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5 Fehler beim hydraulischen Abgleich

Ein hydraulischer Abgleich nach Gefühl stimmt in den seltensten Fällen. Die Folgen können aber weitreichend sein, wie z.B.:

  • Höherer Energieverbrauch, da die Wärme nicht gleichmäßig verteilt wird
  • Die gewünschten Temperaturen werden nicht in jedem Raum erreicht
  • Fließgeräusche auf Grund zu hohen Volumenstroms

Wenn Sie als Fachmann auf der sicheren Seite sein wollen, vermeiden Sie auf jeden Fall die folgenden fünf Fehler beim hydraulischen Abgleich:

1. Das falsche Verfahren anwenden

Ist ein hydraulischer Abgleich als Voraussetzung für bestimmte KfW- und Bafa-Förderungen notwendig, muss der Fachmann auf die in den „Technischen Mindestanforderungen“ des jeweiligen Förderprogramms vorgeschriebene Verfahren achten. Unterschieden werden:

  • Das vereinfachte Verfahren A bei dem eher „abgeschätzt“ wird.
  • Das Verfahren B mit ausführlicher, raumweiser Das Verfahren B mit ausführlicher Heizlastberechnung nach DIN EN 12831.

Zur Orientierung:

  • Bei der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), Förderbereich „Einzelmaßnahmen (EM)“, besteht die Wahl zwischen Verfahren A und B.

Bei der „Heizungsoptimierung“ ist alternativ auch ein Heizungscheck nach DIN EN 15378 ausreichend.

  • Bei der BEG-Förderung „Wohngebäude (WG)“ und bei der Förderung zum KfW-Effizienzhaus in Sanierung und Neubau (Wohn- und Nichtwohngebäude) ist das Verfahren B vorgeschrieben.

Die „Technischen Mindestanforderungen“ zu den KfW- und Bafa-Förderprogrammen beziehen sich auf die Bestätigungsformulare des VdZ.

2. Keine Heizlastberechnung durchgeführt

Auch wenn die Heizlastberechnung auf den ersten Blick aufwendig erscheint, bleibt sie trotzdem sinnvoll. Für Verfahren B ist die Berechnung dringend notwendig. Das Verfahren A funktioniert auch ohne Heizlastberechnung, liefert dann aber nur ungenaue Werte.

Die „Technischen Mindestanforderungen zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ ermöglichen eine Berechnungsvariante:

„Zur korrekten Auslegung einer Heizungsanlage (Vermeidung von über- oder unterdimensionierten Anlagen) wird die Dimensionierung der Anlage anhand einer Heizlastermittlung nach DIN EN 12831 empfohlen. Analog zur Leistungsbeschreibung des Bestätigungsformulars für Einzelmaßnahmen des Spitzenverbands der Gebäudetechnik „VdZ-Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V.“ sind alternativ auch „überschlägige“ Heizlastermittlungen auf der Basis der DIN EN 12831 (z.B. Hüllflächenverfahren) zulässig.“

3. Fehler beim Verfahren A

Wurden an einem Gebäude bereits in der Vergangenheit energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, lässt sich die richtige Baualtersklasse nach Verfahren A nur schwer bestimmen. Modernisierungsmaßnahmen sind aber dringend zu berücksichtigen, da diese die Heizlast des Gebäudes erheblich verringern können. So kann es beim Vergleich der beiden Verfahren zu deutlichen Abweichungen kommen: bis zu 100 % oder mehr. Verstärkend wirken sich zudem noch falsche grundlegende Annahmen aus.

4. Heizflächen nicht (richtig) kontrollieren

Die eingebauten Heizflächen sollten vor dem hydraulischen Abgleich überprüft werden. Wichtig ist zum einen, dass die Wärmeabgabe ungehindert an den Raum erfolgt, ohne dass es zu Leistungseinbußen durch Verkleidungen, lange Gardinen etc. kommt. Außerdem sollte der Eigentümer auf sichtbare Korrosionsstellen hingewiesen werden.

Es kann außerdem nötig sein, einzelne Heizkörper auszutauschen, da sie nach einem hydraulischen Abgleich eventuell nicht mehr genug Wärmeleistung für den Raum erbringen. In diesem Zusammenhang ist auch der Austausch nicht voreinstellbarer oder technisch veralteter Regelventile notwendig bzw. sinnvoll. Alternativ

5. Keine ergänzenden Maßnahmen durchführen

Im Rahmen des hydraulischen Abgleichs sollte der Fachmann immer das Gesamtsystem im Blick haben. Dazu gehören z. B. folgende, ergänzende Optimierungs-Maßnahmen:

  • Nicht voreinstellbare Heizkörperventile müssen durch neue Modelle ersetzt werden. Auch die Umrüstung von einzelnen Thermostatventilen auf ein Einzelraumregelsystem kann sich anbieten, falls der Kunde mehr Komfort wünscht.
  • Ist noch eine alte ungeregelte Umwälzpumpe verbaut, empfiehlt es sich, sie gegen ein Hocheffizienzmodell zu tauschen.
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Wird ein neuer Heizkörper benötigt, ist es ratsam über die Aufbereitung des Heizungswassers nachzudenken

Tipp: Diese und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (von mind. 2 Jahren alten Anlagen) werden im Bereich „BEG EM“ standardmäßig mit 20 % vom Bafa bezuschusst.

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