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Frühzeitig planen: Sicherheit bei Herbstwetter auf der Baustelle

Schlechte Sichtverhältnisse, rutschiger Untergrund: Herbstliche Wetterverhältnisse erhöhen das Unfallrisiko auf Baustellen. Besonders Unfälle durch Rutschen, Stolpern oder Stürzen nehmen in dieser Jahreszeit zu. Die Nürnberger Versicherung informiert, welche Schutzvorkehrungen Arbeitgeber ergreifen können, um Baustellen im Herbst sicherer zu machen, und wie sie ihre Mitarbeiter für den Ernstfall absichern können.

Verstärkte Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle

Gerade im Herbst sorgen dämmriges Licht, Nebel oder Regen für schlechte Sichtverhältnisse auf den Baustellen. Um trotzdem ein sicheres Arbeiten zu ermöglichen, ist es wichtig, dass Baustellen und Verkehrswege mit künstlichem Licht gut ausgeleuchtet werden.

Damit nasses Laub nicht zur Rutschgefahr wird, sollten Wege, Gerüste und Böden regelmäßig davon befreit werden. Kommt durch die Feuchtigkeit oder nach kühleren Nächten sogar noch Frost dazu, ist es ratsam, alle Treppen, Leitern und Laufstege abzustumpfen, um sie rutschfest zu machen.

Planen an Gerüsten schützen Bauarbeiter zusätzlich vor Regen und Wind. Um gut auf das Herbstwetter vorbereitet zu sein, lohnt es sich, entsprechende Maßnahmen bereits Ende des Sommers zu planen und umzusetzen.

Nicht ohne Schutzausrüstung

Bauunternehmen sind nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, den Arbeitnehmern auf den Baustellen kostenlos Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen. Die entsprechenden Vorschriften finden sich in der „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit“ (PSA-Benutzungsverordnung).

Die persönliche Schutzausrüstung der Mitarbeiter sollte im Herbst an die Witterungsverhältnisse angepasst werden. Wetterfeste Kleidung schützt nicht nur vor Kälte, sondern beugt chronischen Gelenks- und Atemwegserkrankungen vor. Stark profilierte Schutzschuhe geben zusätzlichen Halt und verringern die Rutschgefahr.

Weitere Vorgaben beispielsweise bezüglich Farbe oder notwendiger Warnklasse der Kleidung sind abhängig vom individuellen Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind gemäß § 3 der PSA-Benutzungsverordnung zudem verpflichtet, ihren Angestellten den richtigen Gebrauch der Ausrüstung zu erklären.

Absicherung über den Betrieb: GF und BU im Rahmen einer bAV

Der Arbeitsplatz auf der Baustelle selbst und die meist schwere körperliche Arbeit, oft unter Zeitdruck, stellt eine erhöhte Gefahr für eine Erkrankung oder einen Unfall dar. Aber nicht nur durch das Ergreifen von Sicherheitsvorkehrungen können Arbeitgeber die Gesundheit ihrer Mitarbeiter schützen. Mit einer betrieblichen Grundfähigkeitsversicherung (GF) oder betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Absicherung anbieten.

Die Vorteile: Günstige Beiträge durch einen Gruppenvertrag sowie stark vereinfachte Gesundheitsfragen. Außerdem sind die Beiträge für das Unternehmen voll als Betriebsausgaben absetzbar. Mit einer GF oder BU im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) können Arbeitgeber ihre Wertschätzung gegenüber ihrer Belegschaft ausdrücken und die Mitarbeiterbindung fördern.

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