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Neu im November 2025: Bau-Turbo startet

Schneller Bauen: Bau-Turbo tritt in Kraft

Städte und Gemeinden können künftig zügiger grünes Licht für den Wohnungsbau geben – auch ohne Bebauungsplan. So sollen schneller mehr bezahlbare Wohnungen entstehen. Die neue Sonderregelung – Paragraph 246e Baugesetzbuch – und weitere damit verbundene Neuregelungen ermöglichen weitreichende Abweichungen vom Bauplanungsrecht. Das heißt: Städte und Gemeinden können entscheiden, ob und in welchem Umfang sie diese nutzen. Zu den Neuregelungen gehört:

  • Städte und Gemeinden können auf die Aufstellung eines Bebauungsplans verzichten. Das spart neben Kosten vor allem viel Zeit. Denn bei der Aufstellung eines Bebauungsplans vergehen oft mehrere Jahre.
  • Wenn eine Kommune den „Bau-Turbo“ anwendet, könnten zusätzliche Wohnungen bereits nach einer dreimonatigen Prüfung durch die Gemeinde zugelassen werden.
  • Bauanträge gelten nach drei Monaten als genehmigt, wenn die Behörde in dieser Zeit den Antrag nicht ausdrücklich ablehnt.

Die Sonderregelung soll befristet bis Ende 2030 gelten. Das Bundesbauministerium wird die Wirksamkeit der neuen Regelungen bis Ende 2029 evaluieren und dabei vor allem prüfen, ob sie zur Schaffung neuen Wohnraums beitragen.

Gerüstbauer: Mehr Lohn

Zum 1. November gilt im Gerüstbau-Handwerk der neue Tarifvertrag. Gerüstbauer erhalten künftig 19,25 Euro pro Stunde. Auch Azubis in der Branche bekommen mehr Geld. Im ersten Lehrjahr sind es 1.125 Euro pro Monat. Im zweiten Jahr steigt die Ausbildungsvergütung auf 1.300 Euro und im dritten Lehrjahr auf 1.550 Euro. Der Tarifvertrag gilt bis zum 31. Oktober 2027.

Investitionsoffensive für das ganze Land gestartet

Das von der Bundesregierung beschlossene Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ermöglicht Rekordinvestitionen von Bund, Ländern und Kommunen – für Schulen und Kitas, Bahnstrecken und Straßen, Forschung und Digitalisierung. Die entsprechende Gesetzesgrundlage wurde am 2. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Ausbau von Gigabit-Netzen wird schneller und billiger

Am 12. November 2025 tritt die Gigabitinfrastruktur-Verordnung der EU in Kraft. Sie enthält Neuregelungen, die dazu beitragen, den Aufbau von besonders leistungsstarken digitalen Netzen zu beschleunigen und kostengünstiger zu machen. Dafür soll unter anderem bestehende Infrastruktur gemeinsam genutzt, Bauarbeiten besser koordiniert und Genehmigungsverfahren vereinfacht werden.

Lohnsteuerfreibetrag beantragen

Arbeitnehmer können bis zum 30. November die monatliche Lohnsteuer reduzieren. Damit dies möglich ist, müssen sie einen Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen. Die steuerliche Entlastung wirkt sich bereits in der Gehaltsabrechnung im Dezember aus.

Kfz-Versicherungen: Kündigungsfrist endet

Bei vielen Kfz-Versicherungen endet die Kündigungsfrist am 30. November 2025. Wer die Versicherung wechseln will, sollte Angebote vergleichen und die alte Versicherung kündigen.

Kleinkredite: Neue Regeln

Zum 20. November 2025 gelten neue Verbraucherschutzregeln bei Klein- und Kurzzeitkrediten unter 200 Euro. Banken prüfen diese künftig strenger und führen auch bei Minikrediten eine Kreditwürdigkeitsprüfung durch.

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