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Welche Sicherheitsvorkehrungen wirksam vor Einbrechern schützen

Ralf Michl
Das passende Sicherheitskonzept hilft sich vor Einbrechern zu schützen.

Über 300 Millionen Euro: So hoch ist die Schadensumme, die jährlich durch Einbrüche in Betrieben, Praxen und Firmenbüros verursacht wird. Neben dem Diebstahl können aber durch die Einbruchschäden am Gebäude, an Türen und Fenstern weitere hohe Kosten entstehen.

Sicherheitskonzept erarbeiten

Einbruchschutz steht bei den meisten Firmen ganz unten auf der Agenda – bis es dann zu spät ist. Dabei sollten gerade kleine und mittlere Unternehmen entsprechende Schutzvorkehrungen treffen, da die hohen Folgekosten eines Einbruchs für sie schnell existenzbedrohend werden können. „Zunächst empfiehlt es sich, ein Sicherheitskonzept für das Unternehmen zu erarbeiten“, so der Experte. Hier lohnt sich ein Blick in die Unterlagen der Inhaltsversicherung: Manche Policen setzen bestimmte Schutzmaßnahmen gegen Einbruch und Diebstahl voraus.

Zusätzlich liefert die VdS Schadenverhütung eine gute Orientierung für nötige Schutzmaßnahmen: Sie bewertet Betriebsarten nach ihrem Einbruchsrisiko. Entsprechend dieser Sicherungsklassen empfiehlt die VdS dann bestimmte Schutzvorkehrungen für den jeweiligen Betrieb.

Aufrüsten gegen die Einbruchgefahr

Steht das Sicherheitskonzept, geht es an die konkrete Umsetzung. Schwachstellen sind häufig die eigenen Türen und Fenster: „Daher lohnt es sich, in den Gebäudeschutz zu investieren“, weiß Ralf Michl. Um großen Gewalteinwirkungen standzuhalten, sollten Fenster und Türen, aber auch Rollläden oder Gittertüren mit einer entsprechenden Widerstandsklasse nachgerüstet werden. Schaufenster und Kellerfenster sollte das Sicherheitskonzept ebenfalls mit einschließen. Bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen unterstützen sogenannte Errichterfirmen. „Diese sollte von der VdS Schadenverhütung zertifiziert und geprüft sein, um eine fachgerechte und professionelle Nachrüstung zu garantieren“, rät der Experte der Nürnberger Versicherung. Die VdS bietet auf ihrer Website eine Auflistung aller Firmen, die diese Kriterien erfüllen.

Smarter Schutz

Neben Nachrüstungen am Gebäude selbst unterstützt auch Smarthome-Technologie beim Einbruchschutz. Dazu werden Bewegungsmelder, Überwachungskamera, Alarmanlage und Smartphone miteinander vernetzt. Machen sich Einbrecher an Türen oder Fenstern zu schaffen, könnte beispielsweise das Licht im Inneren angehen, die Überwachungskamera die Aufnahme starten, ein Alarm ausgelöst oder automatisch die Polizei und der Unternehmer alarmiert werden.

Mitarbeiter ins Boot holen

Zusätzlich zu mechanischen und elektronischen Schutzvorkehrungen sind die Mitarbeiter ein entscheidender Faktor beim Einbruchschutz. Selbst die modernste Technik ist nur wirksam, wenn die Belegschaft darüber informiert ist, wie sie damit umgehen muss. Der Experte empfiehlt Arbeitgebern, klare Regeln für den Umgang mit Sicherungsmaßnahmen schriftlich festzulegen: Wer ist wann für welche Maßnahmen verantwortlich? Wer schließt die Räumlichkeiten ab und aktiviert die Alarmanlage?

Trotzdem nicht im Regen stehen

Doch selbst die höchsten Sicherheitsstandards und modernsten Technologien können keinen hundertprozentigen Schutz vor Einbrechern gewährleisten. Werden Unternehmer Opfer von unerwünschten Eindringlingen, so ist das meist mit hohen Kosten verbunden. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen können sich von den Folgen häufig nur schwer wieder erholen. „Um für den Ernstfall abgesichert zu sein, ist daher eine Geschäfts-Inhaltversicherung sinnvoll“, so Michl. Sie umfasst das gesamte Betriebsinventar von der Büroeinrichtung bis zu Arbeitsgeräten und Materialien.

Dann sind zum Beispiel auch Schäden an Türen, Schlössern, Fenstern, Rollläden, Schutzgittern oder Wänden nach einem Einbruch oder einem Versuch mitversichert. Auch für mögliche Ertragsausfälle aufgrund gestohlener Arbeitsgeräte kommt die Versicherung auf – bis zu 24 Monate lang.

Mehr Informationen für die eigene Firewall gegenüber Einbrechern: www.vds.de/betriebsartenverzeichnis und www.vds.de/sicherungsrichtlinien

Dieser Beitrag von Ralf Michl, Nürnberger Versicherung, ist zuerst erschienen in: GLASWELT 09-2018.

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