Urteil: Die Vertriebsverbote für Balkonkraftwerk-Speicher ohne Leitungsüberlastschutz bleiben

Die im Juni bekannt gewordenen Vertriebsverbote für einen Balkonkraftwerk-Speicher ohne Leitungsüberlastschutz haben Bestand. Die Rechtsbehelfe der beiden betroffenen Fachhändler gegen die einstweiligen Verfügungen, die die Landgerichte Bochum und Osnabrück unabhängig voneinander auf Antrag der Indielux GmbH erlassen hatten, sind im Kern gescheitert: Das Osnabrücker Verbot wurde nach mündlicher Verhandlung in vollem Umfang aufrechterhalten und umfassend begründet, das Bochumer wurde überwiegend bestätigt und ist rechtskräftig. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro je Verstoß.
Grundlage ist das Produktsicherheitsgesetz in Verbindung mit dem Wettbewerbsrecht: Nach § 3 ProdSG darf ein Produkt nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Ob das der Fall ist, beurteilen die Gerichte anhand der einschlägigen VDE-Normen. Das Landgericht Osnabrück stellte dazu klar: Gerade weil ein abschließender Produktprüfungsteil für Speicher bislang fehlt, obliegt es dem Anbieter, „die Sicherheit des Produkts anhand der anwendbaren Normen oder auf andere Weise eigenständig nachzuweisen und zu erklären“. Einen solchen Nachweis sah das Gericht nicht.
Die Schutzlücke: Sicherung kann die Leitung nicht mehr schützen
Hintergrund ist eine Schutzlücke: Die Steckdoseneinspeisung setzt die Absicherung des Stromkreises herauf. Die Sicherung kann ihre Schutzfunktion, die Leitung vor Überhitzung zu bewahren, dann unter Umständen nicht mehr erfüllen. Genau deshalb fordern die VDE-Normen beim Anschluss von mehr als 960 Wp Modulleistung (etwa zwei Solarmodule) eine technische Schutzmaßnahme für den Leitungsüberlastschutz. Das von den Verfahren betroffene Gerät verfügt über keine dieser Schutzmaßnahmen, seine Einspeiseleistung ließ sich zudem auf das 1,5-Fache der Normvorgabe einstellen. Dem Einwand, die Normen gälten nicht für Speicher, erteilte das Landgericht Osnabrück eine Absage.
Wie viele Geräte betroffen sind
Seit Bekanntwerden der Urteile diskutiert die Branche, wie weit das Sicherheitsproblem über das verbotene Gerät hinausreicht. Der Betreiber des YouTube-Fachkanals „Der Kanal“ ordnet die Entscheidungen so ein: „Diese Punkte, die diese Gerichte da für problematisch angesehen haben, die betreffen eigentlich nahezu fast alle Modelle dieses Typs Balkonkraftwerk-Speicher.“
Der YouTube-Fachkanal VoltAmpereLux beschreibt in seiner Analyse der Verfahren, wie weit die Konfigurierbarkeit reicht: „Obwohl vielleicht ein Gerät mit 800 Watt ausgeliefert wird als Standardeinstellung, kann man teilweise bis 2.500 Watt hochstellen.“ In seiner im Juni veröffentlichten Marktübersicht dokumentiert er modellgenau, welche marktgängigen Speicher sich vom Nutzer über die freigegebene Leistung hinaus einstellen lassen, bei einzelnen Geräten vom ausgelieferten Standardwert von 800 Watt auf das Dreifache.
Wie viele Geräte das betrifft, lässt sich mit dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur abschätzen: Allein in den vergangenen zwölf Monaten wurden 248.726 Steckersolaranlagen mit mehr als 960 Wp neu registriert (alle Angaben Stand: 31. Juli 2026). Unter Berücksichtigung nicht gemeldeter Anlagen geht Indielux von einem betroffenen Marktvolumen von derzeit rund 500 Millionen Euro pro Jahr aus.
Auch die Marktaufsichtsbehörden befassen sich inzwischen mit dem Thema: Eine von ihnen hat Indielux um eine Sicherheitsanalyse zur Gefährdung durch Balkonkraftwerk-Speicher ohne Leitungsüberlastschutz gebeten. Das Ergebnis: Eine Einspeisung mit 2.500 Watt kann die Elektroinstallation auf bis zu 217 °C erhitzen. Ab 200 °C besteht Brandgefahr. Auch eine dauerhafte Einspeisung mit den normativ zulässigen 800 Watt (3,5 Ampere) kann die Lebenserwartung der Elektroinstallation im ungünstigsten Fall von rund 25 Jahren auf unter ein Jahr verkürzen.
„Zehn Jahre haben wir in der DKE-Normung daran mitgearbeitet, die Steckdoseneinspeisung sicher möglich zu machen, der Leitungsüberlastschutz war dabei das zentrale Sicherheitsthema. Dann kamen Geräte auf den Markt, mit denen sich die Elektroinstallation auf mehr als 200 °C erhitzen lässt. Am Ende blieb nur der Rechtsweg, damit diese Anforderung ernst genommen wird,“ so Marcus Vietzke, Geschäftsführer der Indielux GmbH
Was betroffene Käufer jetzt tun können
Ein Produkt, das gegen das Produktsicherheitsgesetz verstößt und nicht verkauft werden darf, kann einen Sachmangel im Sinne des Kaufrechts aufweisen. Betroffene Käufer können sich gegenüber ihrem Händler auf die gesetzliche Gewährleistung berufen und Nachbesserung verlangen, im Regelfall bis zu zwei Jahre nach Übergabe der Ware (§ 437 in Verbindung mit § 438 BGB). Zudem können Betroffene selbst Maßnahmen ergreifen:
- Am einfachsten lässt sich die Einspeiseleistung des Speichers herunterregeln, auf einen Wert unterhalb der tatsächlichen Reserve der Hausleitung. Dabei gilt: Je weniger über die Installation bekannt ist, desto niedriger muss der Wert liegen. Kann eine Verlegung der Leitungen in Wärmedämmung nicht ausgeschlossen werden, sind höchstens 115 Watt (0,5 Ampere) einzustellen, dieser Wert ist in der Praxis immer unbedenklich. Ist das ausgeschlossen, können die Leitungen aber in einem Elektroinstallationsrohr liegen, sind höchstens 345 Watt (1,5 Ampere) zulässig. Auf keinen Fall darf die Einspeiseleistung auf mehr als 800 Watt (3,5 Ampere) eingestellt werden. Beide Faustwerte entsprechen nur einem Bruchteil dessen, was ein typischer Speicher leisten könnte. Das Herunterregeln senkt das Risiko, ersetzt aber keine technische Schutzmaßnahme im Sinne der Norm.
- Eine Elektrofachkraft kann eine spezielle Wieland-Einspeisesteckdose einbauen, die mit dem maximal zulässigen Einspeisestrom gekennzeichnet sein muss. Dafür ist die Leitungsreserve des Stromkreises anhand der Verlegeart zu ermitteln. Liegt sie unter 800 Watt (3,5 Ampere), lässt sie sich durch den Einbau einer kleineren Sicherung schaffen, der klassische, aber aufwendige Weg.
- Eine Einspeisesteckdose, die bis 2.070 Watt (9 Ampere) absichert, lässt sich auch mit dem Ready2plugin-Stromwächter nachrüsten. Dafür muss derzeit noch Messtechnik im Sicherungskasten installiert werden, bei einer Vielzahl der Balkonkraftwerk-Speicher ist ein Shelly Pro 3EM dort aber bereits vorhanden. indielux bietet dafür Nachrüstsets an.
Indielux hat die Konformitätserklärungen und Datenblätter marktgängiger Balkonkraftwerk-Speicher ausgewertet. Nur ein einziger Hersteller erklärt in seiner Konformitätserklärung, dass sein Gerät einen Leitungsüberlastschutz nach den Vorgaben der in beiden Urteilen herangezogenen DIN VDE V 0100-551 umsetzt: der deutsche Anbieter Maxxisun mit dem Speichersystem Maxxicharge V2+, ausgestattet mit der ready2plugin-Technologie. Es speist mit bis zu 2.300 Watt (10 Ampere) über die Haushaltssteckdose ein.
Zum Urteil finden Sie hier ein Factsheet, eine Lesemappe zum Gerichtsurteil sowie die Sicherheitsanalyse von Indielux zum Download:
