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Nach DSGVO-Start: Abmahnwelle bleibt aus, Beschwerden nehmen zu

Oliver Janßen

Seit dem 25. Juni 2018 gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die in Deutschland weitestgehend durch das Bundesdatenschutzgesetz BDSG (neu) geregelt wird.

Mit dem Start des neuen Gesetzes lassen sich vor allem zwei emotionale Zustände beobachten. Zum einen gibt es da diese optimistische Gelassenheit, die sich in zahlreichen Internet-Kommentaren zeigen. Viele nehmen die DSGVO mit Humor und machen sich über die neuen Regularien lustig. Häme und Spott haben so nicht lange auf sich warten lassen, wie unsere Bildergalerie zeigt.

Und dann gibt es noch die andere emotionale Seite, die sich vor allem durch Angst und Unsicherheit bemerkbar macht. Bereits Ende Mai erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer, dass insbesondere kleine und mittelständische Betriebe und Vereine ihre Sorgen über den neuen Datenschutz bekundet hätten.

Vor allem besorgte Büger haben sich bei den Datenschutzbehörden der Länder gemeldet.

Datenschutzbehörden sind ausgelastet

Mehr als einen Monat später sind die Datenschutzbehörden laut mehreren Medienberichten tatsächlich mehr als ausgelastet. Viele Unternehmen, Vereine und Bürger haben Fragen – die Datenschützer sollen Antworten liefern. So berichtet Spiegel Online von einer Anfragen-Flut in Hessen, NRW und Berlin. Teilweise gingen in den Behörden etwa 100 Anrufe pro Tag ein, am Anfang seien es sogar 140 gewesen, heißt es in dem Artikel weiter. 

Kleine Betriebe nicht betroffen

Oftmals handele es sich bei den Anrufen um Beschwerden besorgter Bürger, die den durch die DSGVO sensibler gewordenen Umgang mit persönlichen Daten in Gefahr sehen, heißt es in einem Bericht auf der Nachrichten-Seite Heise online. Allerdings: Die Beschwerden würden sich eher an den Online-Handel und Lieferdienste für Essen richten. Beschwerden über kleinere Betriebe, etwa Handwerksbetriebe, sind der haustec.de-Redaktion derzeit nicht bekannt. 

Eine große Abmahnwelle hat es bislang nicht gegeben.

Bislang keine Abmahnwelle

Bereits vor Inkrafttreten des neuen EU-Gesetzes mehrten sich die Befürchtungen vor Abmahnungen bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung. Zwar gab es erste Fälle, z.B. ein Streit unter Wettbewerbern, doch die große Abmahnwelle sei bislang ausgeblieben, berichtet der MDR Sachsen. Allerdings habe es laut dem Bericht bereits Ende Mai Trittbrettfahrer gegeben, die Handwerksbetriebe per Mail gedroht haben sollen. Ernsthafte Konsequenzen hätten die Rundschreiben allerdings nicht gehabt.

Dass die Befürchtungen einer Abmahnwelle unbegründet sind, macht auch das t3n Magazin in einem Bericht deutlich. So werde es keine Abmahnung bezüglich der DSGVO geben, da es sich bei einer Abmahnung um ein nationales Instrument aus Deutschland handele. In der EU-DSGVO seien Abmahnungen allerdings nicht verankert. Weiterhin könnten Abmahnungen nur beim Wettbewerbsrecht oder bei Unterlassungsklagen angewendet werden, und eben nicht bei einem DSGVO-Verstoß. Allerdings können Datenschutzbehörden gegenüber Betrieben oder Unternehmen hohen Strafen aussprechen, jedoch nicht ohne Vorwarnung. 

Die Aussicht auf eine erfolgreiche Abmahnung sei für Mitbewerber derzeit eher gering, das Risiko auf den eigenen Rechtskosten sitzen zu bleiben dafür umso höher, erklärt t3n. Auch weil die Union eine rasches Verbot von kalkulierten Abmahnungen gefordert hat, ist mit einer großen Abmahnwelle wohl nicht mehr zu rechen. Das dürfte bei vielen Betrieben einen Monat nach dem DSGVO-Start für Erleichterung sorgen.

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