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EU-Energieeffizienzrichtlinie soll praxisnah umgesetzt werden

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In der EU gelten gemeinsame Regeln, um Energie zu sparen und sie effizient einzusetzen. Die entsprechende EU-Energieeffizienzrichtlinie ist seit Oktober 2023 in Kraft. Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die EU-Vorgaben möglichst bürokratiearm und praxisorientiert umsetzt.

Die Bundesregierung will die Vorgaben des bestehenden Energieeffizienzgesetzes weitgehend auf EU-Recht zurückführen. Das heißt: Um Bürokratie zurückzubauen, entfallen bestehende Verpflichtungen oder sie werden zielgerichtet angepasst, wenn sie über die EU-Richtlinie hinausgehen. Die Bundesregierung will damit eine Übererfüllung von EU-Vorgaben verhindern und die Wirtschaft entlasten.

Wegfall unnötiger Pflichten spart Milliarden

Unnötige Pflichten für Unternehmen, etwa zur Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen sowie Berichtspflichten, sollen wegfallen. Verpflichtungen im Bereich der Abwärme werden entbürokratisiert. Durch das Gesetz sparen Unternehmen rund 760 Millionen Euro jährlich und 2,9 Milliarden Euro einmalig an Erfüllungsaufwand ein.

Erleichterungen für Investitionen in Rechenzentren

Die Bundesregierung will zudem die Rahmenbedingungen für den Betrieb von Rechenzentren in Deutschland verbessern. Energieeffizienzvorschriften für bestehende Rechenzentren sollen praxisgerechter ausgestaltet sein, wie in der Rechenzentrumsstrategie vorgesehen.

Die Nutzung von Erneuerbaren Energien wird pragmatischer ausgestaltet: Nunmehr müssen Rechenzentren ab 2030 bilanziell vollständig auf Erneuerbare Energien setzen statt wie bisher ab 2027. Das erleichtert Investitionen in Rechenzentren in Deutschland.

Beitrag zum Klimaschutz

Der Gesetzentwurf soll insgesamt zu mehr Energieeffizienz führen – und leistet damit einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele. Das gelingt unter anderem durch die Verankerung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“ für größere Investitionsentscheidungen oder durch jährliche Sparvorgaben beim Energieverbrauch öffentlicher Einrichtungen.

Statement von Bundesumweltminister Carsten Schneider

Energieeffizienz ist neben den erneuerbaren Energien der zentrale Baustein für eine Energieversorgung, die uns unabhängiger macht von teuren fossilen Energie-Importen. Dazu gehört: Rechenzentren sollen künftig effizienter und nachhaltiger arbeiten. Strom ist in erster Linie für die Rechenleistung da und nicht für veraltete Kühltechnik. Gerade deutsche Unternehmen sind gut darin, effiziente Rechenzentren auszurüsten. Effiziente Rechenzentren kosten ihre Kunden weniger und helfen damit auch der deutschen Internetwirtschaft. Und sie sind auch ein Beitrag für mehr Akzeptanz. Wenn Rechenzentren ihre Abwärme günstig in Wärmenetze für Heizung und Warmwasser abgeben, hat auch die lokale Bevölkerung mehr davon.“

BDEW  zur Energieeffizienzrichtlinie: Schritt in die richtige Richtung

Zur heutigen Befassung des Kabinetts mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Seit Herbst 2024 wartet die deutsche Energiewirtschaft auf die Novelle des Energieeffizienzgesetzes. Insbesondere besteht die Hoffnung auf den von der Politik zugesagten, spürbaren Bürokratieabbau, den der Gesetzentwurf auf rund 834 Millionen Euro pro Jahr taxiert. Bürokratischer Aufwand ohne angemessenen Effizienznutzen stellt eine große finanzielle Belastung für die Unternehmen dar.
Die geplanten Maßnahmen weisen in die richtige Richtung, sind aber noch nicht ausreichend. Die Rückführung der Regelungen auf europäisches Recht ist ein entscheidender Schritt in Richtung Entbürokratisierung und zur Stärkung unserer Wettbewerbsfähigkeit in Europa. Darüber hinaus wäre dieses Gesetz eine gute Möglichkeit gewesen, die besonderen Sicherheitsanforderungen der Unternehmen der kritischen Infrastruktur (KRITIS) zu berücksichtigen und deren Berichts- und Transparenzanforderungen zu begrenzen. Diese Chance wurde verpasst.

Dass die Nutzung und Integration von Abwärme aus Rechenzentren in Wärmenetzen nun einen gesetzlichen Rahmen bekommen, ist zu begrüßen. Die Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren ist ein Baustein zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. Die Wärmenetzbetreiber gehen dafür oftmals in Vorleistung und tragen das Risiko für den Ausbau der Infrastruktur. Daher sollte nun zügig das von der KfW geplante Programm zur finanziellen Absicherung des Infrastrukturausbaues umgesetzt werden.
Für alle Unternehmen ist es ein zentrales Anliegen, ihre Energieeffizienz kontinuierlich zu steigern und dadurch Kosten zu reduzieren. Das unterstützen wir als BDEW bisher schon mit allen anderen großen Industrieverbänden über unsere Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN).“

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