Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Die geplanten Änderungen im Überblick

Die Bundesregierung plant, das bestehende Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) zu ersetzen. Aktuell liegt dazu ein Eckpunktepapier vor – das Gesetz befindet sich noch im Verfahren und ist noch nicht beschlossen.
1. Zeitplan und Zielsetzung
Das GMG soll nach aktuellem politischen Ziel noch im Jahr 2026 verabschiedet werden und anschließend in Kraft treten. Zudem ist eine Evaluierung für das Jahr 2030 vorgesehen. Sollte sich dann zeigen, dass der Gebäudesektor seine Klimaziele verfehlt, soll nachgesteuert werden. Doch ob dieser Zeitplan eingehalten wird, ist derzeit offen.
2. Wegfall der 65‑Prozent-Vorgabe
Die bisherige pauschale Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, soll entfallen. Stattdessen ist ein technologieoffener Ansatz vorgesehen.
Auch bestehende funktionierende Heizungen sollen weiterhin betrieben werden können. In welchem Umfang weitere Anforderungen (z. B. bei Austausch oder Neubau) bestehen werden, ist noch Teil des Gesetzgebungsverfahrens.
3. Weiterbetrieb von Gas- und Ölheizungen („Bio-Treppe“)
Künftig sollen auch Gas- und Ölheizungen weiterhin eingebaut werden dürfen. Nach den aktuellen Plänen müssen diese jedoch ab 2029 schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Energieträger nutzen.
Der Einstieg ist voraussichtlich ab Januar 2029 mit einem Anteil von etwa 10 Prozent vorgesehen. Der weitere Anstieg bis 2040 soll in drei Schritten im Gesetz festgelegt werden. Für den Bioanteil in Gas und Öl soll der CO2-Preis entfallen. Wie sich diese Anforderungen konkret bis 2040 entwickeln, ist noch nicht final festgelegt.
4. Einführung einer Grüngasquote
Geplant ist zudem eine Quote für klimafreundliche Gase und flüssige Brennstoffe. Energieversorger sollen verpflichtet werden, schrittweise Anteile erneuerbarer oder klimaneutraler Energieträger bereitzustellen.
Ein möglicher Startpunkt liegt nach aktuellem Stand bei etwa einem Prozent ab 2028. Die konkrete Ausgestaltung befindet sich noch in Erarbeitung.
5. Förderung, EU-Vorgaben und Wärmeplanung
Die bestehende Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll weitergeführt werden. Details zur langfristigen Finanzierung sind jedoch noch nicht abschließend geklärt. Plan zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers ist, die Förderung bis mindestens 2029 sicherzustellen.
Parallel soll das GMG die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht überführen. Dabei wird diskutiert, in welchem Umfang nationale Spielräume genutzt werden können.
Bei der kommunalen Wärmeplanung ist vorgesehen, kleinere Kommunen stärker zu entlasten und vereinfachte Verfahren einzuführen. Auch der Ausbau und die Förderung von Wärmenetzen sollen gestärkt werden.
Einordnung
Verbände und Interessengruppen bewerten die bisherigen Vorschläge unterschiedlich. Während einige die größere Technologieoffenheit begrüßen, sehen andere Risiken für Klimaziele, Planungssicherheit und langfristige Kosten – insbesondere im Zusammenhang mit fossilen Heizsystemen und der Verfügbarkeit klimaneutraler Energieträger.
Fazit:
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz deutet einen deutlichen Kurswechsel in der Wärmepolitik an. Viele zentrale Punkte sind jedoch noch nicht final entschieden. Für Eigentümer und Investoren bleibt die Lage vorerst mit Unsicherheiten verbunden.

