Neu im Februar 2026: PV-Vergütung sinkt

Nur 28 Tage hat der Februar 2026, dennoch bringt er einiges an Änderungen für PV-Anlagenbesitzer, Heizungsbauer und Arbeitgeber mit sich. Was sich ändert im Überblick:
PV-Einspeisevergütung sinkt weiter
Neu installierte PV-Anlagen bekommen ab 1. Februar weniger Einspeisevergütung, wenn sie überzähligen Strom ins Netz einspeisen möchten. Halbjährlich sinkt der Betrag um einen Prozent. Dabei spielt der Tag eine große Rolle, an dem die PV-Anlage ans Netz geht. Wie hoch künftig die Einspeisevergütung ist, gibt die Bundesnetzagentur zum Monatsanfang bekannt.
Umsetzung des Gebäudemodernisierungsgesetzes
Aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) werden. Was in dem Gesetz stehen wird, hat die Bundesregierung noch nicht erarbeitet. Theoretisch will sie das Gesetz bereits Ende Februar umsetzen – diese Ziel hat sich die Koalition selbst gesetzt. Davor stehen aber noch Verhandlungen an.
Lohnnachweis und Lonsteuerbescheinigung
Arbeitgeber müssen in den kommenden Wochen noch einiges erledigen. Bis 16. Februar muss etwa der Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft übermittelt werden. Dieser ist wichtig, damit die BG den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung berechnen kann. Wer die Frist verpasst, riskiert, dass die Genossenschaft die Bruttoarbeitsentgelte schätzt und diese Schätzung als Berechnungsgrundlage verwendet. Ferner muss bis 28. Februar 2026 die elektronische Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres an das Finanzamt geschickt werden.
Heckenschnitt nur noch bis Ende Februar
Wer Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze radikal zurückschneiden möchte, hat damit nur noch bis Ende Februar Zeit. Denn ab 1. März sind nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt, um brütende Vögel und ihren Nachwuchs zu schützen.
