Neu im Oktober 2026: Speicherregeln und Tankrabatt

MiSpeL: Neue Regeln für Speicher und Ladepunkte sollen am 1. Oktober kommen
Die Bundesnetzagentur will die MiSpeL-Festlegung nach aktueller Planung zum 1. Oktober 2026 wirksam werden lassen und sieht Übergangsregeln vor. Final veröffentlicht ist sie zum 29. September noch nicht. Sie soll den Mischbetrieb von Speichern und Ladepunkten mit Netzstrom ermöglichen, ohne dass die EEG-Förderung komplett entfällt. Dafür gibt es zwei Wege:
Abgrenzungsoption: Die förderfähigen Strommengen werden aus viertelstündlich erfassten Werten nach vorgegebenen Rechenformeln bestimmt. Das verlangt ein entsprechendes Messkonzept.
Pauschaloption: Sie vereinfacht Messung und Abgrenzung für bestimmte Konstellationen mit Solaranlagen bis 30 kWp. Für Teile davon gilt ein Vorbehalt: Sie sollen frühestens nach der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission anwendbar sein.
Nach dem Arbeitsstand vom 5. August ist die Anwendung bis zum 30. September 2027 nur im Einvernehmen mit dem jeweiligen Netz- und Messstellenbetreiber möglich. Betriebe sollten Kunden deshalb keine sofortige Nutzung zusagen und Messkonzepte erst an der finalen Fassung ausrichten.
DIN EN 16798-3: Neue Ausgabe für Lüftung und Klima in Nichtwohngebäuden
Für Lüftungs- und Klimaanlagen in Nichtwohngebäuden gilt bisher die Ausgabe 2017-11. DIN Media führt als Nachfolger die Ausgabe DIN EN 16798-3:2026-10 auf. Die Norm behandelt Planung, Energieeffizienz und Ausführung von Lüftungs-, Klima- und Raumkühlsystemen für den Aufenthalt von Menschen. Industrie- und Prozesstechnik sind ausgeschlossen, und für Wohngebäude bleibt DIN 1946-6 maßgebend. Planer sollten bei neuen Projekten klären, welche Ausgabe vertraglich vereinbart ist. Auch Förderbedingungen können auf bestimmte Ausgaben verweisen. Eine Nachrüstpflicht für bestehende Anlagen folgt aus dem Ausgabedatum nicht.
PFHxA: Neue EU-Grenzwerte für Imprägniersprays, Kleidung und Kosmetik
Am 10. Oktober 2026 greift die zentrale Stufe der EU-Beschränkung für PFHxA, eine Untergruppe der PFAS. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/2462. Sie setzt Grenzwerte von 25 ppb für PFHxA und ihre Salze sowie 1000 ppb für verwandte Stoffe. Betroffen sind unter anderem Textilien und Leder in Kleidung und Schuhen für die breite Öffentlichkeit, Lebensmittelkontaktmaterialien wie Pizzakartons, Kosmetika sowie Gemische wie Reinigungsmittel und Imprägniersprays.
Es ist kein generelles PFAS-Verbot. Ausnahmen gelten unter anderem für bestimmte persönliche Schutzausrüstung und für als Bautextilien verwendete Textilien. Betriebe, die Imprägnier-, Reinigungs- oder Pflegemittel beschaffen oder verkaufen, sollten Herstellerangaben und Sicherheitsdatenblätter prüfen. Eine neue Planungsvorgabe für Fassaden oder Gebäudehülle lässt sich aus den geprüften Quellen nicht ableiten.
Tankrabatt: Energiesteuer auf Benzin und Diesel sinkt ab 1. Oktober
Der Bundestag hat am 25. September den Tankrabatt für den Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2026 beschlossen, und der Bundesrat hat zugestimmt. Die Energiesteuer sinkt um 14,04 Cent pro Liter, brutto sind das bis zu 16,7 Cent. Eine Weitergabepflicht an die Kunden gibt es nicht. Beim ersten Rabatt im Mai und Juni kamen laut Bundeskartellamt rund 80 Prozent der Entlastung an der Zapfsäule an. Ab Januar 2027 gelten ohne weitere Gesetzesänderung wieder die regulären Sätze. Betriebe mit Fahrzeugflotte sollten die Entlastung bei längeren Projekten daher nicht als Dauerzustand einplanen.
Mehr Geld am Bau: Neue Tarifstufen für Dachdecker und Gerüstbauer
Im Dachdeckerhandwerk steigen die Löhne und Gehälter am 1. Oktober um 3,4 Prozent. Der Ecklohn für Gesellen wächst von 22,51 auf 23,28 Euro pro Stunde, und die Ausbildungsvergütungen steigen auf 1.050, 1.200 und 1.460 Euro je Lehrjahr. Im Gerüstbau erhöht sich der Ecklohn um 4,4 Prozent auf 20,10 Euro. Der dortige Entgelttarifvertrag ist nicht allgemeinverbindlich und gilt für tarifgebundene Betriebe oder bei vertraglicher Vereinbarung. Bei Dachdeckerbetrieben ist die Tarifbindung zu prüfen. Die Ecklöhne sind nicht mit den Branchenmindestlöhnen gleichzusetzen, die im Gerüstbau seit Januar 2026 bei 14,35 Euro liegen.
Alkoholverbot: Bahn führt Konsumverbot bis 15. Oktober an allen Bahnhöfen ein
Die Deutsche Bahn führt das Alkoholkonsumverbot bis zum 15. Oktober 2026 schrittweise an allen rund 5.400 Bahnhöfen ein. Zum 1. September kamen unter anderem Berlin Hbf, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig hinzu. Es ist kein Gesetz, sondern eine Regel auf Grundlage des Hausrechts. Die Gastronomie im Bahnhof ist ausgenommen, und verschlossener Alkohol darf weiterhin mitgeführt werden. Bei Verstößen folgt ein Platzverweis, im Wiederholungsfall ein Hausverbot. Wer dienstlich oder auf dem Arbeitsweg mit der Bahn unterwegs ist, sollte die Regel kennen. Im Nahverkehr gelten zusätzlich die Vorgaben der jeweiligen Aufgabenträger.
