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Kündigung wegen gefälschter Corona-Nachweise

Dörte Neitzel
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Der Fall sorgte im Dezember für Aufregung: Sieben Arbeiter der Mayer Werft in Papenburg wurden mit gefälschten Corona-Nachweisen erwischt. Aktuell sind ein Impfpass, ein Genesenen-Zertifikat oder ein negativer Corona-Test Pflicht für den Zugang zum Arbeitsplatz. Bei den Mitarbeitern handelte es sich um sechs Angestellte eines externen Dienstleisters sowie um einen bei der Werft selbst Beschäftigten. Letzterem wurde fristlos gekündigt.

Auch in Osnabrück waren zehn Mitarbeiter eines produzierenden Unternehmens mit falschen Zertifikaten aufgefallen.

Ist das Benutzen eines gefälschten Impfausweises am Arbeitsplatz eine Straftat?

Bis zum 23. November 2021 lautete die Antwort auf diese Frage: nein. Doch seit dem 24.11.2021 ist eine Gesetzesverschärfung in Kraft, die das Benutzen von gefälschten Impfausweisen unter Strafe stellt.

Es gilt: Mitarbeiter von Betrieben, in denen die 3G- oder sogar 2G-Regel gilt, erschleichen sich durch gefälschte Impfausweise einen Vorteil. Das ist nach § 279 StGB eine strafbare Handlung, die mit einer Geldstrafe oder sogar einer Haftstrafe bis zu einem Jahr geahndet wird.

Ist eine Kündigung wegen eines gefälschten Impfausweises rechtens?

Mitarbeiter, die gefälschte Dokumente gegenüber ihrem Arbeitgeber nutzen, können fristlos gekündigt werden, so Olaf Beismann, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der Betrieb muss allerdings nachweisen können, dass das jeweilige Dokument auch wirklich gefälscht ist. Das gilt für jeden Gesundheitsnachweis im Rahmen der Coronapandemie - also sowohl Impfausweise als auch Tests oder Genesenen-Zertifikate.

Hat der Arbeitgeber lediglich den starken Verdacht, dass es sich um eine Fälschung handelt, kann dies aber nicht beweisen, kann es zu einer sogenannten Verdachtskündigung kommen.

Fristlose Kündigung oder Verdachtskündigung

Bei einer fristlosen Kündigung handelt es sich im juristischen Sinn um eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Ihre Grundlage ist  § 626 BGB und ist in der Regel das letzte Mittel, wenn das Verhalten eines Mitarbeiters so gravierend ist, dass eine ordentliche Kündigung nicht mehr angemessen erscheint. Allerdings muss der Chef triftige Gründe angeben. Zu diesen zählt eine strafbare Handlung im Betrieb - wie die Nutzung von falschen Impfpässen oder Tests. Die Folgen: Die Lohnzahlung wird per sofort eingestellt und auch eine Sperre beim Arbeitslosengeld ist sehr wahrscheinlich, denn der Jobverlust ist selbstverschuldet.

Eine Verdachtskündigung kommt dann infrage, wenn das Arbeitsverhältnis so stark belastet ist, dass eigentlich eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden müsste, die Beweise aber nicht auf dem Tisch liegen. Allerdings sind die Anforderungen an eine solche Verdachtskündigung hoch, sodass kleine Anlässe nicht reichen.

Hat sich ein Mitarbeiter jedoch über Monate hinweg lautstark als Gegner der Impfungen hervorgetan und präsentiert nun einen nagelneuen Impfausweis, spricht das beispielsweise für einen ausreichenden Anfangsverdacht.

Was können Gekündigte tun?

Wer eine fristlose oder eine Verdachtskündigung kassiert, hat drei Wochen Zeit, um sich zu wehren. Ist diese Frist überschritten - auch bei Krankheit - wird die Kündigung wirksam.

Ob eine Kündigungsschutzklage gegen den Rauswurf wegen eines gefälschten Impfnachweises erfolgreich ist, ist noch nicht belegt. In jedem Fall ist es eine Einzelfallentscheidung. Teuer wird eine solche Klage in jedem Fall, denn in erster Instanz trägt jede Partei die Anwaltskosten selbst.

Fazit: Hoher Preis für Schummler

Wer den Chef über gefälschte Gesundheitsnachweise täuscht, riskiert also seine Entlassung. Tricksen könne schlimme Folgen für das Leben ganzer Familien haben, warnt Hans-Christoph Hellmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Versicherungsrecht aus Bremen. Nicht nur, dass der Job von heute auf morgen weg ist. Zeigt die Firma den tricksenden Mitarbeiter an, kommt ein Strafverfahren obendrauf.

Das Risiko aufzufliegen steigt, denn Betriebe mit 2G- oder 3G-Regeln müssen deren Einhaltung kontrollieren. Neben den digitalen Zertifikaten werden nun auch die gelben Impfpässe in Papierform zunehmend auf Echtheit überprüft. Mithilfe der App SafeVac lässt sich checken, ob es sich bei den Nummern auf dem Sticker um eine tatsächlich verimpfte Charge handelt.

Welche Folgen haben Fake-Nachweise für die Unternehmen?

Übrigens kann es auch für Unternehmen unangenehm werden, die die Nutzung gefälschter Impfdokumente stillschweigend billigen. In besagtem Osnabrücker Betrieb wird mittlerweile gegen das Unternehmen ermittelt - wegen unzureichender Kontrollen der Impfnachweise. 

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