solarthermie. Auch Gasbrennwert-Heizungen die „Renewable-ready“ sind, haben noch einen Anteil von 19 Prozent.

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