Kabinett konkretisiert GModG-Regeln

Mit dem Kabinettbeschluss zur Neuausrichtung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vom 13. Mai 2026 konkretisieren sich zentrale geplante Änderungen im Gebäudeenergierecht. Der Beschluss sieht vor, die bisherige 65-Prozent-Vorgabe des GEG 2024 für den Heizungstausch sowie für Neubauten abzulösen, neue technologieoffene Regelungen für die Wärmeversorgung einzuführen und zugleich die energetischen Nachweis- und Bilanzierungsgrundlagen weiterzuentwickeln. Solar-Computer bereitet die technische Umsetzung verbindlicher Vorgaben frühzeitig vor.
Entwurf ordnet den Heizungstausch neu
Für neu eingebaute Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen in bestehenden Gebäuden sieht der Entwurf ab 2029 einen stufenweise steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe vor. Die Bio-Treppe setzt 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040 an. Die konkrete Einhaltung bleibt noch zu präzisieren. Gleichzeitig regelt der Entwurf Solarthermie, Wärmepumpen-Hybridheizungen und Biomasse-Lösungen differenziert.
Referenzgebäude stellt Nachweise um
Für die Praxis relevant ist auch die vorgesehene Umstellung der energetischen Nachweislogik. Der Referentenentwurf verknüpft die Anforderungen für Wohn- und Nichtwohngebäude künftig direkt mit einem neu ausgestalteten Referenzgebäude und stellt die Berechnungsverfahren auf DIN/TS 18599:2025-10 um. Ergänzend führt er in den Referenzgebäuden einen technologieneutralen Referenzwärmeerzeuger ein. Damit ändern sich nicht nur rechtliche Vorgaben. Auch rechnerische und normative Grundlagen passen sich an. Das betrifft Planung und Nachweisführung.
Novelle erweitert Anforderungen
Der Entwurf greift weitere Themen auf, die für Planung und Nachweisführung relevant sind. Dazu zählen neue Renovierungsanforderungen für bestehende Nichtwohngebäude, die Einführung von Nullemissionsanforderungen in künftigen Stufen sowie erweiterte Vorgaben zur Gebäudeautomation.
Diese Regelungen setzen die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) vom Mai 2024 national um. Für den Nachweis der Nullemissionsanforderungen ist eine Ökobilanzierung erforderlich. Gerade im Nichtwohngebäudebereich betreffen die anstehenden Änderungen damit nicht nur den Heizungstausch, sondern auch Bewertungsmaßstäbe, Nachweisprozesse und technische Ausstattungsanforderungen.
Zeitplan bleibt fragil
Der Kabinettbeschluss ist der nächste konkrete Schritt auf dem Weg zum GModG. Die aktuelle Zeitplanung ist fragil. Falls das parlamentarische Verfahren planmäßig verläuft, ist nach aktuellem Kenntnisstand mit einem Inkrafttreten der Gesetzesänderung im November 2026 zu rechnen.
Die Erstellung von Energieausweisen nach dem neuen Verfahren wäre dann nach einer sechsmonatigen Übergangszeit ab Mai 2027 verbindlich anzuwenden.
Bundesrat regt Änderungen an
Nach der Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Juni 2026 können sich noch Änderungen an einzelnen Regelungsbausteinen ergeben. Die Länder regen unter anderem an, für große Wohnungsbestandshalter stärker auf einen Flottenansatz statt ausschließlich auf das Einzelgebäude abzustellen, die Länderöffnungsklausel für ambitioniertere Klimaziele zu erweitern und Erleichterungen für bestimmte Interimsbauten fortzuführen. Zusätzlich regen sie Anpassungen bei der Aufteilung von Kohlendioxidkosten an.
Für Planung, Beratung und Nachweisführung zeigt sich damit, dass neben den bereits vorgesehenen energetischen Berechnungsgrundlagen auch organisatorische, gebäudewirtschaftliche und landesspezifische Anforderungen relevant bleiben.
Unternehmen setzt Normen um
Solar-Computer verfolgt die weiteren Schritte im Gesetzgebungsverfahren und bereitet die Umsetzung verbindlicher gesetzlicher Änderungen sowie neuer normativer Anforderungen vor. Das betrifft die zahlreichen Änderungen der DIN TS 18599 Ausgabe 10/2025. Wesentliche Anpassungen für die Berechnung gibt es unter anderem beim Berechnungsverfahren für Wärmepumpen, bei den Nutzungsprofilen, vor allem im Hinblick auf die erforderliche Beleuchtungsstärke und den daraus resultierenden Strombedarf, sowie bei der Berücksichtigung erdreichberührter Bauteile über Temperatur-Korrekturfaktoren, die Fx-Werte.
Bis zur finalen gesetzlichen Anpassung steht Anwendern bei Solar-Computer weiterhin das Programmpaket „Energieeffizienz Gebäude nach GEG / DIN V 18599“ für die vollständige Nachweisführung nach GEG 2024 auf Basis der DIN V 18599 zur Verfügung.
