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Neue Gesetze im Juni: Nachfolger des Baukindergeldes

Wohneigentum für Familien ersetzt Baukindergeld

Bis Ende 2022 konnten Hausbauer mit Familie das Baukindergeld zur Förderung von Bau oder Kauf eines Eigenheims beantragen. Der Nachfolger des Programms startet nun ein halbes Jahr später am 1. Juni. Bei der KfW-Bank gibt es künftig das "Wohneigentum für Familien" (WEF 300). Familien, die mindestens ein Kind haben und mindestens 60.000 Euro Einkommen aufweisen, können sich beim Kauf oder Bau ein zinsgünstiges Darlehen holen. Für einen Neubau mit klimafreundlichen Standards gibt es ein Darlehen zwischen 140.000 und 240.000 Euro.

Corona-Hilfen: Schlussabrechnungen werden fällig

Bis zum 30. Juni 2023 müssen Unternehmen, die die November- und Dezember-Corona-Hilfen sowie Überbrückungshilfen in Anspruch genommen haben, ihre Schlussabrechnungen einreichen. Dies ist online unter der Adresse www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich. Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden.

Windows 10: Keine Updates für Privatpersonen

Microsoft stellt zum 13. Juni 2023 den Support von Windows 10 21H1 für Privatpersonen ein. Durch fehlende Updates sind Computer künftig nicht mehr vollständig vor Cyberkriminellen geschützt. Microsoft empfiehlt betroffenen Nutzern den Umstieg auf Windows 11.

Bahn-Ausfall: Weniger Entschädigungen für Kunden

Fällt der Zug wegen höherer Gewalt aus oder verspätet sich, gibt es kein Geld mehr zurück. Das gilt auch durch das Verschulden eines Fahrgastes, das Verhalten Dritter - Personen auf dem Gleis -, sowie Sabotage-Akte. Möglich macht das eine neue EU-Verordnung, die am 7. Juni 2023 in Kraft tritt. Ausfälle oder Verspätungen durch Streik sind davon jedoch nicht betroffen.

Kulturpass für 18-jährige

Wer demnächst 18 wird, kann ab Mitte Juni 2023 einen Kulturpass beantragen. Mit diesem können sie an registrierten Kulturevents teilnehmen. Insgesamt bietet der Kulturpass ein Budget von 200 Euro für einen Zeitraum von zwei Jahren. Damit sollen lokale Veranstaltungen unterstützt werden. Haken an der Sache: Die Veranstalter müssen ihre Events über das Kulturpass-Programm der Regierung bereitstellen und sich mit einem Elster-Zertifikat registrieren. Zur Website: www.kulturpass.de

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