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Garantie und Gewährleistung: Das ist der feine Unterschied

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Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Bei jedem Einkauf – ob im Geschäft vor Ort oder im Internet – gilt: Käufer haben ein Recht auf ein funktionierendes Produkt. Ist der gekaufte Artikel mangelhaft, stehen ihm Gewährleistungsrechte oder eine Herstellergarantie zu. Der große Unterschied: Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht, das jeder Käufer eines Produktes hat. Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung, meist vom Hersteller selbst. Sie unterliegt keinen einheitlichen gesetzlichen Vorgaben.

Auch einfache Komponenten einer Heizungsanlage müssen zwingend funktionieren. Ansonsten greift die Gewährleistung oder vielleicht auch eine Garantie des Herstellers.
Gewährleistung und Garantie definieren sich unterschiedlich.

Was ist Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung wird im Juristendeutsch auch Mängelhaftung genannt. Denn sie greift automatisch, wenn eine gekaufte Ware einen Mangel aufweist. Die Gewährleistungsfrist bei Neuwaren beträgt mindestens zwei Jahre, bei Gebrauchtwaren ist es mindestens ein Jahr.

Voraussetzung: Der Kaufvertrag wurde zwischen einem gewerblichen Verkäufer und einem Verbraucher, also einem privaten Käufer, geschlossen. Ein Hausbesitzer hat also eine gesetzliche Gewährleistung gegenüber seinem Heizungsbauer, wenn die Wärmequelle nicht das funktioniert, wie sie soll.

Innerhalb der ersten zwölf Monaten nach dem Kauf gilt: Es ist davon auszugehen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Der Käufer muss das nicht gesondert beweisen. Damit haftet der Verkäufer, er muss den Schaden beseitigen. Das gilt auch, wenn er die Ware bereits mangelhaft von seinem Lieferanten erhalten hat. Ab dem 13. Monat gilt dann eine Beweislastumkehr. Dann muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits von Anfang an vorhanden war.

Käufer können entweder einen Umtausch oder eine Reparatur verlangen. Ist eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung nicht möglich, muss der Verkäufer entweder die defekte Ware zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Alternativ ist auch eine Preisminderung möglich.

Bei einem Kauf, bzw. Verkauf zwischen Privatpersonen kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Bei einem Kaufvertrag unter Geschäftsleuten wird die Gewährleistung meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Die Frist, um Mängel zu rügen liegt zwischen einigen Stunden (bei leicht verderblicher Ware) und bis zu zwei Wochen (bei komplizierten technischen Geräten). Offenkundige Mängel müssen aber sofort gerügt werden.

Das ist neu bei der Gewährleistung

Seit Januar 2022 beträgt die Frist bis zur Beweislastumkehr zwölf Monate, früher waren es sechs Monate. Zum Vergleich: In Frankreich gibt es gar keine Beweislastumkehr für Kunden, hier liegt sie die kompletten zwei Jahre beim Verkäufer.

Was ist eine Garantie?

Garantie bezeichnet eine freiwillige Verpflichtung, die zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gilt. Sie sichert eine Funktionsfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum. Dabei handelt es sich um eine „unbedingte Schadensersatzleistung“. Das heißt, der Käufer muss nicht beweisen, dass der Schaden bereits beim Kauf vorhanden war.

Beispiel: Ein Kunde kauft bei einem Händler eine Waschmaschine, diese geht nach drei Monaten kaputt. Der Hersteller bietet eine einjährige Garantie. Der Kunde kann sich aussuchen, wo er seine Ansprüche geltend macht, ob beim Händler (Gewährleistung) oder beim Hersteller (Garantie). Der Händler kann dem Kunden jedoch nicht die Gewährleistung verwehren mit dem Verweis auf die Herstellergarantie.

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