Neue Regeln 2026: Strengere Lautstärkegrenzen für Wärmepumpen

Strengere Lautstärkegrenzen für Wärmepumpen
Ab 2026 gelten bei der staatlichen Förderung von Wärmepumpen strengere Anforderungen an den Schallschutz, um Anwohner künftig besser vor Lärmbelästigung durch Wärmepumpen zu schützen. Gefördert werden dann nur noch Geräte, die besonders leise arbeiten und bei denen die Geräuschemissionen des Außengeräts zumindest zehn Dezibel niedriger liegen als die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen.
Maßgeblich ist dabei der Schallleistungspegel des Geräts sowie der Abstand zu Nachbargrundstücken, vor allem in dicht bebauten Wohngebieten. Die ARAG-Experten weisen darauf hin, dass nicht jede aktuell förderfähige Anlage automatisch die neuen Grenzwerte erfüllt. Vor allem bei Luft-Wasser-Wärmepumpen kann der Aufstellort entscheidend sein.
Wer die Förderung nutzen möchte, sollte sich daher frühzeitig vom Fachbetrieb beraten lassen und auf entsprechende Herstellerangaben achten. Eine Liste des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gibt Orientierung bei der Gerätewahl.
KfW-Förderung: Erleichterungen für Familien und Käufer von Bestandsimmobilien
Die Förderbedingungen der beiden Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) „Wohneigentum für Familien“ und „Jung kauft Alt“ wurden verbessert. Ziel ist es laut ARAG Experten, mehr Haushalten den Schritt ins eigene Zuhause zu ermöglichen. Beim Programm „Wohneigentum für Familien“ wurden die Einkommensgrenzen angehoben, sodass nun auch Familien mit mittleren Einkommen förderberechtigt für einen Neubau sind.
Zudem können höhere Kreditbeträge in Anspruch genommen werden, abhängig von der Anzahl der Kinder. Auch beim Programm „Jung kauft Alt“, das den Erwerb sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien fördert, gibt es Erleichterungen: Die Anforderungen an das Baujahr und den energetischen Zustand der Immobilie wurden präzisiert und teilweise gelockert.
Außerdem stehen längere Laufzeiten und günstigere Zinskonditionen zur Verfügung. Die ARAG-Experten weisen darauf hin, dass Käufer sich weiterhin verpflichten müssen, die Immobilie energetisch zu sanieren.
Balkonkraftwerke jetzt auch mit Schuko-Stecker erlaubt
Seit Dezember dürfen Balkonkraftwerke offiziell mit einem herkömmlichen Schuko-Stecker betrieben werden. Bisher war häufig ein spezieller Wieland- oder SEP-Stecker erforderlich. Die ARAG-Experten weisen darauf hin, dass die maximale Einspeiseleistung der Mini-Solaranlagen weiterhin auf 960 Watt begrenzt ist, mit Wieland- oder SEP-Stecker sind bis 2.000 Watt erlaubt.
Zudem müssen die Anlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Auch Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften dürfen den Betrieb nicht mehr ohne triftigen Grund untersagen. Trotz Schuko-Stecker ist eine fachgerechte Installation wichtig. Alte oder beschädigte Steckdosen sollten vorab geprüft werden, um Sicherheitsrisiken zu vermeiden.
Effizienzhaus-55-Plus-Förderung ist gestartet
Baureife Wohnvorhaben, die im sogenannten Effizienzhausstandard 55 mit einer Wärmeerzeugung mit 100 Prozent erneuerbaren Energien geplant sind, können mit bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit gefördert werden. Die zinsverbilligten Kredite werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben.
Förderfähig ist der Neubau oder der Ersterwerb von Wohngebäuden, für die bei Antragstellung zwar schon eine Baugenehmigung vorliegt, deren Bau jedoch noch nicht begonnen wurde. Die ARAG Experten raten angehenden Bauherren zu einem Online-Check, um zu prüfen, ob sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen.
Rückgabe von Elektroschrott und E-Zigaretten
Ab 2026 werden Hersteller verpflichtet, elektronische Geräte nicht nur zurückzunehmen, sondern auch zu recyceln. Ziel der Gesetzesänderung ist eine Steigerung der Sammelquote für Elektrogeräte, da Deutschland die vorgegebene europäische Mindestquote deutlich unterschritten hat. Im Rahmen der gesetzlichen Neuregelung soll gleichzeitig mehr über Rückgabemöglichkeiten und Sammelstellen informiert werden.
Die ARAG-Experten weisen darauf hin, dass unter anderem die steigende Zahl falsch im Restmüll entsorgter Einweg-E-Zigaretten ein zunehmendes Problem darstellt. Daher müssen Geschäfte, die Einweg-E-Zigaretten vertreiben, künftig Sammelstationen für gebrauchte Geräte einrichten. Zudem sind Mitarbeiter von kommunalen Sammelstellen künftig angehalten, selbst Elektroschrott und Batterien zu sortieren, um das Brandrisiko durch falsche Entsorgung zu verringern.
Pflichtumtausch für Führerscheine endet im Januar
Die ARAG-Experten weisen darauf hin, dass am 19. Januar 2026 eine wichtige Frist für den obligatorischen Führerscheintausch endet. Dann müssen alle Inhaber eines deutschen Karten-Führerscheins, der in den Jahren 1999, 2000 oder 2001 ausgestellt wurde, diesen in den neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein im Scheckkartenformat eintauschen.
Danach verliert das alte Dokument seine Gültigkeit, auch wenn die Fahrerlaubnis selbst bestehen bleibt. Für den Umtausch bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde werden ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt. Es fallen Kosten von rund 25 Euro für den Umtausch an. Wer mit alten Dokumenten fährt, muss mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen.
Next-Generation-eCall wird Pflicht
Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle neu entwickelten Fahrzeugtypen, für die eine Typgenehmigung beantragt wird, verpflichtend mit dem sogenannten Next-Generation-eCall (NG eCall) ausgestattet sein.
NG eCall ist ein automatisches Notrufsystem, das bei einem Unfall automatisch die Rettungsleitstelle alarmiert und neben dem Standort auch zusätzliche Daten zum Unfallgeschehen übermittelt. Ziel ist es laut ARAG-Experten, die Reaktionszeiten der Rettungskräfte zu verkürzen und die Unfallfolgen zu reduzieren. Für bestehende Modelle gilt diese Regelung nicht.
Neue Regeln für E-Scooter und Co.
Nach einer geplanten Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKfV) werden E-Scooter, Segways und andere kleine Elektrofahrzeuge stärker Fahrrädern gleichgestellt. Demnach dürfen diese Fahrzeuge nur auf Radwegen oder, wenn keine vorhanden sind, auf der Straße fahren. Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 20 Stundenkilometer begrenzt und es besteht eine Versicherungspflicht, nach der jedes Fahrzeug ein Versicherungskennzeichen benötigt.
Der Grünpfeil für den Radverkehr gilt künftig auch für E-Roller und Co. Gehwege, Fußgängerzonen oder Bussonderfahrstreifen, die mit einem Zusatzzeichen für freien Radverkehr ausgeschildert sind, dürfen auch von Elektrokleinstfahrzeugen befahren werden. Wird der Verkehr dadurch nicht behindert, dürfen die kleinen Fahrzeuge auch nebeneinander fahren. Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Helm ist laut ARAG-Experten zwar empfohlen, aber nicht vorgeschrieben.
Laut ARAG-Experten werden außerdem Bußgelder für typische Delikte deutlich erhöht, wie das Fahren zu zweit, das Fahren auf Gehwegen sowie das behindernde oder gefährdende Parken auf Gehwegen. Zudem werden die technischen Vorgaben unter anderem für Bremsen, Beleuchtung und Kennzeichnung verschärft. Und künftig sind Blinker und stabile Ständer Pflicht bei der Ausstattung von Elektrokleinstfahrzeugen.
Spritpreise steigen
Autofahrer müssen ab 2026 an der Tankstelle tiefer in die Tasche greifen. Die CO2-Abgabe auf Benzin und Diesel soll um rund drei Cent je Liter steigen. Der Grund für den erneuten Anstieg liegt laut ARAG-Experten bei einer veränderten Preisbildung von fossilen Kraftstoffen: Handelte es sich beim CO2-Preis bisher um einen festen Satz, wird er künftig durch die Versteigerung von Emissionszertifikaten ermittelt. Den endgültigen Preis bestimmen aber auch andere Faktoren, wie der Ölpreis, Wechselkurse oder die Mehrwertsteuer.
Einkommensteuer-Grundfreibetrag steigt
Der Einkommensteuer-Grundfreibetrag sichert das Existenzminimum von Steuerpflichtigen. Bis zu dieser Höhe, die jedes Jahr angehoben wird, müssen Steuerzahler keine Einkommensteuer zahlen. Nach Information der ARAG-Experten beträgt der Grundfreibetrag ab Januar 2026 für Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer 24.696 Euro; bei Ledigen sind 12.348 Euro befreit. Der steuerliche Kinderfreibetrag liegt künftig bei 9.756 Euro.
Digitaler Steuerbescheid wird Standard
Wer seine Steuererklärung künftig über das Portal Elster digital einreicht, erhält automatisch den digitalen Steuerbescheid. Bisher war dafür eine aktive Zustimmung nötig, ab 2026 gilt der digitale Bescheid als Standard. Wer weiterhin den klassischen Papierbescheid bevorzugt, muss auf Elster aktiv widersprechen.
Sobald der Bescheid bereitsteht, werden Nutzer per E-Mail informiert. Der Bescheid selbst ist ein rechtsverbindliches PDF, das über Elster oder eine kompatible Steuersoftware abgerufen werden kann. Die ARAG-Experten weisen darauf hin, dass Steuerzahler, die ihre Steuererklärung noch auf Papierformularen einreichen, den Bescheid weiterhin per Post bekommen.
Zuschläge zur Erwerbsminderungsrente werden neu berechnet
Seit Dezember wird der Zuschlag, den zahlreiche Rentner auf ihre Erwerbsminderungsrente erhalten, neu berechnet. Laut ARAG-Experten wird er nun aus den persönlichen Entgeltpunkten berechnet. Auch das Auszahlungsverfahren ändert sich, denn der Zuschlag wird künftig als Bestandteil der Rente und nicht mehr in der Monatsmitte separat überwiesen.
Die Rente wird von der Rentenversicherung automatisch neu berechnet; es muss also kein Antrag gestellt werden. Bereits im Oktober wurden alle Berechtigten in einem Bescheid informiert, wie hoch die neue Rente inklusive Zuschlag sein wird.
Pendlerpauschale steigt
Um die Kosten für den Arbeitsweg steuerlich weiter zu entlasten, steigt die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent pro Kilometer Arbeitsweg. Sie gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel, also für Auto, Fahrrad, Bahn oder zu Fuß. Neu ist laut ARAG Experten, dass die Pauschale in dieser Höhe bereits ab dem ersten Kilometer gilt, zuvor galt der Satz erst ab dem 21. Kilometer.
Neue Beitragsbemessungsgrenzen 2026
Die Grenze, bis zu der aus dem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden müssen, steigt für 2026 auf jährlich 69.750 Euro, bzw. 5.812,50 pro Monat. Im Vorjahr lag die Beitragsbemessungsgrenze laut ARAG-Experten noch bei 66.150 Euro im Jahr (5.512,50 Euro im Monat).
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf ein Jahreseinkommen von 77.400 Euro (6.450 Euro monatlich), im Vorjahr lag diese bei 73.800 Euro. Bis zu dieser Einkommenshöhe müssen sich angestellte Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichern. Nur wer darüber verdient, kann die private Krankenversicherung wählen.
Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt laut ARAG Experten. Sie beträgt ab 2026 8.450 Euro im Monat, 2025 belief sich die Grenze auf 8.050 Euro. Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, wird für 2026 51.944 Euro im Jahr betragen. 2025 waren es 50.493 Euro.
Mindestlöhne steigen auch 2026
Der Mindestlohn soll insbesondere Arbeitnehmer mit einfacheren Tätigkeiten im Niedriglohnsektor schützen, deren Arbeitsverhältnis nicht in den Geltungsbereich eines Tarifvertrags fällt. Zuletzt lag der Mindestlohn bei 12,82 Euro brutto pro Stunde.
Laut der Mindestlohnanpassungsverordnung steigt die Lohnuntergrenze nach Auskunft der ARAG-Experten zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro. Wichtig für Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen: Weil der gestiegene Mindestlohn auch für sie gilt, erhöht sich die Verdienstgrenze von 556 auf 603 Euro im Jahresdurchschnitt pro Monat.
Neu für rüstige Rentner: Aktivrente
Ab Januar können Rentner, die sich noch fit genug fühlen und weiterarbeiten möchten, von der neuen Aktivrente profitieren. Diese ermöglicht es laut ARAG-Experten, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Der Steuer-Bonus, der Teil des Rentenpakets der Bundesregierung ist, gilt jedoch nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Grundsätzlich bleibt die Aktivrente steuerfrei, jedoch müssen Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten. Verdienen sie mehr als 2.000 Euro, sind auf den darüber hinausgehenden Betrag Steuern zu zahlen.
Rente nicht mehr als Barauszahlung
Ab 2026 wird die gesetzliche Rente nicht mehr bar ausgezahlt, sondern ausschließlich per Überweisung auf ein Girokonto. Für die große Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner bleibt alles wie gewohnt, denn schon heute erfolgt die Auszahlung meist per Überweisung. Betroffen sind vor allem Menschen, die ihre Rente bislang noch bar erhalten haben.
Sie müssen künftig ein Konto angeben, auf das die Rentenzahlungen überwiesen werden können. Die ARAG-Experten weisen darauf hin, dass bei Problemen mit der Eröffnung eines Girokontos ein sogenanntes Basiskonto eröffnet werden kann. Darauf besteht für jeden Bürger der Europäischen Union ein rechtlicher Anspruch.
Ohne Bankkonto wird die Rentenzahlung so lange ausgesetzt, bis alle Überweisungsformalitäten geklärt sind. Dann erfolgt eine entsprechende Nachzahlung.
Fahrzeugschein 2.0
Seit Dezember ist der Digitale Fahrzeugschein (DFZ) direkt in einer App vom Kraftfahrt-Bundesamt abrufbar: Die i-kfz-App ist kostenlos und kann im Play Store oder im App Store heruntergeladen werden. Um den DFZ ausstellen zu lassen, ist ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie der dazugehörigen PIN erforderlich. Mit der Anwendung soll künftig auch ein digitaler Führerschein bequem auf dem Smartphone mitgeführt werden können.
Nutzer werden von der App zudem an wichtige Termine, wie die Hauptuntersuchung beim TÜV, erinnert. Und wer sein Auto verleiht, kann in der barrierefreien App einfach das Abbild seines Fahrzeugscheins teilen. Die ARAG-Experten weisen darauf hin, dass der klassische Fahrzeugschein weiterhin gültig bleibt.
Keine Kraftfahrzeugsteuer für reine Elektrofahrzeuge
Mit der Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Paragraf 3d) werden neu zugelassene oder umgerüstete Elektroautos bis Ende 2035 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Laut ARAG Experten endete die Zulassungsfrist bisher im Dezember 2025 und die maximal zehnjährige Steuerbefreiung lief bis zum 31. Dezember 2030.
Jetzt gilt für Elektroautos, die bis spätestens Ende 2030 zugelassen werden, eine Steuerbefreiung bis längstens zum 31. Dezember 2035. Wer sich also frühzeitig ein E-Auto anschafft, profitiert am meisten.
