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Gutachten: BWP warnt vor Rücknahme der Heizungsregeln im GEG

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Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag angekündigt, die Heizungsregelungen der Ampelregierung zurückzunehmen. Seit Monaten führt diese Ankündigung zu erheblicher Unsicherheit unter Hauseigentümern und in der Wärmepumpen-Branche. Die angekündigte Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) lässt weiterhin auf sich warten. 

Nun zeigt ein im Auftrag des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) erstelltes Rechtsgutachten, dass eine bloße Streichung des Paragrafen 71 GEG („Heizungsgesetz“) gegen Europarecht und deutsches Verfassungsrecht verstoßen würde. Doch warum ist das so?

Rechtsgutachten: Rücknahme der Heizungsregeln ist rechtswidrig

Das vom BWP beauftragte Gutachten, erstellt von Dr. Miriam Vollmer, re | Rechtsanwälte, macht deutlich: Eine bloße Streichung des Paragrafen 71 würde mit hoher Wahrscheinlichkeit von Gerichten aufgehoben werden. Die Gutachterin betont: „Die seit Anfang 2024 im Gebäudeenergiegesetz verankerte Vorschrift, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie einsetzen müssen, setzt verbindliches Europa- und Verfassungsrecht um.“ Sie führt weiter aus: „Der Gesetzgeber hat Spielräume, aber er darf Hauseigentümern im Gebäudeenergiegesetz nicht freistellen, weiterhin wie bisher auf Erdgas oder Heizöl zu setzen. Ein bloßer Verweis auf den deutschen oder europäischen Emissionshandel würde nicht ausreichen.“

Das Gutachten verweist auf Artikel 20a des Grundgesetzes und das Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Demnach verpflichtet das Grundgesetz den Gesetzgeber, Bürgerinnen und Bürger vor den Folgen des Klimawandels zu schützen und die Freiheitsrechte zukünftiger Generationen zu berücksichtigen. 

Eine bewusste Verschlechterung des Klimaschutzes wäre verfassungswidrig und durch das Verschlechterungsverbot untersagt. 

Auch das Europarecht setzt klare Vorgaben: Die EU-Lastenteilungsverordnung und die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verlangen wirksame Klimaschutzmaßnahmen und Renovierungspläne. Die Erneuerbare-Energie-Richtlinie (RED) fordert einen jährlichen Zuwachs des Anteils erneuerbarer Energien beim Heizen um 1,1 Prozent bis 2030.

Dr. Vollmer stellt klar: „In der Gesamtbetrachtung trägt die 65-Prozent-Regelung im Gebäudeenergiegesetz erheblich dazu bei, die ambitionierten Vorgaben des europäischen Rechts zu erfüllen. Sie bewirkt über den Heizungstausch wachsende Anteile erneuerbarer Energie, einen sinkenden Energiebedarf der Gebäude, und hält die CO2-Ziele in Reichweite.“

Das sind die Folgen für Verbraucher, Branche und Klimaschutz

Der BWP warnt davor, dass eine rechtswidrige Novelle des GEG mit erheblichen Folgen für Verbraucher, die Branche und die Glaubwürdigkeit der Politik verbunden wäre. Eine gerichtliche Korrektur könnte die Wärmewende ausbremsen und die positive Entwicklung bei erneuerbaren Heizsystemen wie Wärmepumpen oder Pelletheizungen abrupt stoppen. Auch eine Verwässerung der Anforderungen, etwa durch zu weit gefasste Erfüllungsoptionen, sieht der Verband kritisch.

BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel betont: „Wir brauchen eine belastbare Planungssicherheit im GEG und in der Heizungsförderung.“ Er verweist auf die Marktdynamik: „Die Wärmepumpe war im ersten Halbjahr das am häufigsten verkaufte Heizungssystem, noch vor Gas- und Ölheizungen. Allein im August wurden rund 24.000 Wärmepumpen abgesetzt.“ Die Branche sichere zehntausende Arbeitsplätze in Industrie, Handwerk und Energiewirtschaft. Die Wärmewende mit Wärmepumpen reduziere zudem die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, für deren Import jährlich etwa 70 Milliarden Euro ausgegeben werden müssten.

GEG und BEG dienen als zentrale Klimaschutzinstrumente

Für den Bundesverband Wärmepumpe ist klar, dass sowohl die Heizungsregelungen auf unverändert hohem Ambitionsniveau als auch die BEG-Heizungsförderung zentrale Bestandteile des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung bleiben müssen. Nach Einschätzung des Expertenrats für Klimafragen sind GEG und BEG die wirksamsten Instrumente, um die CO2-Ziele im Gebäudesektor zu erreichen. Zwar lag der Gebäudesektor 2024 knapp im Zielpfad, das Ziel für 2030 ist aber gefährdet.

Das Gutachten unterstreicht, dass eine Abschwächung oder Streichung der Heizungsregelungen im GEG nicht nur rechtlich unzulässig wäre, sondern auch die Wärmewende und die Klimaziele im Gebäudesektor gefährden würde. Der BWP fordert die Bundesregierung auf, die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes rechtssicher zu gestalten, um Planungssicherheit für Verbraucher und Branche zu gewährleisten.

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