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So können Planer ihre Tätigkeiten optimal abrechnen

Marian Behaneck
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HOAI Rechner Software unterstützt Planer bei der Honorarberechnung, Angebots- und Rechnungsstellung.

Immer wieder kommt es in der Praxis zu Unsicherheiten, wie besondere Planungs- und Beratungsleistungen korrekt oder auf welcher Grundlage planerische Leistungen optimal abgerechnet werden können. Honorarberechnungen nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI [1, Literatur am Ende des Artikels] sind deshalb manchmal fehlerhaft oder Honorarpotenziale werden nicht optimal ausgeschöpft.

Mit HOAI-Programmen können Planer anhand von Variantenrechnungen prüfen, auf welcher Grundlage planerische Tätigkeiten optimal honoriert werden können. Allerdings sind Programme wie HOAI nur technische Hilfsmittel – das Wissen und Know-how rund um die Honorarermittlung und Rechnungsstellung muss der Anwender mitbringen.

HOAI Rechner Software: Rechtssicher und nachvollziehbar

HOAI-Software wird für Angebote, Berechnungen, Einzel-, Abschlags- und Schlussrechnungen, für die Vor-, Zwischen- und Nachkalkulation von Aufträgen sowie teilweise für das Mahnmanagement eingesetzt. Die Abrechnung von Planungsleistungen orientiert sich an der aktuellen HOAI 2013 sowie an der vorhergehenden sechsten Novelle (HOAI 2009), teilweise auch an früheren Novellierungen, bei Bedarf auch kombiniert.

Neben allen Leistungsbildern nach HOAI (Flächen-, Objekt- und Fachplanung sowie Beratungsleistungen) können teilweise auch Honorare für Leistungsbilder außerhalb der HOAI ermittelt werden, etwa im Rahmen der Projektsteuerung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo), Energieberatung nach EnEV oder der Erstellung von Brandschutzkonzepten.

Eine AHO-Berechnungsfunktion ermöglicht die Abrechnung bei von der HOAI nicht oder nur unzureichend erfassten Leistungsbildern. Einige Programme berücksichtigen darüber hinaus auch die Richtlinien für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT).

Da die Bewertung einzelner Leistungen einer Leistungsphase bei der Honorarermittlung eine immer größere Rolle spielt, sind in einigen HOAI-Programmen auch Teilleistungstabellen oder Honorartafeln von Siemon, Simmendinger oder Flemming für die Berechnung besonderer Leistungen oder bei der Beauftragung von Einzelleistungen enthalten. Wie umfassend die Abrechnung individueller Leistungsbilder unterstützt wird, ist ein wichtiges Software-Unterscheidungsmerkmal.

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