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Novelle des GEG: Bundesregierung verschiebt 65-Prozent-Pflicht

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Die Bundesregierung hat die Einführung der 65-Prozent-Regel im Gebäudeenergiegesetz (GEG) kurzfristig verschoben. Statt wie geplant am 1. Juli 2026 soll die Pflicht nun erst am 1. November 2026 greifen.

Vier Monate Aufschub – ohne wirkliche Perspektive

Das Bundeskabinett beschloss am 29. April 2026 eine entsprechende Übergangsregelung. Betroffen sind Neubauten außerhalb von Neubaugebieten sowie Bestandsgebäude in größeren Kommunen, für die die 65-Prozent-Vorgabe bislang ab Juli gelten sollte.

Die Begründung: Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verzögert sich. Die 65-Prozent-Regel hätte daher nur für wenige Wochen gegolten – bevor sie mit der Reform voraussichtlich wieder abgeschafft wird. Damit wird eine ohnehin schwer vermittelbare Regelung nicht geklärt, sondern weiter in die Zukunft verschoben.

Bereits im Februar hatten sich Union und SPD auf die Eckpunkte verständigt: Die 65-Prozent-Regelung, die Eigentümer bisher verpflichtet, neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, soll gekippt werden. Stattdessen bleibt der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.

Allerdings müssen diese Heizungen ab Januar 2029 mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe wie Biomethan oder synthetischen Kraftstoffen betrieben werden. Vorgesehen ist eine "Bio-Treppe" mit vier Stufen bis 2040. Für Bestandsheizungen soll ab 2028 eine Grüngasquote eingeführt werden. Die milliardenschwere Förderung für den Heizungstausch soll erhalten bleiben.

65-Prozent-Pflicht: Was aktuell gilt

Politisch ist die Richtung klar: Union und SPD wollen die 65-Prozent-Vorgabe kippen. Künftig sollen neue Gas- und Ölheizungen weiter möglich bleiben, ergänzt durch steigende Anforderungen an klimafreundliche Beimischungen ab 2029.

Trotzdem bleibt die Regel vorerst formal bestehen – nur mit neuem Stichtag. Für Betriebe und Eigentümer bedeutet das: Entscheidungen müssen weiter unter unsicheren Rahmenbedingungen getroffen werden. Was momentan gilt:

  • Die 65-Prozent-Pflicht greift nicht wie geplant am 1. Juli 2026
  • Neuer Stichtag ist der 1. November 2026
  • Parallel arbeitet die Bundesregierung an einer Reform, die die Regel voraussichtlich vollständig streicht

Damit entsteht eine Situation, in der eine zentrale Vorgabe gleichzeitig verschoben und politisch bereits zur Disposition gestellt ist.

Vermieter sollen sich an Heizkosten beteiligen

Ein weiterer Kernpunkt der Einigung ist eine Aufteilung der Kostenrisiken zwischen Vermietern und Mietern. Wenn künftig in einer Wohnung eine Heizung mit fossilen Brennstoffen eingebaut wird, sollen die Vermieter an den Kosten für Netzentgelte und Brennstoff beteiligt werden. Hintergrund ist, dass die Heizkosten für Öl und Gas in den kommenden Jahren absehbar steigen werden – unter anderem durch die CO2-Abgabe.

Branche kritisiert erneutes Hin und Her

Im Handwerk wächst der Unmut über die wiederholten Kurswechsel, siehe unten. Fehlende Verlässlichkeit bremst Investitionen, erschwert die Beratung von Kunden und führt zu steigender Zurückhaltung bei Modernisierungen.

Die aktuelle Entscheidung verschärft dieses Problem: Statt Klarheit zu schaffen, wird eine zentrale Regel erneut vertagt – ohne verbindliche Perspektive. Die Verschiebung ist das Ergebnis politischer Korrekturen unter Zeitdruck. Erst wird eine zentrale Vorgabe eingeführt, dann relativiert und schließlich aufgeschoben – während die eigentliche Reform weiter offen ist. Für die Praxis bedeutet das: Vier weitere Monate Unsicherheit, ohne belastbare Grundlage für Investitionsentscheidungen. Unser Kollege Jochen Vorländer trifft mit seiner Einschätzung ins Schwarze: "Offensichtlich gab es im Wahlkampf nur ein Ziel, aber keinen umsetzbaren Plan." 

Stimmen aus der Branche

Symbolhafte, bunte Sprechblasen mit drei Punkten stehen auf spiegelndem Untergrund vor hellblauem Hintergrund - Sinnbild für digitale Branchenkommunikation.

ZVSHK: Politik auf Zuruf - so verspielt man Vertrauen

Michael Hilpert – Präsident Zentralverband Sanitär Heizung Klima:

„Das ist doch kein Plan mehr, das ist Stückwerk. Fristen rauf, Fristen runter – und keiner weiß, was morgen gilt. Erst wird ein Gesetz beschlossen, dann wird es verschoben, bevor es überhaupt greift, und parallel schon wieder das nächste angekündigt. Wer soll da noch investieren? Wer soll da noch Vertrauen haben? Ich sage es so, wie es ist: Wenn wir im Handwerk so arbeiten würden, könnten wir den Laden dichtmachen.

Unsere Betriebe stehen jeden Tag beim Kunden im Keller und müssen Entscheidungen umsetzen – nicht verschieben. Die Leute erwarten zu Recht klare Aussagen: Was gilt, was lohnt sich, was hat Zukunft?

Stattdessen produziert die Politik Unsicherheit im Monatsrhythmus. Das bremst Investitionen, das verunsichert Eigentümer und das fällt am Ende auf uns zurück. Wir brauchen keine nächste Fristverlängerung. Wir brauchen endlich klare Regeln, die länger halten als eine Legislaturperiode. Alles andere ist schlicht nicht vermittelbar.“

Deutsche Umwelthilfe: „Bundesregierung treibt Mieter in die Kostenfalle Gasheizung“

Wegen Streitigkeiten und Zeitdruck bei der Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes will die Bundesregierung kurzfristig nur die zentrale 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe aussetzen. Eine umfassende Einigung zu zentralen Fragen wie dem Mieterschutz sowie der Ausgestaltung der sogenannten „Bio-Treppe“ steht weiterhin aus. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert dieses Vorgehen scharf und warnt vor erheblichen sozialen und klimapolitischen Risiken.

Dazu Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH:

Mit einem gefährlichen Schnellschuss will die Bundesregierung die 65-Prozent-Regel alternativlos aussetzen. Mieterinnen und Mieter wären damit schutzlos der Kostenfalle gasbetriebener Heizungen ausgeliefert: Dass insbesondere die SPD das zulässt, ist ein Offenbarungseid. Die Energiepreiskrise zeigt deutlicher denn je: An der Abkehr von Öl und Gas führt kein Weg vorbei. Stattdessen zementiert die Bundesregierung ihren fossilen Kurs weiter. Das ist ökonomisch und klimapolitisch unverantwortlich. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Pläne fallen zu lassen und den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen weiter zu unterbinden.“ 
 

BDH: Fristverlängerung ist lediglich eine Notlösung

Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) begrüßt Entscheidung, die Frist für die Umsetzung der 65-Prozent-Regelung in größeren Kommunen zu verschieben. Der Schritt schafft zwar kurzfristig mehr Klarheit für Verbraucher, Handwerk und Industrie, ist jedoch vor allem ein Symptom der anhaltenden energiepolitischen Unsicherheit für den Wärmesektor. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird bereits viel zu lange hinausgeschoben.

„Die Verschiebung verhindert regulatorisches Chaos und schafft kurzfristig Rechtssicherheit“, erklärt BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt. „Es wäre nicht vermittelbar gewesen, wenn Regelungen in Kraft treten, die kurz darauf wieder durch neue Vorgaben ersetzt werden.“

Gleichzeitig macht der BDH deutlich, dass es mit punktuellen Korrekturen nicht getan ist. „Die Bundesregierung darf nicht länger mit Notlösungen arbeiten. Jetzt wo es eine Einigung zum Mieterschutz gibt, muss ein konsistenter und verlässlicher Ordnungsrahmen vorgelegt werden“, so Staudt. Die Branche brauche klare, langfristig planbare Leitplanken, keine Übergangslösungen. Letztlich bedarf es eines Regelungsrahmens der Investitionen unterstützt und nicht durch neue bürokratische Hürden erschwert.

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