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Unternehmen auf dem richtigen Weg: Jetzt Fördermittel für Klimaneutralität sichern

Klimaneutral, treibhausgasneutral oder CO₂-neutral?  

Klimaneutralität bedeutet, dass durch einen Prozess oder eine Tätigkeit das Klima nicht beeinflusst wird und bezieht sich auf die Gesamtheit der Treibhausgase, d. h. es werden entweder keine Treibhausgase in die Atmosphäre abgegeben oder deren Emission wird vollständig kompensiert.  CO₂-Neutralität bezieht sich dagegen nur auf Kohlendioxid. Die beiden Begriffe werden häufig synonym benutzt.  

Das prominenteste Treibhausgas Kohlendioxid trägt erheblich zur Erderwärmung bei. Es entsteht v. a. durch die Verbrennung von fossilen Brennstoffen wie Erdöl, Erdgas oder Kohle. Emissionsintensive Branchen sind v. a. Energieerzeugung und Schwerindustrie, z. B. Herstellung von Stahl und Aluminium.  Weitere Treibhausgase sind v. a. Methan, Distickstoffmonoxid (Lachgas), Fluorkohlenwasserstoffe und Schwefelhexafluorid. Sie haben z. T. ein erheblich größeres Treibhauspotential (Global warming potential, greenhouse warming potential, GWP) als Kohlendioxid.  

Internationale und nationale Vorschriften  

Auf europäischer Ebene hat der Green Deal zum Ziel, erneuerbare Energie auszubauen, den Ausstoß von Treibhausgasen (THG) zu verringern und die Energieeffizienz zu steigern. Bis 2050 will die EU klimaneutral werden. Das europäische Klimagesetz soll in jedem Mitgliedsstaat gelten. Diese müssen geeignete Maßnahmen ergreifen. Die EU-Kommission überwacht die Fortschritte.  

Mit der Änderung des deutschen Klimaschutzgesetzes vom August 2021 hat die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben für Deutschland verschärft: Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken, Treibhausgasneutralität soll bis 2045 erreicht werden. Darüber hinaus legen Bundesländer und Kommunen eigene Reduzierungsziele und Termine für die Klimaneutralität fest.  

Was können Unternehmen tun?  

Unternehmen, die sich jetzt auf den Weg machen, sind besser gerüstet, wenn zukünftig neue Forderungen an sie gestellt werden wie Standards für Energieeffizienz, Handelssysteme für Emissionen sowie Auflagen für Fördermittel.  

Der Weg zur Klimaneutralität führt von Vermeiden über Reduzieren zum Kompensieren bzw. Neutralisieren als Strategie für den unvermeidbaren Rest an Emissionen. Eine systematische Vorgehensweise erleichtert den Wandel: Ein Transformationskonzept muss laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) mind. folgende Inhalte haben, um gefördert zu werden:  

  • Darstellung des IST-Zustands der THG-Emissionen bzw. der THG-Bilanz innerhalb der gewählten Bilanzgrenzen  
  • Formulierung eines THG-Neutralitätsziels bis spätestens 2045  
  • Ein längerfristiges (mind. 10 Jahre nach Antragstellung) und konkretes THG-Ziel (SOLL-Zustand) für den/ die betrachteten Standort(e)
  • Maßnahmenplan für die Zielerreichung bzw. die Transformation
  • Einsparkonzept(e) für mind. 1 Vorhaben des EEW-Förderprogramms  
  • Verankerung des Transformationskonzeptes in der Unternehmensstruktur  

CO₂-Bilanz und Carbon Footprint  

Eine THG- bzw. CO₂-Bilanz ist also die Grundlage, um Strategien für die weitere Vorgehensweise festzulegen. Während direkte Emissionen (Scope 1) und indirekte Emissionen aus bezogenem Strom, Dampf, Heizung, Kühlung, u. ä. (Scope 2) recht genau ermittelt werden können, ist es sehr aufwendig, die indirekten THG-Emissionen zu erfassen, die aus vor- und/oder nachgelagerten Prozessen entstehen (Scope3), z. B. aus der Anlieferung von Rohstoffen oder der weiteren Verarbeitung verkaufter Güter.  

Der sog. Corporate Carbon Footprint (CCF) umfasst die direkten und indirekten THG-Emissionen, die durch die Tätigkeit eines Unternehmens freigesetzt werden. Der Product Carbon Footprint (PCF) ermöglicht dagegen die Bewertung der Klimabilanz eines bestimmten Produktes.  Ein kostenloses Werkzeug ist z. B. ecocockpit der Effizienz-Agentur NRW: Mit der webbasierten Anwendung können Verantwortliche in wenigen Schritten die CO₂-Bilanz ihres Unternehmens (CCF) und/oder ihrer Produkte (PCF) erstellen. CO₂-Treiber können identifiziert und Maßnahmen zur Reduzierung abgeleitet werden.  

Managementsysteme für Energie, Umwelt und Klima  

Betriebliches Klimamanagement zielt darauf ab, Emissionen zu erfassen, zu vermeiden und relevante Emissionsquellen am Standort und aus vor- und nachgelagerten Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette zu reduzieren. Eine Norm für ein Klimamanagementsystem gibt es bisher nicht, ein internationaler Standard ISO 14068 „Treibhausgasmanagement und damit verbundene Aktivitäten – Kohlenstoffneutralität“ soll künftig klare Begriffsdefinitionen und Parameter für CO₂-Neutralität liefern, Inhalte aus der Spezifikation PAS 2060 sollen übertragen werden.  

Derzeit liefern - neben der ISO 14064er-Reihe - PAS 2060 und Greenhouse Gas Protocol nützliche Anleitungen für Bestimmung und Berichterstattung bez. Treibhausgasen. Die ISO 14067 legt Anforderungen und Leitlinien für den CO2-Fußabruck von Produkten fest.  

Unternehmen, die bereits ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder EMAS unterhalten, haben es leichter. Bereits bestehende Organisations-, Kommunikations- und Kontrollstrukturen schaffen Synergien.  Auch für Nachhaltigkeitsberichte im Rahmen der Beteiligung am DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) wird die Analyse der CO₂-Bilanz gefordert.  

Mögliche Fördermittel

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert die Planung und Umsetzung der Transformation zur Treibhausgasneutralität. Gefördert werden Unternehmen aller Branchen und Größen, die Fördersumme beträgt max. 80.000 EUR.  

Dabei werden für KMU 60 % (sonst 50 %) der Kosten übernommen für:  

  • Erstellung und Zertifizierung einer CO₂-Bilanz für einen oder mehrere Standort(e) eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten (Konvoi), Bedingung: alle Standorte in Deutschland
  • Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts inkl. Einführung von Umsetzungsprozessen (Klimaschutzmanagement) sowie  
  • Kosten für eine unternehmensübergreifende Beratung (z. B. Unternehmen in einer Lieferkette, die im Rahmen eines sog. gemeinsamen Konvoi-Verfahrens beraten werden, für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung des Transformationskonzepts, u.ä.

Eigenleistungen oder Kosten für die Durchführung eines Energieaudits nach den §§ 8 ff. des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) sowie Beratungsleistungen, die bereits im Zusammenhang eines anderen Beratungsförderprogramms des Bundes gefördert werden, sind dagegen nicht förderfähig.

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