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Urlaubsgeld: Viele Arbeitnehmer gehen leer aus

Immer häufiger streichen Arbeitgeber das 13. Gehalt (Weihnachtsgeld) oder das 14. (Urlaubsgeld) aus den Arbeitsverträgen. So mancher Arbeitnehmer bekommt dann nur noch ein zusammengelegtes Zusatzgehalt oder geht komplett leer aus.

Andere Arbeitnehmer bekommen sogenannte Bonus- oder Sonderzahlungen, die sich an zu erbringenden Leistungen orientieren. Fakt ist: Niemand hat ein gesetzliches Recht auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Ob und wie hoch diese Sonderzahlungen ausgezahlt werden, entscheidet letztlich der Arbeits- oder Tarifvertrag.

Doch wie steht es wirklich um die Zahlunsgmoral in den Betrieben? Das wollten wir in der vergangenen Woche von Ihnen wissen. Nun liegen die Ergebnisse vor:

Mehr als die Hälfte der Umfrageteilnehmer kann sich über Urlaubsgeld freuen.

So haben die Teilnehmer abgestimmt

In vielen Betrieben wird nach wie vor das Urlaubsgeld gezahlt. 52 Prozent der Umfrageteilnehmer bekommen oder zahlen Urlaubsgeld in ihrem Unternehmen und sehen das als Wertschätzung für die gute Arbeit der Mitarbeiter. 32 Prozent gaben in unserer Umfrage an, keine zusätzlichen Zahlungen zum Gehalt zu bekommen. Es gelte das vertraglich geregelte Monatsgehalt. Bei 16 Prozent der Teilnehmer gibt es Bonuszahlungen, die von der erbrachten Leistung abhängig sind.

 

Unsere aktuelle Umfrage

Die Umfragen der vergangenen Wochen

So haben Sie abgestimmt

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