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Schon wieder? Erneut Änderungen beim 10.000-Häuser-PV-Speicher-Programm in Bayern

Das Ministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Bayern hat aufgrund der hohen Nachfrage die Förderkonditionen des Batteriespeicher Programms zum 01. Februar 2022 angepasst.

Unter anderem bedeutet das, dass die minimale Größe der Anlage bei 5 kWp für die Photovoltaikanlage und bei 5 kWh Speicherkapazität für den Batteriespeicher liegen muss, um den Antrag auf Förderung stellen zu können. Zusätzlich wurden die Fördersummen für das Programm gekürzt. 

Online Antrag auf Förderung wird neu organisiert

Im Wortlaut heißt es auf der Antrags-Website:

"Die Antragsplattform des PV-Speicher-Programms ist, wie angekündigt, seit 17.01.2022 vorübergehend geschlossen.

Nach den mehrfachen Unterbrechungen der Antragstellung im Herbst 2021 und der Überlastung des IT-Systems am 1. Dezember 2021 wurde ein Konzept entwickelt, wie derartige Probleme künftig vermieden werden: Die bisherigen Monatskontingente werden beendet. Stattdessen wird ein Jahreskontingent auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel eingeführt. Damit werden künftig monatliche Unterbrechungen, Antragsstau und Zeitdruck bei der Antragstellung vermieden. Anfang 2022 konnte die Antragsplattform bereits für eine Woche (vom 10. bis 17. Januar, 8 Uhr) uneingeschränkt für Anträge geöffnet werden.

Voraussetzungen für den Batteriespeicher Zuschuss 

Bis zur Wiederöffnung der Antragsplattform Anfang Februar werden nun Anpassungen durchgeführt, die nach dem enormen Anstieg der Antragszahlen 2021 um rund 60 % wieder ein Gleichgewicht zwischen Nachfrage und verfügbaren Fördermitteln herstellen sollen. Das Hauptziel ist, dass im Jahr 2022 möglichst alle Interessenten einen Antrag stellen können.

Mindestkapazität für den Batteriespeicher: 5 kWh

Ab Februar 2022 beträgt die vorgegebene Mindestkapazität in kWh für den Batteriespeicher 5 kWh (bzw. 5 kWp Mindestleistung für die zugehörige PV-Anlage), für die dann ein Förderbetrag von 500 € gewährt wird. Für jede zusätzliche kWh Kapazität erhöht sich der Förderbetrag um 75 € (statt bisher 100 €). Auch bei diesen Förderkonditionen bleibt das Programm attraktiv. Da die Anschaffungskosten für Batteriespeicher gesunken sind, aber die Strompreise gestiegen sind, wird sich Eigenverbrauch von PV-Strom mithilfe eines geförderten Batteriespeichers weiterhin rechnen.

Aktualisiertes Merkblatt für Anträge

Die formale Anpassung der Programm Förderrichtlinien kann erst im Nachhinein erfolgen. Maßgeblich für alle Anträge ab dem 01.02.2022 sind daher die auf dieser Antragsplattform und im aktualisierten Merkblatt S vom 01.02.2022 genannten Förderkonditionen. Der angezeigte Zähler für das Jahreskontingent möglicher Anträge 2022 ist nur vorläufig und drückt aktuell nur die Mindestzahl von Anträgen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung aus. Es ist damit zu rechnen, dass der Zähler signifikant erhöht werden kann, nachdem der Landtag den Staatshaushalt für 2022 verabschiedet hat. Der Beschluss soll im Frühjahr erfolgen."

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