Rechte, Pflichten und Chancen: Was Azubis zum Ausbildungsstart wissen müssen

Bis weit in den Herbst hinein bleibt der Ausbildungsmarkt in Bewegung. Immer wieder lösen die Beteiligten Ausbildungsverträge kurzfristig, oder Betriebe finden ihre Wunschkandidaten nicht. Vor allem im Handwerk, in der Pflege, in der Gastronomie sowie in vielen technischen Berufen sind weiterhin Ausbildungsplätze verfügbar. Die Arag-Experten raten Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz deshalb, nicht bis zum nächsten Jahr zu warten. Ein Blick in die Stellenbörse der Bundesagentur für Arbeit oder in die Ausbildungsbörsen der Industrie- und Handelskammern (DIHK) und der Handwerkskammern kann sich auch jetzt noch lohnen. Wer bei der Berufswahl flexibel bleibt und sich nicht auf einen einzigen Wunschberuf festlegt, verbessert seine Chancen.
Rechte und Pflichten in der Probezeit
In den ersten Monaten lernen sich beide Seiten kennen. Für die Probezeit weisen die Arag-Experten auf besondere Regeln hin: Sowohl Auszubildende als auch Ausbildungsbetriebe können das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern. Auch in der Probezeit gelten alle Rechte aus dem Ausbildungsvertrag. Auszubildende haben Anspruch auf eine fachgerechte Ausbildung, auf die vereinbarte Vergütung sowie auf den Besuch der Berufsschule. Der Betrieb muss die notwendigen Ausbildungsmittel zur Verfügung stellen und dafür sorgen, dass die Ausbildungsziele erreicht werden können.
Im Gegenzug sind sie verpflichtet, sorgfältig zu arbeiten, den Weisungen der Ausbilder zu folgen, Betriebsgeheimnisse zu wahren sowie Berufsschule und Ausbildungsbetrieb regelmäßig zu besuchen. Wer krank wird, muss den Betrieb unverzüglich informieren und – je nach betrieblicher Regelung – eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
Gute Ausbildungsbedingungen lohnen sich
Dass sich gute Ausbildungsbedingungen auszahlen, zeigt der aktuelle Ausbildungsreport des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB): Knapp 66 % der Auszubildenden sind mit ihrer Ausbildung zufrieden oder sehr zufrieden. Gleichzeitig wünschen sich viele bessere Perspektiven nach dem Abschluss und mehr Planungssicherheit für ihre berufliche Zukunft.
Probleme im Betrieb frühzeitig ansprechen
Nicht jede Ausbildung beginnt reibungslos. Unsicherheiten oder kleinere Konflikte lassen sich häufig lösen, wenn die Beteiligten sie frühzeitig ansprechen. Erste Ansprechpartner sind die Ausbilder oder direkte Vorgesetzte. Gibt es größere Schwierigkeiten, können – sofern vorhanden – auch der Betriebsrat oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) unterstützen. Die Arag-Experten raten außerdem, in den ersten Wochen offen auf Kollegen zuzugehen, Fragen zu stellen und Feedback anzunehmen. Das erleichtert die Einarbeitung und hilft dabei, sich schnell im Betrieb zurechtzufinden.
Welche Versicherungen Azubis brauchen
Auszubildende sind mit Beginn der Ausbildung automatisch über den Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz gilt allerdings nur während der Arbeit, während des Berufsschulunterrichts und auf den direkten Wegen dorthin. Die private Haftpflichtversicherung der Eltern besteht häufig während der ersten Berufsausbildung weiter. Ob das tatsächlich der Fall ist, sollten die Auszubildenden prüfen. Sinnvoll kann außerdem eine Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Da junge Menschen meist gesund sind, ist der Versicherungsschutz häufig günstiger als bei einem späteren Abschluss. Wer in die erste eigene Wohnung zieht, sollte außerdem prüfen, ob eine Hausratversicherung sinnvoll ist.
Mehr dazu in unserem Beitrag Ausbildungsstart: Welche Versicherungen brauchen Azubis?
Finanzielle Unterstützung nutzen
Die Ausbildungsvergütung reicht insbesondere in Regionen mit hohen Mieten nicht immer aus. Deshalb sollten Auszubildende prüfen, ob sie Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Je nach persönlicher Situation kommen etwa die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder das Wohngeld infrage; Letzteres beantragen Interessierte bei der örtlichen Wohngeldbehörde. Ob Anspruch auf BAB besteht, können Auszubildende auf der Website der Bundesagentur für Arbeit mit einem offiziellen BAB-Rechner herausfinden. Auch der Ausbildungsbetrieb kann finanziell entlasten. Manche Unternehmen unterstützen ihre Auszubildenden mit Wohnheimplätzen, Zuschüssen zum Deutschlandticket oder weiteren freiwilligen Leistungen.
