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Neu im Juli 2026: Tankrabatt endet, höhere Renten und Ende der Zollfreigrenze

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Ende des Tankrabatts: Sprit wird teurer

Der Tankrabatt lief zum 30. Juni aus. Nun muss man an der Zapfsäule mit höheren Preisen rechnen. Zum 1. Mai 2026 wurden die Energiesteuersätze auf Kraftstoffe um 14,04 Cent je Liter für einen Zeitraum von zwei Monaten reduziert wurden. Insgesamt ergab sich eine Entlastung von bis zu 17 Cent pro Liter. Mit dem Auslaufen kehrt sich die Rechnung um: Laut ADAC-Kraftstoffmarktexperte Christian Laberer ist damit zu rechnen, dass die Preise um rund 16,7 Cent pro Liter zulegen werden – das entspricht dem Steueranteil, der ab 1. Juli wieder greift. Eine Anschlussregelung ist derzeit nicht in Sicht. Es gilt aber nun die sogenannte 12-Uhr-Regel: Danach dürfen Tankstellen ihre Preise grundsätzlich nur einmal täglich um 12 Uhr erhöhen; Preissenkungen sind dagegen jederzeit möglich. 

Aus für die 150-Euro-Zollfreigrenze

Für zollpflichtige Waren entfällt zum 1. Juli 2026 die bisherige 150-Euro-Zollfreigrenze. Betroffen sind vor allem Onlinehandel, Drittlandimporte sowie Plattformen und Versandhändler außerhalb der EU. Mit der Umsetzung des EU-Vorhabens will die Bundesregierung die Paketflut aus Nicht-EU-Staaten eindämmen, gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen, Verpackungsmüll verringern und Betrug erschweren.

Mehr dazu und Beispiel

Ab dem 1. Juli 2026 entfällt die bislang geltende Zollfreigrenze für Warensendungen mit einem Wert bis zu 150 Euro aus Nicht-EU-Staaten.

Ab diesem Zeitpunkt wird für Waren in Sendungen mit einem Wert von bis zu 150 Euro, die als Fernverkäufe aus Drittländern an Verbraucher in der EU geliefert werden, ein pauschaler Zoll in Höhe von drei Euro pro Warenkategorie ("item") in einer Sendung erhoben. Im Übrigen gilt der tarifliche Zollsatz.

Die pauschale Zollabgabe gilt auch für Bestellungen, die vor dem 1. Juli 2026 aufgegeben wurden, sofern die Einfuhr der Waren erst nach diesem Stichtag erfolgt.

Beispiel: Finden sich in einer Sendung vier Paar Socken, würden einmalig drei Euro erhoben. Enthält die Sendung jedoch vier Paar Socken, ein Plüschtier und ein Mobiltelefon-Ladekabel, würden neun Euro erhoben.

Zusätzlich zu den Zollabgaben ist für bestellte Waren aus Nicht-EU-Staaten, wie bislang auch, die (Einfuhr-)Umsatzsteuer in Höhe von 19 beziehungsweise 7 Prozent zu zahlen.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ergeben sich im Hinblick auf die praktische Abwicklung der pauschalen Zollabgabe grundsätzlich keine Änderungen oder weitergehende Verpflichtungen. In der Regel kümmert sich der Transportdienstleister (Post oder Kurierdienst) um die Zollabwicklung und tritt dabei für die anfallenden Einfuhrabgaben in Vorleistung.

Was Verbraucher tun sollten

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass der Online-Händler die Zahlung der Einfuhrabgaben übernimmt. Bedingung hierfür ist, dass sich der Händler im Mehrwertsteuersystem der EU registriert hat und für die Erklärung und Zahlung der Umsatzsteuer den sogenannten Import One Stop Shop (IOSS) nutzt. Vor einer Bestellung sollten Verbraucherinnen und Verbraucher daher prüfen (unter anderem Angaben im Bestellvorgang oder in den Geschäftsbedingungen des Händlers), ob die pauschale Zollabgabe bereits im Verkaufspreis berücksichtigt wird, oder ob die Zollabwicklung durch den Käufer vorgesehen ist.

Mit der Neuregelung reagiert die Europäische Union auf bestehende Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt. Bislang konnten entsprechende Kleinsendungen zollfrei eingeführt werden, was insbesondere für Händler innerhalb der EU zu Nachteilen geführt hat. Ziel der Maßnahme ist es, fairere Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, Online-Handelsplattformen beziehungsweise -Händler anstelle der Verbraucher stärker in die Verantwortung für die angebotenen oder vermittelten Waren zu nehmen und den EU-Binnenmarkt zu stärken.

Die neue Zollabgabe ist von einer "Bearbeitungsgebühr" (Handling Fee) zu unterscheiden, die spätestens ab November 2026 zusätzlich zur pauschalen Zollabgabe gelten soll.

Vergaberecht wird vereinfacht

Die öffentliche Beschaffung wird einfacher, flexibler, schneller und digitaler. Das soll Vergabestellen und Unternehmen entlasten und dafür sorgen, dass Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz schneller ankommen – etwa beim Schul- und Straßenbau.

Die Änderungen im Detail

Die Bundesregierung hatte im im Sommer 2025 den Gesetzentwurf zur Beschleunigung öffentlicher Vergaben beschlossen. Das neue „Vergabebeschleunigungsgesetz“ ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten.

Ziel des Gesetzes ist es, das nationale Vergaberecht einfacher, flexibler, schneller und digitaler zu gestalten – und das für die gesamte öffentliche Beschaffung in Deutschland. Zudem erhöht das Gesetz die sogenannte Direktauftragswertgrenze auf 50.000 Euro für öffentliche Aufträge des Bundes. Bis zu diesem Auftragswert muss dann kein Vergabeverfahren gestartet werden. 

Das Gesetz hält am allgemeinen Losgrundsatz fest. Wo Schnelligkeit gefragt ist – beispielsweise bei den Infrastrukturvorhaben des Sondervermögens oder den Bedarfen von Sicherheitsbehörden für die zivil-militärische Verteidigung – genügt aber zukünftig unter bestimmten Bedingungen eine sogenannte Gesamtvergabe. Für den Sicherheitsbereich können solche Ausnahmen bis 2030 gemacht werden.

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf im Gesetzgebungsverfahren vor allem durch Maßnahmen zur Förderung des Mittelstands ergänzt. Außerdem sollen Auftraggeber im Fall einer Gesamtvergabe Auftragnehmer verpflichten können, bei der Erteilung von Unteraufträgen die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen besonders zu berücksichtigen.

Der Gesetzentwurf enthält auch die Grundlage für eine Verordnung, um Leitmärkte für klimafreundliche Produkte rechtlich zu verankern. Zudem sorgt der Entwurf für weniger Nachweispflichten, stärkt Eigenerklärungen der Unternehmen, beschleunigt Nachprüfungsverfahren und erlaubt mehr elektronische Kommunikation in den Verfahren.

Das Gesetz soll 2027 evaluiert werden.

Außerdem sollen zwei Maßnahmen die Beteiligung von Start-ups in der öffentlichen Beschaffung stärken, indem Wertgrenzen abgesenkt werden und weniger Verfahren insbesondere für Start-ups notwendig sind. Zudem werden für den Bereich der Liefer- und Dienstleistungen Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einer Auftragswertgrenze von 100.000 Euro voraussetzungslos erlaubt.

Renten steigen um 4,24 Prozent

Rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten zum 1. Juli 4,24 Prozent mehr Geld. Grund für die Anpassung ist die gute Lohnentwicklung – bereits zum vierten Mal innerhalb von fünf Jahren liegt die Rentenanpassung damit über vier Prozent.

Zweite Chance zur Rentenversicherung im Minijob

Ab dem 1. Juli 2026 können Minijobberinnen und Minijobber erstmals zur Rentenversicherungspflicht zurückkehren. So erwerben sie Ansprüche für die Rente und lassen sich die Beschäftigungszeit voll als Wartezeitmonate anrechnen. Anträge sind bereits jetzt möglich. Mehr Infos dazu gibt es unter https://magazin.minijob-zentrale.de/minijob-rentenversicherung-befreiung-aufheben/ 

Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung

Das Bürgergeldsystem wird zu einer neuen Grundsicherung umgestaltet. Wer arbeiten kann, soll künftig schneller in Arbeit vermittelt werden. Wer dabei nicht mitwirkt, muss mit deutlicheren Konsequenzen rechnen.

E-Zigaretten leichter entsorgen

Künftig können Verbraucherinnen und Verbraucher E-Zigaretten überall dort kostenlos entsorgen, wo sie verkauft werden – unabhängig davon, wo sie ursprünglich gekauft wurden. So sollen die Geräte nicht länger im Restmüll oder in der Umwelt landen.

Luftverkehrsteuer wird gesenkt

Um den Luftverkehrsstandort Deutschland attraktiver zu machen, werden die Steuersätze auf das Niveau vor dem 1. Mai 2024 gesenkt. Ob die Airlines die Ersparnis an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben, bleibt ihnen überlassen.

Höhere Mindestlöhne in der Altenpflege

Die Mindestlöhne in der Pflege steigen: Pflegehilfskräfte erhalten künftig 16,52 Euro brutto pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,80 Euro und Pflegefachkräfte 21,03 Euro. Für das kommende Jahr ist eine weitere Erhöhung vorgesehen. Damit setzt die Bundesregierung die Empfehlungen der Pflegekommission um.

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