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DUH: Wirtschaftsministerium arbeitet gegen EU-Methanverordnung

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie arbeitet offenbar seit Monaten entgegen der offiziellen Regierungslinie darauf hin, zentrale Pflichten der EU-Methanverordnung um drei Jahre zu verschieben und damit ein Kernstück des europäischen Klimaschutzes auszuhöhlen. Das geht aus einem internen Vermerk des Wirtschafts- und Energieministeriums hervor, der der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vorliegt. Demnach hat das Wirtschaftsministerium zur Stärkung seiner Position Argumente aus der Industrie eingeholt und die Maximalforderung der Unternehmen, die verpflichtet sind, die gesetzlichen Regelungen umzusetzen, unverändert übernommen. Damit geht das Wirtschaftsministerium noch über den am Vortag veröffentlichten Vorschlag der EU-Kommission hinaus, die Importbestimmungen um ein Jahr zu verschieben.

Angesichts des neuen Kommissionsvorschlags fordert die DUH Wirtschaftsministerin Reiche auf, ihre Blockadehaltung bei der Umsetzung der EU-Methanverordnung aufzugeben. So lässt sich endlich Rechtsklarheit für die Einhaltung der Methanverordnung in Deutschland schaffen.

Vorwurf der Blockadehaltung

Die DUH kritisiert, dass das Wirtschaftsministerium die Interessen der Öl- und Gaskonzerne über den Klimaschutz stellt. Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, bezeichnet den Blick hinter die Kulissen des regierungsinternen Streits als erschreckend. Er betont, dass Teile der Bundesregierung offenbar bereit sind, demokratisch beschlossene Gesetze für die fossile Lobby in Teilen auszuhebeln. Dem Kanzleramt sei dieser Missstand bekannt.

Drohung mit Vertragsbruch

Sollten die von der Industrie kritisierten Importregeln der Verordnung nicht verschoben werden, signalisiert das Wirtschaftsministerium laut dem internen Vermerk die Bereitschaft, EU-Verträge zu verletzen. Es fordert demnach vom zuständigen Umweltministerium eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift, die Unternehmen aus der Verantwortung nehmen würde. Dies käme einer eigenhändigen Aussetzung von Teilen der Methanverordnung gleich und würde den europäischen Gesetzgeber umgehen.

EU-Kommission schlägt einjähriges Moratorium vor

Die EU-Kommission hat am 14. Oktober einen Vorschlag zur Verschiebung der Importbestimmungen um ein Jahr eingebracht. Dies geht nicht so weit wie die dreijährige Forderung des BMWK, wird aber von Constantin Zerger, DUH-Leiter Energie- und Klimaschutz, als „Triumph für die Unternehmen“ bezeichnet, die gegen die neuen Klimaregeln agieren. Zerger warnt davor, dass die Importregeln grundsätzlich auf der Kippe stehen könnten, falls der Vorschlag der Kommission nicht angenommen wird. Er fordert Bundeskanzler Merz auf, für eine einheitliche deutsche Position zu sorgen und Wirtschaftsministerin Reiche zum Abrücken von der dreijährigen Forderung zu bewegen.

Hintergrund der Methanverordnung

Die EU-Methanverordnung trat im August 2024 in Kraft und zielt darauf ab, Methan-Emissionen zu reduzieren, die bei der Produktion und dem Transport fossiler Energien entstehen. Sie adressiert Unternehmen, die in der EU fossile Energien fördern und transportieren. Ein Teil der Regeln betrifft auch Importeure. Diese Importbestimmungen stehen im Zentrum des Konflikts, da sie von betroffenen Unternehmen und einigen Mitgliedstaaten kritisiert werden.

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