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Neue StVO: Winterreifenpflicht in Deutschland auch für Busse und Lkw

Mit Blick auf die anstehende Frostperiode mit Glatteis, Schnee- und Reifglätte weist die IHK Saarland darauf hin, dass Busse und LKW in Deutschland auch der Winterreifenpflicht unterliegen. Nach der Neuregelung der Straßenverkehrsordnung müssen bei winterlichen Verhältnissen Reifen mit M+S-Kennzeichnung aufgezogen werden.

Eine Sonderregelung gibt es für Kraftfahrzeuge der Klassen M 2, M 3, N 2 und N 3. Diese für die Personen- bzw. Güterbeförderung ausgelegten Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen müssen nur auf den Antriebsachsen M+S-Reifen aufziehen. Die Reifen auf den übrigen Achsen sind aufgrund höherer Naturkautschukanteile bereits für den Ganzjahreseinsatz geeignet. Alle anderen Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen, auch bei einer LKW-Zulassung, müssen M+S-Reifen aufziehen. Wer sich nicht an die Winterreifenpflicht hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Als Strafe drohen 60 Euro für nicht angepasste Bereifung, 80 Euro kostet es, wenn andere wegen der unpassenden Bereifung behindert werden; 100 Euro werden bei Gefährdung fällig und 120 Euro wenn es zu einem Unfall wegen unpassender Bereifung kommt. Außerdem erhält man bei allen Straftatbeständen jeweils 1 Punkt.

Der ADAC empfiehlt, aus Sicherheitsgründen auch bei Anhängern Winterreifen zu verwenden. Pflicht ist das allerdings nicht.

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