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Branchen-Stimmen zum Klimaschutzprogramm 2026: Von rechtswidrig bis gefährliche Lücken

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Das Bundeskabinett hat das Klimaschutzprogramm 2026 mit 67 Maßnahmen vorgestellt, um im Jahr 2030 mehr als 25 Millionen Tonnen CO2 zusätzlich einzusparen und damit Deutschland moderner und unabhängiger von unsicheren fossilen Importen zu machen. In der Branche kommen die Vorschläge gespalten an. Viele sehen die Regierung auf dem richtigen Weg, sehen aber noch Nachholbedarf. Die Deutsche Umwelthilfe ist die stärkste Kritikerin und bezeichnet das Programm sogar als rechtswidrig. Was die Branche zu den Maßnahmen sagt:

DUH: Rechtswidriges Klimaschutzprogramm

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm als unzureichend und rechtswidrig. Trotz einer Klimaschutzlücke und dringendem Handlungsbedarf gerade in den Sektoren Verkehr, Gebäude sowie Landwirtschaft und Landnutzung legt die Bundesregierung kein Programm vor, das die gesetzlichen Klimaziele realistisch erreicht.

Laut Expertenrat weist das Klimaschutzprogramm erhebliche Mängel auf: So sei ein wesentlicher Anteil der Maßnahmen und deren Einsparpotential nicht nachvollziehbar, die Bundesregierung rechne mit veralteten Prognosen und überschätze die Einsparwirkungen ihrer Maßnahmen. Die DUH beantragt daher im laufenden Vollstreckungsverfahren für den Klimaschutz im Bereich der Land- und Forstwirtschaft nun die Androhung von Zwangsgeld und wird ein weiteres Vollstreckungsverfahren aufgrund des vor dem Bundesverwaltungsgericht am 29. Januar 2026 gewonnenen Urteils einleiten – sollte die Bundesregierung nicht das auch nach Ansicht des Expertenrats unzureichende Klimaschutzprogramm nachbessern. Zudem wird die DUH eine neue Klimaschutzklage gegen die Bundesregierung erheben auf Einhaltung des Klimaschutzziels für das Jahr 2040.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit Taschenspielertricks lassen sich die Klimaziele nicht erreichen. Im vergangenen Jahr ist der Rückgang der Klimagasemissionen zum Stillstand gekommen. Im Verkehrs- und Gebäudebereich steigen die Emissionen sogar an. Wir werden zusätzliche Maßnahmen wie ein Tempolimit und Stopp der Subventionierung von Dieselkraftstoff und Verbrenner-Pkw im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens sowie einer neuen Klimaklage durchsetzen, sollte die Bundesregierung diesen Plan nicht kurzfristig nachbessern. Statt Recht und Gesetz zu befolgen und die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten Klimaziele einzuhalten, schützt sie mit diesem Programm die Profitinteressen der fossilen Auto- und Energiekonzerne. Das ist nichts anderes als fortgesetzter Klimarechtsbruch.“

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Das ist klimapolitische Brandstiftung mit Ansage. Ausgerechnet im Gebäudesektor, in dem die Wärmewende ohnehin hinterherhinkt, räumt die Bundesregierung das zentrale Steuerungsinstrument ab. Wer die 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes schleift, sorgt nicht für Entlastung, sondern für mehr Emissionen, mehr Unsicherheit und am Ende höhere Kosten für alle. Gleichzeitig führen uns globale Krisen und Kriege drastisch vor Augen, welcher Wahnsinn es wäre, die fossile Abhängigkeit im Heizungskeller weiter zu zementieren. Die Bundesregierung kann uns nicht sehenden Auges in steigende Preise und neue Abhängigkeiten treiben. Das ist kein Politikwechsel, sondern ein Rückschritt auf Kosten von Klima und Verbrauchern. Was es stattdessen braucht, ist klar: Die 65-Prozent-Regel muss bleiben, gekoppelt an eine schnelle kommunale Wärmeplanung. Dazu fordern wir eine gezielte Förderung für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen sowie klare Investitionen in Effizienz, Wärmepumpen und Wärmenetze. Nur so gelingt die Wärmewende – sozial gerecht, planbar und unabhängig von fossilen Krisen.“

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Bereits 2024 wurde rechtskräftig festgestellt, dass die Bundesregierung im Landnutzungssektor nachbessern muss. Bis heute ist zu wenig für wirksamen Klimaschutz in unseren Wäldern, Feldern und Mooren passiert. Deswegen benötigen wir dringend zusätzliche Investitionen in die Renaturierung kohlenstoffspeichernder Ökosysteme und naturnahe Wälder. Dass die Bundesregierung eine Sonderausschreibung für die Windenergie an Land auf den Weg bringen möchte, ist dagegen ein gutes Signal. Allerdings sind Sonderausschreibungen nutzlos, wenn der Ausbau der Windenergie, wie von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche geplant, mit neuen Schikanen und Auflagen für den Netzanschluss Erneuerbarer-Energien-Anlagen hintenrum wieder ausgebremst wird. Glaubwürdig wird die Ankündigung neuer Ausschreibungen deshalb erst, wenn der Bundeskanzler Frau Reiches klima- und verbraucherfeindliche Vorschläge stoppt.“

Remo Klinger, Rechtsanwalt und Prozessbevollmächtigter der DUH: „Dieses Klimaschutzprogramm wird eine gerichtliche Überprüfung nicht überleben. Der Expertenrat hat es bereits verworfen. Die Rechtsfragen sind höchstrichterlich geklärt. Danach dürfen keine unrealistischen Annahmen zugrunde gelegt werden. Genau das tut das Klimaschutzprogramm aber.“

BSW-Solar: Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft Carsten Körnig:

„Bestehende und absehbare Klimaschutzlücken im Energie-, Gebäude- und Mobilitätssektor lassen sich nur schließen, wenn der Ausbau Erneuerbarer Energien und Speicher konsequent beschleunigt wird und die Politik dafür attraktive und verlässliche Rahmenbedingungen sicherstellt. Leider klaffen Anspruch und Wirklichkeit an vielen Stellen noch stark auseinander, trotz mancher in Einzelbereichen erzielter und angestrebter Fortschritte: Aktuelle Gesetzesvorhaben aus dem Wirtschaftsministerium zur Abschaffung der Förderung für neue private Photovoltaik-Dächer stehen in deutlichem Widerspruch zu den Klimazielen. Sie müssen ebenso gestoppt werden wie die geplante Streichung von Entschädigungsansprüchen für Wind- und Solarparkbetreiber im Falle temporärer Netzengpässe.

Andernfalls würden diese gänzlich aus der Zeit gefallenen Bremsmanöver Deutschland auf dem Weg zu mehr Klimaschutz und mehr Resilienz um viele Jahre zurückwerfen. Andernfalls droht der EE-Ausbau in großen Teilen Deutschlands zum Erliegen zu kommen. Steigende Kosten für Energieimporte und Klimafolgen werden dann zu einer immer größeren Bürde für unsere Volkswirtschaft und künftige Generationen. Auch die von der Bundesregierung angestrebte Abschwächung der EE-Anforderungen für neue Heizungen sowie des Emissionshandels sind unvereinbar mit dem Anspruch, die Lücke bei der CO2-Einsparung zu schließen.

Der Ausbau von privaten und gewerblichen Solaranlagen zählt zu den wesentlichen Hebeln für die bisher unzureichende Verkehrs- und Wärmewende. Er ermöglicht eine breite Bürgerbeteiligung und sichert so nicht zuletzt die Akzeptanz für die Energiewende. Er darf nicht gebremst, sondern muss beschleunigt werden. Daher darf er nicht gebremst werden. Neben einer unterbrechungsfreien Beibehaltung der Förderung für Erneuerbare Energien müssen vor allem strukturelle Hürden abgebaut werden, wie beispielsweise die Netzanschlussprozesse für Batteriespeicher und EE-Anlagen, der Netzausbau beschleunigt und das Stromnetz digitalisiert und effektiver betrieben werden.

Konsequenter Klimaschutz durch verstärkten Ausbau Erneuerbarer Energien stärkt die heimische Wirtschaft, macht uns unabhängiger von Energieimporten und reduziert nachhaltig die Kosten der Energieversorgung.“

Agora Energiewende: Klimaschutzprogramm auf wackeligen Füßen

Einordnung von Julia Bläsius, Direktorin Agora Energiewende Deutschland, zu dem im Bundeskabinett beschlossenen Klimaschutzprogramm:

„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung sich mit dem nun vorliegenden Klimaschutzprogramm auf neue Klimaschutzmaßnahmen geeinigt hat. Vor allem die zusätzlichen Windausschreibungen sowie neue Förderzusagen für die Elektrifizierung in der Industrie sind positiv hervorzuheben.  

Allerdings steht das neue Klimaschutzprogramm auf wackeligen Füßen: Erstens stützt sich die Bundesregierung darin auf inzwischen veraltete Daten zu den projizierten Emissionsentwicklungen. Mit Blick auf die inzwischen von 25 auf 30 Millionen Tonnen CO₂ korrigierte Klimalücke bis 2030 bleiben die Maßnahmen rund drei Millionen Tonnen CO₂ hinter den tatsächlich erforderlichen Einsparungen zurück. Zudem plant die Bundesregierung aktuell eine Reihe von Maßnahmen und Gesetzesneuerungen, die absehbar weniger Emissionen einsparen als die bisher geltenden Regelungen – das betrifft beispielsweise das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), die Abschwächung der CO₂-Flottengrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge oder Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) durch das Netzpaket.  

Für das Erreichen der Klimaziele kommt es auf eine ambitionierte Ausgestaltung der im Klimaschutzprogramm vorgelegten Maßnahmen an und darauf, dass die anstehenden Gesetzesänderungen die Klimaschutzlücke zuverlässig schließen – anstatt sie zu vergrößern und so fossile Abhängigkeiten zu verlängern. 

Das bedeutet etwa für die Energiewirtschaft: Um zusätzliches Klimaschutzpotenzial heben zu können, wie im neuen Klimaschutzprogramm vorgesehen, muss die Bundesregierung den Ausbau der Erneuerbaren Energien absichern. Neue Investitionsrisiken, wie sie aktuell im Entwurf des Netzpakets enthalten sind, bremsen hingegen den Ausbau – und dämpfen den Klimaeffekt der Erneuerbaren.

Für die dringend erforderlichen Klimafortschritte im Gebäudebereich kommt es jetzt auf einen starken Mieterschutz im Gebäudemodernisierungsgesetz an. Dieser sollte verhindern, dass Vermietende auf Kosten der Mieterinnen und Mieter neue Öl- und Gasheizungen einbauen können. Insgesamt muss die Ausgestaltung des Gesetzes sicherstellen, dass Gebäude im Jahr 2045 ohne fossile Brennstoffe beheizt werden.

Für die Wirksamkeit der Maßnahmen ist darüber hinaus ein verlässlicher CO₂-Preis im Europäischen Emissionshandel unerlässlich, um Haushalten und Unternehmen Planungssicherheit für Investitionen in E-Autos, Wärmepumpen und andere klimafreundliche Technologien zu geben. Das sichert auch wichtige Einnahmen für den Klima- und Transformationsfonds, das zentrale Finanzierungsinstrument für die Klimaneutralität.

Alles in allem ist das neue Klimaschutzprogramm voraussetzungsreich, es gibt den zuständigen Ministerien wichtige Aufgaben mit auf den Weg. Es zeigt aber auch, dass Deutschland grundsätzlich seine Klimaziele erreichen kann, wenn die Bundesregierung zu wirksamen Maßnahmen greift.“

DENEFF: Richtige Ansätze, aber gefährliche Lücken

Das vorgelegte Klimaschutzprogramm 2026 der Bundesregierung setzt aus Sicht der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) einige wichtige Impulse, bleibt jedoch insbesondere im Gebäudesektor deutlich hinter dem Erforderlichen zurück.

Positiv bewertet die DENEFF die zusätzlichen Mittel für die industrielle Transformation, insbesondere für die Dekarbonisierung der Prozesswärme, die aus Sicht der DENEFF bisher stark vernachlässigte Hälfte der Wärmewende. Auch die Aufstockung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), die Verstetigung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) sowie das geplante eigenständige Bundesgesetz zur Umsetzung der Sanierungspflichten für öffentliche Gebäude gemäß EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) setzen richtige Signale für die dringend benötigten Investitionen.

Ebenso begrüßt die DENEFF das klare Bekenntnis der Bundesregierung, dass die Wirkung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) im Zuge der anstehenden Novelle nicht geschmälert werden darf. Sollte es dennoch zu Minderwirkungen kommen, müssen diese konsequent durch zusätzliche Maßnahmen ausgeglichen werden.

„Die Bundesregierung erkennt an zentralen Stellen die Bedeutung von Energieeffizienz an. Entscheidend ist jetzt, dass diese Ansätze konsequent umgesetzt und nicht durch politische Rückschritte konterkariert werden“, so Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF.

Gleichzeitig bleibt das Programm aus Sicht der DENEFF im Gebäudesektor klar unzureichend. Es setzt kaum neue Impulse und reicht nicht aus, um die bestehenden Zielverfehlungen zu adressieren oder absehbare negative Effekte der Rücknahme der Anforderungen an neue Heizungen durch das angekündigte Gebäudemodernisierungsgesetz zu kompensieren. Angesichts der zentralen Rolle des Gebäudesektors für die Einhaltung der Klimaziele und die Senkung der Abhängigkeit von Energieimporten ist das ein erhebliches Risiko.

Kritisch sieht die DENEFF die geplante zeitliche Umsetzung der Sanierungspflichten für öffentliche Gebäude. Dass das entsprechende Bundesgesetz erst Anfang 2027 in Kraft treten soll und anschließend noch eine Umsetzung auf Landesebene erforderlich ist, führt zu weiteren Verzögerungen.

„Die öffentliche Hand wird bereits seit über 15 Jahren immer wieder als Vorbild hervorgehoben, sie muss jetzt als Motor der energetischen Sanierung schnellstmöglich durchstarten. Dafür braucht es Tempo“, so Noll.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Energie- und Versorgungslage betont die DENEFF zudem die Notwendigkeit, zusätzlich zum Klimaschutzprogramm schnell wirksame Effizienzpotenziale jetzt konsequent zu heben. Eine breite „strategische Effizienzreserve“ aus einfach umsetzbaren Maßnahmen könnte den Energieverbrauch in Deutschland schnell und dauerhaft senken – als Ergänzung zum Klimaschutzprogramm und zur Absicherung von Energiepreisen, Versorgungssicherheit und Klimazielen. Der Einsatz von Energiedienstleistern kann die Aktivierung dieser “strategischen Effizienzreserve” in der Wohnungswirtschaft und der Industrie deutlich beschleunigen.

Umso kritischer bewertet die DENEFF aktuelle politische Diskussionen, zentrale Instrumente der Energieeinsparpolitik zu schwächen.

„Gerade in einer angespannten energiepolitischen Lage dürfen etablierte Rahmenbedingungen wie das Gebäudeenergiegesetz oder das Energieeffizienzgesetz nicht infrage gestellt werden. Eine Abschwächung wäre das falsche Signal zur falschen Zeit“, so Noll.

GIH: Gebäudesektor bleibt Sorgenkind

Das Klimaschutzgesetz verpflichtet Deutschland zu klaren Minderungszielen: minus 65 Prozent Treibhausgasemissionen bis 2030, minus 88 Prozent bis 2040 und Klimaneutralität bis 2045. Mit dem vorgelegten Klimaschutzprogramm erfüllt die Bundesregierung zwar formal ihre Pflicht – inhaltlich bleiben die Maßnahmen jedoch hinter den Anforderungen zurück.

Gerade im Gebäudesektor zeigt sich die Lücke deutlich: Die Emissionen stiegen sogar von 101 auf 103 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent im Jahr 2025. Die Klimaziele wurden damit bereits verfehlt.

„Die aktuellen Zahlen zeigen deutlich, dass wir im Gebäudesektor auf dem falschen Weg sind. Wenn die Emissionen trotz bestehender Förderprogramme weiter steigen, reicht das Maßnahmenpaket schlicht nicht aus. Wir brauchen jetzt wirksame Instrumente, die Effizienzmaßnahmen konsequent anreizen und erneuerbare Heizlösungen voranbringen – sonst werden die Klimaziele erneut verfehlt“, kritisiert Stefan Bolln, Vorsitzender des Energieberatendenverbands GIH.

Positiv ist zwar – laut Eckpunktepapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz – die gesicherte Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis 2029, diese muss jedoch über 2030 hinaus verlässlich fortgeführt werden. Gleichzeitig bleibt unklar, welchen konkreten Beitrag Förderprogramme wie BEG und BEW (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) im Klimaschutzprogramm zur Emissionsminderung leisten.

Zudem wurden wichtige Ansätze – etwa stärkere Effizienzförderungen oder verbesserte steuerliche Abschreibungen – im aktuellen Programm gestrichen. Auch ordnungsrechtliche Instrumente wie die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) und die Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) spielen faktisch keine Rolle. Förderprogramme allein werden die Ziele nicht erreichen.

Der GIH sieht im vorliegenden Programm erheblichen Nachbesserungsbedarf und fordert gezielte, wirksame Maßnahmen im Gebäudesektor. Insbesondere Effizienzmaßnahmen bei den energetisch schlechtesten Gebäuden müssen deutlich gestärkt werden. Gerade hier liegen die größten Einsparpotenziale – zugleich leisten Sanierungen einen wichtigen Beitrag, um Bevölkerung, Unternehmen und Kommunen dauerhaft vor steigenden Energiekosten zu schützen.

Zudem müssen die Biogasquoten im geplanten GMG zügig festgelegt werden und verlässlich bis 2045 ansteigen. Nur mit klaren und frühzeitig kommunizierten Vorgaben können Fehlinvestitionen in fossile Heizsysteme vermieden und Planungssicherheit für alle Akteure geschaffen werden.

Darüber hinaus ist eine konsequente Priorisierung erneuerbarer Heiztechnologien erforderlich. Sie sind nicht nur unverzichtbar für das Erreichen der Klimaziele, sondern stellen langfristig auch die wirtschaftlichste Lösung dar.

Insgesamt gilt: Das GMG muss klar vorgeben, wie die Klimaschutzvorgaben eingehalten werden sollen und Verbraucher:innen wirksam vor dauerhaft hohen Energiekosten geschützt werden können.

Die DENEFF empfiehlt ferner, das Klimaschutzprogramm 2026 im weiteren Verfahren konsequent am Prinzip „Efficiency First“ auszurichten: mit stärkeren Impulsen für den Gebäudesektor, verlässlichen Investitionsbedingungen für Effizienzmaßnahmen als Grundlage einer effizienten Transformation.

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Bundesverband Geothermie: Beschluss und Maßnahmen sind wichtige Schritte

Der Bundesverband Geothermie (BVG) begrüßt den Beschluss des Klimaschutzprogrammes und die darin skizzierten Maßnahmen ausdrücklich. BVG-Geschäftsführer Gregor Dilger erklärt:

„Es gibt viele Gründe, die Wärmewende voranzutreiben. Der Klimaschutz ist neben der energiepolitischen Unabhängigkeit ein wesentlicher Punkt. In diesem Sinne ist das heute im Kabinett beschlossene Klimaschutzprogramm der Bundesregierung ein wichtiger Schritt. Viele darin genannte Maßnahmen sind von großer Bedeutung.  Begrüßenswert ist unter anderem, dass die BEW-Förderung weiter ausgebaut und gesetzlich geregelt werden soll. Ebenso begrüßen wir, dass die BEG erhalten bleibt. Vor dem Hintergrund, dass laut dem heute vorgestellten Klimaschutzprogramm die Emissionsziele bis 2045 voraussichtlich verfehlt werden, sind aber noch deutlich weitergehende und wirksamere Maßnahmen erforderlich.

Bei der Novelle des Gebäudenergiegesetzes (GEG) droht eine Verschleppung der gebäudebezogenen Wärmewende. Die Bundesregierung muss hier schnell für Klarheit sorgen, wie der ordnungsrechliche Anreiz zum Einsatz klimafreundlicher Technologien erhalten werden kann.

Ebenso ist eine zeitnahe Novelle der Wärmelieferverordnung und der Fernwärmeverordnung erforderlich. Es freut uns, dass sich auch diese Maßnahme im Klimaschutzprogramm wiederfindet. Dabei sollte insbesondere das Marktelement auf den Prüfstein, das Kostenvorteile der geothermischen Fernwärmeversorgung durch Bindung an die Preisentwicklung von fossilen Brennstoffen konterkariert.

Ebenfalls zu begrüßen ist, dass der Strom für Erdwärmeanlagen mit Wärmepumpen durch die Befreiung des Wärmepumpenstroms von der KWKG- und Offshore-Netzumlage und durch den Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten entlastet wird. Weiterhin sollte die im Koalitionsvertrag versprochene Entlastung bei der Stromsteuer für alle Stromverbraucher zügig nachgeholt werden.“

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