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Energiepreissenkung: Was bringen die Regierungsmaßnahmen?

Check24 hat berechnet, wie groß die jeweiligen Entlastungen durch die Bundesregierung wären.

1. Stufenmodell Aufteilung CO₂-Kosten

Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, die CO₂-Abgabe innerhalb der Heizkostenrechnung zukünftig zwischen Vermietenden und Mietenden aufzuteilen. Dies soll anhand eines Stufenmodells geschehen. Je energieeffizienter die Wohnung und die Heizung sind, desto mehr von der CO₂-Abgabe müssen Mieter*innen übernehmen.

 

Mieter*innen in einem besonders energieeffizienten Haus und einem Verbrauch von 20.000 kWh Gas müssten weiterhin die volle CO₂-Abgabe in Höhe von derzeit 142,80 Euro p. a. zahlen. Ist das Haus besonders schlecht saniert, müssten sie bei gleichem Verbrauch nur zehn Prozent, also 14,82 Euro für die CO₂-Abgabe zahlen.

Hinweis: Dabei handelt es sich um eine theoretische Annahme, weil davon auszugehen ist, dass der Verbrauch in einem besonders energieeffizienten Gebäude niedriger ausfällt.

2. Abschaffung der EEG-Umlage

Die EEG-Umlage ist zum 1.1.2022 zunächst von 6,5 auf 3,7 Ct. pro Kilowattstunde gesunken. Ein Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 5.000 kWh würde dadurch knapp 167 Euro weniger für die Finanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zahlen.

Im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien ist eine Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Januar 2023 verabredet. Um Verbraucher*innen in der aktuell angespannten Situation zu entlasten, wird derzeit die vorzeitige vollständige Abschaffung schon Mitte dieses Jahres diskutiert. Ein Musterhaushalt (5.000 kWh) könnte dann um weitere 222 Euro jährlich entlastet werden. Für alle Privathaushalte bedeutete die Abschaffung eine Entlastung von 5,6 Mrd. Euro.

„Die erste Senkung der EEG-Umlage kommt aktuell nicht bei den Verbraucher*innen an, da die Beschaffungspreise weiterhin sehr hoch sind“, sagt Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei Check4. „Nach dem Rückgang zum Jahreswechsel steigt der Börsenstrompreis derzeit wieder an. Bislang senken nur wenige Versorger die Preise. Ob die Anbieter die Abschaffung der EEG-Umlage in vollem Umfang weitergeben, ist daher fraglich.“

3. Senkung der Strom- und Mehrwertsteuer

Weitere denkbare Entlastungen wären eine Senkung der Stromsteuer von derzeit 2,05 Cent/kWh auf 1,0 Cent/kWh und eine Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent.

In Kombination mit der Abschaffung der EEG-Umlage würde eine Familie so um 475 Euro und ein Singlehaushalt um 152 Euro im Jahr entlastet werden.

Hinweis: Dabei handelt es sich nicht um die einfache Summe der Einzelentlastungen, da der Wegfall der EEG-Umlage und die Senkung der Stromsteuer den Nettobetrag reduzieren. Auf diesen niedrigeren Nettopreis werden dann sieben Prozent Mehrwertsteuer gerechnet

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