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GEG-Novelle: Verbände fordern mehr Umsetzungsspielraum für Wohnungslüftung

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Die Bundesregierung muss die novellierte EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) bis Mai 2026 in nationales Recht überführen. Zentrale Bestandteile sind dabei Mindestanforderungen an die Raumklimaqualität, insbesondere an thermischen Komfort und Raumluftqualität (Indoor Air Quality, IAQ). Auch die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden muss künftig unter Berücksichtigung der Innenraumqualität (Indoor Environmental Quality, IEQ) bewertet werden. 

Die Umsetzung erfolgt maßgeblich über die anstehende Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung bereits Ziele wie Bezahlbarkeit, Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz definiert. Diese Novellierung, so betonen die Verbände, bietet die Chance, Wohnungslüftung als integralen Bestandteil zu verankern. 

Breites Verbändebündnis setzt sich für Wohnungslüftung ein

Ein breites Bündnis aus neun Verbänden hebt in einer gemeinsamen Position die zentrale Rolle der Wohnungslüftung für die Erreichung der politischen Zielsetzungen hervor. Im Einzelnen beteiligen sich folgende Organisationen:

  1. Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH)
  2. Fachverband Gebäude-Klima (FGK)
  3. VfW – Bundesverband für Wohnungslüftung
  4. Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA)
  5. Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks ZIV
  6. Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN)
  7. Bundesverband für Energieberatende (GIH)
  8. HEA – Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung
  9. Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger 

Das Bündnis betont, dass die Empfehlungen der EPBD zügig und umfassend umgesetzt werden sollten. Die EU-Richtlinie fordert ausdrücklich, die Innenraum- und Raumluftqualität nicht zu vernachlässigen. Eine Verzögerung oder Minimalumsetzung wäre nach Ansicht der Verbände nicht im Sinne der Gesundheit der Gebäudenutzer.

Die Verbände sehen in der GEG-Novellierung eine einmalige Chance, neben Energieeffizienz, Treibhausgasreduktion und geringeren Energiekosten auch den Gesundheitsschutz der Bewohnerinnen und Bewohner stärker zu berücksichtigen. Faktoren wie Licht, Luft, Akustik und weitere IEQ-Komponenten beeinflussen das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit der Nutzer maßgeblich. Mangelhafte Luftqualität, falsche Temperaturen oder zu hohe Luftfeuchtigkeit können zu gesundheitlichen Problemen, Produktivitätsverlusten und erhöhter Anfälligkeit für luftübertragene Krankheitserreger führen.

Klimaschutzbericht: Bedarfsgerechte Lüftung findet zu wenig Erwähnung

Lüftungssysteme mit Bedarfsregelung und Wärmerückgewinnung bieten die Möglichkeit, eine hohe Raumluftqualität sicherzustellen und gleichzeitig den Heizwärmebedarf signifikant zu senken. Dennoch werden diese Systeme im Klimaschutzbericht 2025 der Bundesregierung als Handlungsfeld für den Gebäudesektor kaum erwähnt, obwohl sie einen nachweislich hohen Beitrag zur Emissionsminderung leisten können.

Der Klimaschutzbericht 2025 belegt erneut, dass der Rückgang der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor nicht ausreicht. Nach Einschätzung der Verbände sind Lüftungslösungen mit Wärmerückgewinnung eine besonders effiziente Maßnahme, um den Heizenergiebedarf nachhaltig zu reduzieren und die Klimaschutzziele zu erreichen.

Das Positionspapier der Verbände

Die unterzeichnenden Verbände betonen, dass der Gebäudesektor eine zentrale Rolle für die Erreichung der Klimaziele spielt. Sie begrüßen die im Koalitionsvertrag hervorgehobenen Ziele Bezahlbarkeit, Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz für die Modernisierung der Wärmeversorgung sowie die Initiativen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus.

  • Eine bezahlbare Wärmeversorgung wird erreicht, wenn die bereitgestellte Wärme durch energetisch optimierte Wohnungslüftung effizient genutzt wird.
  • Technologieoffenheit entsteht, wenn Ordnungsrecht und Bundesförderung den Einsatz energieeffizienter Wohnungslüftungsanlagen gleichermaßen ermöglichen.
  • Versorgungssicherheit ist gegeben, wenn Wohnungslüftungsanlagen – insbesondere mit Wärmerückgewinnung – den Heizenergiebedarf eines Gebäudes weitgehend minimieren und ein nachhaltiges, gesundes Wohnumfeld schaffen.
  • Die Klimaziele werden unterstützt, wenn Wohnungslüftungsanlagen nicht nur den Klimaschutz, sondern auch die notwendige Klimaanpassung der Gebäude durch die Reduzierung vermeidbarer Lüftungswärmeverluste fördern.

Das komplette gemeinsame Positionspapier der genannten Verbände steht Ihnen hier zur Verfügung.

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