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Was sind eigentlich Elternzeit und Elterngeld - und was muss ich beachten?

Inhalt

Eltern haben Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung eines Kindes bis dieses das 3. Lebensjahr vollendet hat. Mit der Elternzeit verbunden gelten einige Fristen und Voraussetzungen. Welche das sind, wird im folgenden erklärt.

Was bedeutet Elternzeit?

Mit der Elternzeit können sich Arbeitnehmer auf die Betreuung und Erziehung des Kindes konzentrieren. In dieser sind sie von der Arbeit freigestellt. Je Kind können insgesamt 3 Jahre Elternzeit genommen werden. Allerdings gibt es in der Zeit kein Gehalt (mit Ausnahme der Elternteilzeit).

Die Elternzeit kann vor dem 3. Geburtstag in Anspruch genommen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Zeiträume aufzuteilen, und einen Teil zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag einzuplanen. Mit dem 8. Geburtstag des Kindes erlischt der Anspruch auf Elternzeit.

Regelungen für Geburten ab dem 1. Juli 2015:

Mütter und Väter können 24 statt bisher zwölf Monate Elternzeit im Zeitraum zwischen dem 3. Geburtstag und der Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes beanspruchen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich.

Regelungen für Geburten bis zum 30. Juni 2015:

Mit Zustimmung des Arbeitsgebers ist eine Übertragung von bis zu zwölf Monaten auf die Zeit zwischen dem 3. Geburtstag und der Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes möglich.

Jeder Elternteil kann seine gesamte Elternzeit in drei Zeitabschnitte aufteilen, heißt es auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der Arbeitgeber kann jedoch den dritten Abschnitt der Elternzeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn er ausschließlich zwischen dem 3. Geburtstag und der Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes liegt. Eine Verteilung auf weitere beziehungsweise mehr als drei Zeitabschnitte ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Teilzeitarbeit während der Elternzeit

Für viele Eltern besteht die Möglichkeit, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Das Arbeitsverhältnis beim Arbeitgeber besteht länger als 6 Monate und ohne Unterbrechung
  • Beim Arbeitgeber sind mehr als 15 Personen angestellt. Dazu zählen beispielsweise keine Auszubildenden.
  • Die Teilzeitarbeit soll mindestens 2 Monate erfolgen mit einer Wochenstundenzahl von mindestens 15 und maximal 30.
  • Der Arbeitgeber hat keine dringenden betrieblichen Gründe, um eine Teilzeit abzulehnen.

Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, kann der Arbeitgeber den Antrag auf Elternteilzeit ablehnen. Auch wenn die rechtlichen Bedingungen nicht erfüllt sein sollten, lohnt sich im Einzelfall das Gespräch mit dem Arbeitgeber, um entsprechende Vereinbarungen zu treffen.

Diese Fristen müssen beachtet werden

Die Beantragung von Teilzeit in der Elternzeit sowie die Elternzeit an sich obliegt bestimmten Fristen.

Bei Geburten ab dem 1. Juli 2015:

  • mindestens 7 Wochen vor dem Beginn der Teilzeit, die Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes arbeiten wollen, und
  • mindestens 13 Wochen vor dem Beginn der Teilzeit, die Sie im Zeitraum vom 3. Geburtstag bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag des Kindes arbeiten wollen.

Bei Geburten vor dem 1. Juli 2015:

  • mindestens 7 Wochen vor dem Beginn der Teilzeit - unabhängig davon, ob Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes Teilzeit arbeiten wollen oder danach.

Bezieht sich der Antrag auf die Elternteilzeit sollten Eltern angeben

  • wann die Teilzeit beginnen soll
  • und wie viel Stunden der wöchentliche Umfang beträgt.

Zudem sollten Antragsteller angeben, wie die Teilzeit verteilt sein soll.

Sollte ein Antrag auf Teilzeit vom Arbeitgeber abgelehnt, muss das schriftlich begründet werden. Infrage kommen dabei ausnahmslos betriebliche Gründe, beispielsweise, wenn der Arbeitsplatz für Teilzeit nicht geeignet ist. Dabei muss der Arbeitgeber Ablehnungsfristen beachten, die zwischen 4 und 8 Wochen liegen.

Weitere Informationen zur Elternzeit gibt es unter www.familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit.

Wer beim Arbeitgeber Elternzeit angemeldet hat, bekommt für einen gewissen Zeitraum finanzielle Unterstützung vom Staat. Dabei gibt es verschiedene Förderungsmodelle.

Elterngeld

Beim sogenannten Basiselterngeld bekommen Eltern insgesamt eine finanzielle Unterstützung von 14 Monaten. Diese 14 Monate beziehen tatsächlich auf die ersten 14 Lebensmonate des Kindes. Dabei kann ein Elternteil maximal für 12 Monate Elterngeld beantragen, der andere Teil entsprechend für die restlichen 2 (Partner-)Monate.

Möglich ist aber auch eine gleichberechtigte Aufteilung von 7 Monaten je Elternteil. Ob gemeinsam oder abwechselnd spielt innerhalb des Zweitraums dieser 14 Monate keine Rolle.

Auch getrennt lebende Elternteile können Elterngeld beantragen. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.

ElterngeldPlus

Mit dem ElterngeldPlus haben Eltern die Möglichkeit, Elterngeld länger als 14 Monate in Anspruch zu nehmen. Sie bekommen doppelt so lange Elterngeld bei halbem Elterngeldbetrag. Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate.

Eltern, die sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement entscheiden, erhalten einen Partnerschaftsbonus: Sie bekommen vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn sie in dieser Zeit gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Dies gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich in der Regel nach dem Verdienst der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Die Förderung beträgt zwischen 65 Prozent und 67 Prozent des Nettoeinkommens aus diesem Zeitraum. Der Höchstsatz liegt jedoch bei 1.800 Euro netto im Monat.

Weitere Informationen zu den möglichen Bezugsmodellen finden Sie unter www.elterngeld.net. Die mögliche Höhe des Elterngeldes können Sie unter anderem mit diesem Elterngeldrechner berechnen: www.familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner

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