Fahrerassistenzsysteme: Alte Technik jetzt frisch im Angebot?
Gut möglich, dass schon bald wieder vermehrt Transporter bei Nutzfahrzeughändlern mit dem Aufkleber „Tageszulassung“ zum sogenannten Schnäppchenpreis angeboten werden. Das Muster dahinter ist bekannt: Im Zweijahres-Rhythmus bekommen Fahrzeughersteller von der Europäischen Union Fristen gesetzt, um ihre Modelle mit immer fortschrittlicheren Fahrsicherheitsassistenten auszustatten. Stets geht es gemäß der EU-Verordnung 2019/2144 (General Safety Regulation) zunächst um die Musterzulassung eines neuen Fahrzeugtyps. Diese Typzulassung gibt vor, welche Sicherheitssysteme in die Serienfertigung einfließen müssen, damit ein Modell rund zweieinhalb Jahre später überhaupt noch eine Erstzulassung erhalten darf.

