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Führerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten jetzt

Dörte Neitzel
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Wer kennt sie nicht, die alten rosafarbenen oder sogar ­grauen „Lappen“? Bis Ende 1998 wurden diese ­Papierführerscheine ausgestellt. Danach folgten die ersten ­Führerscheine im Scheckkartenformat. Der Nachteil: Nicht alle sind fälschungssicher.

Gerade das schreibt aber eine EU-Richtlinie vor. Danach sollen Führerscheine künftig fälschungssicher und EU-einheitlich sein. Zudem werden alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst, um Missbrauch zu verhindern. Daher muss der Großteil der Auto- und Motorradfahrer seine Alt-Führerscheine ab 2022 umtauschen. In welcher Reihen­folge Autofahrer ihren Führerschein umtauschen müssen, ­regelt ein zeitlich gestaffelter Stufenplan.

Nach der sog. Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. 01. 2033 alle vor dem 19. 01. 2013 ­ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Der neue passt dann in die Hosentasche

Wer muss seinen Führerschein 2025 umtauschen?

Die Umtauschfrist hängt von zwei Faktoren ab: 

  • dem Ausstellungsdatum des Führerscheins und
  • dem Geburtsjahr. 

Wer seinen Führerschein bis spätestens 31. Dezember 1998 erhalten hast, bei dem ist das Geburtsjahr entscheidend. Die Jahrgänge 1953 bis 1970 mussten ihre Führerscheine bereits tauschen. 

Wer 1971 oder später geboren ist musste seinen Führerschein bis zum 19. Januar 2025 umtauschen. Wer vor 1953 geboren ist, für den gilt als Stichtag der 19. Januar 2033.

Wie funktioniert der Umtausch?

Autofahrer oder Motorradfahrer gehen zu ihrer Führerscheinstelle und stellen dort einen Antrag auf Umtausch. Eine neue Prüfung oder Gesundheitszeugnisse müssen die Führerscheininhaber nicht ab- oder vorlegen.

Mitzubringen sind lediglich: der Führerschein, der Personalausweis und ein aktuelles biometrisches Foto. Die Behörde verlangt zudem eine Gebühr von insgesamt 29,40 Euro.

Der neue Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren – unabhängig von der Fahrerlaubnis, die unbegrenzt gültig ist. Nach diesen 15 Jahren ist es nötig, ein neues Dokument zu beantragen – ähnlich wie es beim Personalausweis und beim Reisepass heute schon ist.

Tabelle 1: Papierführerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden.

Wurde der Führerschein erst nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt, ist das Ausstellungsjahr entscheidend:

Tabelle 2: Kartenführerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden.

Welche Fristen gelten für den Umtausch?

Es gibt zwei Tabellen mit Fristen für den Führerscheinumtausch. Kriterien sind zum einen das Ausstellungsdatum des Führerscheins (Tabelle 2) und das Geburtsjahr (Tabelle 1). Wer will, kann seinen alten Führerschein aus Nostalgie­gründen auch wieder mit nach Hause nehmen. Dazu muss die Führerscheinbehörde diesen aber ungültig machen.

Die alten Lappen haben bald ganz ausgedient.

Welche Konsequenzen gibt es bei Nicht-Umtausch?

Der Umtausch ist verpflichtend: Wer nach Verstreichen der Frist weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein, bekommt bei einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Privatfahrer begehen damit aber keine Straftat. Anders sieht das bei beruflicher Nutzung aus: Für Lkw- und Busfahrer fallen die Konsequenzen härter aus.

Da die Führerscheine EU-weit einheitlich sein sollen, könnte es im Ausland Probleme für diejenigen geben, die nach der Frist noch mit ihrem alten Führerschein unterwegs sind.

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