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Gesetze, Verordnungen und mehr: Das ist neu ab September 2021

Bahnstreik

Die Gewerkschaft der Lokführer hat einen neuen Streik angekündigt: Vom 2. bis zum 7. September soll der Personenverkehr bestreikt werden. Es ist eine der längsten Arbeitskampfmaßnahmen der Gewerkschaft. Im Güterverkehr beginnt der Streik bereits am 1. September. 

Die Gewerkschaft will mit dem Streik eine höhere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten durchsetzen. 

Ausbildungsstart

Am 1. September beginnt für viele junge Menschen das erste Ausbildungsjahr im Handwerk und in anderen Berufen. Aktuell sind in Deutschland jedoch noch rund 30.000 Ausbildungsplätze nicht besetzt. Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) ermutigt Jugendliche, sich auch jetzt noch zu bewerben. 

Bundestagswahl 2021

Am 26. September wird in Deutschland eine neue Bundesregierung gewählt. Die aktuelle Bundeskanzlerin Angela Merkel gibt ihr Amt nach 16 Jahren Amtszeit entweder an Annalena Baerbock (Grüne), Olaf Scholz (SPD) oder Armin Laschet (CDU) ab.

Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Per Briefwahl kann schon vorab die Stimme abgegeben werden. Den Vordruck für die Beantragung des Wahlscheins erhalten Wahlberechtigte mit der Wahlbenachrichtigung. Diese wird Anfang September eintreffen.

Corona-Arbeitsschutzverordnung

Die aktuell gültige Corona-Arbeitsschutzverordnung ist nur noch bis zum 10. September gültig. Was danach kommt, ist bislang noch nicht beschlossen. Lediglich für einige Branchen im Handwerk gilt bereits seit dem 23. August die 3G-Regel. So dürfen beispielsweise Friseursalons und Kosmetikstudios nur noch solche Kunden empfangen, die entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet sind.

Anpassung beim Elterngeld

Das "Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes" tritt am 1. September in Kraft. Eltern können dann während des Bezugs von Elterngeld und der Elternzeit länger arbeiten. Die maximale Stundenzahl wird von 30 auf 32 angehoben. 

Auch beim Partnerschaftsbonus, der unterstützt, wenn beide Elternteile parallel in Teilzeit gehen, gibt es Anpassungen: Er kann künftig zwei bis vier Monate lang genommen werden und mit 24 bis 32 Wochenstunden bezogen werden. Bisher waren lediglich 25 bis 30 Wochenstunden erlaubt.

Persönliche Arbeitslosmeldung

Coronabedingt war es vorübergehend möglich, sich telefonisch oder online arbeitslos zu melden. Diese Möglichkeit entfällt ab September bundesweit. Arbeitslos gewordene Menschen müssen sich dann wieder persönlich bei der Agentur für Arbeit melden. 

Eine Arbeitssuchendmeldung ist auch weiterhin online, telefonisch oder schriftlich möglich.

Neue Energielabel und Verbot von Energiesparlampen

Bei Leuchtmitteln gelten ab dem 1. September wieder die alten Klassen A bis G. Die Plus-Klassen entfallen. Leuchtmittel mit der bisherigen Einstufung A++ werden ab dem 1. September maximal in der Stufe F bis D einsortiert werden. Die darüberliegenden Klassen bleiben zunächst frei. Es gilt eine Übergangsfrist von 18 Monaten.

Im Frühjahr waren bereits die Energielabel von Waschmaschinen, Kühlgeräten, Fernsehern und Geschirrspülern angepasst worden. 

Ab dem 1. September dürfen außerdem keine neuen Energiesparlampen und bestimmte Halogenlampen in den Verkehr gebracht werden. Vorhandene Restbestände dürfen die Händler allerdings noch verkaufen.

Tag des Handwerks

Bereits zum elften Mal findet am 18. September der Tag des Handwerks statt. Der ZDH möchte diesen Tag für verschiedene Veranstaltungen und Kampagnen nutzen, um Aufmerksamkeit für das Handwerk zu erzeugen. Evtl. lassen sich an diesem Tag auch noch Jugendliche finden, die einige der noch offenen Ausbildungsplätze besetzen wollen.

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