Vor allem online ist ein Vertrag schnell geschlossen, ein Klick genügt. Dabei sind nicht alle Verträge wieder kündbar. ARAG-Experten erklären, wie Sie Verträge richtig kündigen.
Wer seinen Kollegen einen Streich spielt, kann unter Umständen fristlos entlassen werden. Dieses und weitere Arbeitsurteile im Überblick.
Was passiert mit Mitarbeitern, die ständig zu spät kommen? Und was ist, wenn Arbeitnehmer Straftaten begehen? Ein Rechtsexperte erklärt aktuelle Gerichtsurteile zur fristlosen Kündigung und zeigt, wann eine Entlassung nicht gerechtfertigt ist.
Ist ein Arbeitnehmer sehr häufig oder sehr lange krank und fehlt auf der Baustelle oder im Büro, darf ihn der Arbeitgeber durchaus kündigen. Doch damit das rechtens ist, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.
Der Abbruch des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses kommt leider immer wieder vor. Unser Experte beleuchtet die möglichen Umstände und Besonderheiten.
Was tun, wenn sich ein Mitarbeiter permanent querstellt - und eine Absicht klar zu erkennen ist? Eigentlich bleibt nur ein Weg: Es müssen disziplinarische Maßnahmen erfolgen.
Was ist, wenn Kündigungsschreiben innerhalb des Unternehmens zunehmen? Verantwortliche sollten sich dann darüber Gedanken machen, aus welchen Gründen Arbeitnehmer immer wieder das Unternehmen verlassen und entsprechend gegensteuern.
Die Auswirkungen eines unprofessionellen Trennungsmanagements können verheerend sein - und das nicht nur für die direkt Betroffenen. Führungskräfte sollten sich vorbereiten.
Generell gilt für Verträge jeglicher Art, dass die Umsatzsteuer als rechtlich unselbständiger Teil des zu zahlenden Preises auch bei Vereinbarungen zwischen vorsteuerabzugsberechtigten Vertragsparteien im Zweifel im Gesamtpreis enthalten ist.
Eine Kündigung ist immer eine unangenehme Sache - für beide Seiten. Doch eine Entlassung ist Chefsache: Bei der Trennung von Mitarbeitern ist immer der direkte Vorgesetzte gefordert.
Viele Nichtakademiker wünschen sich funktionierende Teams und mehr Informationen über zukünftige Kollegen im Bewerbungsprozess. Häufig ist das auch ein Kündigungsgrund.
Die Wiederholung von sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen ist jetzt gesetzeswidrig. Damit will das Verfassungsgericht sogenannte Kettenbefristungen verhindern.