Klimaschutz-Plus in Baden-Württemberg: Teil 1 des Förderprogramms neu gestartet

Das novellierte Förderprogramm bietet ab sofort finanzielle Unterstützung für die energetische Sanierung kommunaler Verwaltungs- und Schulgebäude. Bei der Sanierung der Gebäudehülle von Verwaltungsgebäuden können Kommunen zusätzlich zur Bundesförderung einen BW-Bonus in Höhe von 25 Prozentpunkten beantragen – das entspricht mehr als einer Verdopplung der Bundesmittel.
Darauf weist die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) hin. Auch bei der Schulsanierung gibt es attraktive Zuschüsse vom Land. Für das Jahr 2025 stehen insgesamt bis zu 20 Millionen Euro zur Verfügung, für 2026 sind es bis zu 30 Millionen. Die Anträge nimmt die L-Bank entgegen. Fachliche Fragen können die Kommunen an die Landesenergieagentur KEA-BW richten.
Das novellierte Förderprogramm Klimaschutz Plus Teil 1 – Gebäudesanierung unterstützt die energetische Sanierung kommunaler Liegenschaften mit hohen Summen. Darüber hinaus wurde die Antragsstellung digitalisiert und deutlich vereinfacht, so dass von dem Förderprogramm vermehrt auch kleinere Kommunen profitieren können.
Starker Anreiz zum Sanieren
Das Förderprogramm vergünstigt mit seinen Zuschüssen die Sanierung kommunaler Gebäude. Folgende Boni sind enthalten:
- BW-Bonus: Kommunen erhalten für Maßnahmen an der Gebäudehülle zusätzlich zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) einen BW-Bonus in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben. In Kombination mit der Bundesförderung kann sich die Fördersumme damit auf bis zu 45 Prozent belaufen.
- Bonus für energieeffiziente Schulsanierung: Neben der Schulbauförderung des Landes gibt es zusätzliche Zuschüsse von bis zu 15 Prozent des Sanierungsaufwandes. Beim KfW Effizienzgebäudestandard 55 kann so eine Förderung von bis zu 1,5 Millionen pro Projekt ausgeschöpft werden.
Wichtig: Zwei-Wochen-Frist
Kommunen können den ergänzenden BW-Bonus für genehmigte BAFA-Anträge in Anspruch nehmen, die nach dem 29. Juni 2025 gestellt wurden. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist die Förderstelle des Bundes für energetische Einzelmaßnahmen. Der ergänzende BW-Bonus muss zeitnah, das heißt innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des positiven BAFA-Förderbescheids, bei der L-Bank beantragt werden. Der gleiche Zeitraum gilt für den Bonus für energieeffiziente Schulsanierung: Der Antrag für diese ergänzende Förderung muss bei der L-Bank innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Förderbescheids durch die obere Schulaufsichtsbehörde gestellt werden.
Die detaillierten Förderbedingungen sowie weitere Informationen zum Programm finden Interessierte unter um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/foerderprogramme/klima/klimaschutz-plus. Darüber hinaus beantwortet die KEA-BW fachlich-technische Fragen zum Programm unter der E-Mail-Adresse klimaschutz-plus@kea-bw.de.