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Das BEG-Brennstoffzellen-Kuddelmuddel

Dittmar Koop

Die heute am Markt gängigen Brennstoffzellenheizgeräte gewinnen ihren Wasserstoff zum Betrieb aus Erdgas. Meist mithilfe eines Erdgas-Dampfreformers erzeugen sie den anlageneigenen Wasserstoff. Der auf diese Weise gewonnene Wasserstoff reagiert dann mit Sauerstoff in einer umgekehrten Elektrolyse zu Wasser („kalte Verbrennung“) – es entstehen Wärme und Strom. Die Heiztechnik ist technisch bewährt und es gibt mittlerweile eine ganze Reihe von Herstellern, die Brennstoffzellen-Heizsysteme anbieten. Damit sie möglichst durchgehend betrieben werden können, muss ein hoher Wärmebedarf vorliegen. Das ist in Altbauten der Fall, weshalb sie vornehmlich dort eingebaut werden.

Die Eigenstromerzeugungs-Alternative

Wenn diese Voraussetzungen aber gegeben sind, können sie, was weniger bekannt ist, auch eine interessante Alternative beim derzeit angesagten Thema Eigenstromversorgung sein. In der Praxis wurden in guten Fällen Eigenstromversorgungsquoten von 50 bis 70% erreicht – Werte, die eine Photovoltaikanlage nur in Kombination mit einem Solarstromspeicher erzielt. Der Grund ist die geringe elektrische Leistung der Brennstoffzelle, mit der gleichbleibender Strom erzeugt wird, der im Haus praktisch immer abgegriffen wird. Eine heute im Eigenheimsektor installierte PV-Anlage üblicher Größe produziert auf einen Schlag eine hohe Stromversorgung von 8 bis 10 kW. Viel Strom wird trotz Solarstromspeichers ins Netz eingespeist.

Rückblick auf KfW 433

Allerdings sind Brennstoffzellen-Heizungen auch die teuersten Systeme am Markt. Komplettsysteme sind kaum für unter 30.000 Euro zu haben. Ob und wann sie sich amortisieren, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. vom Preis fürs Erdgas und den gegengerechneten Stromvermeidungskosten, wenn der Fremdbezug durch die Eigenstromnutzung unterbleibt. Der wichtigste Rechnungs-Faktor war aber bislang die staatliche KfW-Förderung über das Programm KfW 433.

Diese Förderung bestand aus einem Festbetrag in Höhe von 6.800 Euro plus eines variablen Bonus, dessen Höhe abhängig war von der elektrischen Leistung: pro angefangenen 100 Wel 550 Euro, gefördert in der Bandbreite von 0,25 bis max. 5,0 kWel. Gedeckelt war die Förderung auf einen Maximalbetrag von 34.300 Euro bzw. auf bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, die z.B. die Installation beinhalteten und auch die anteiligen Kosten des für die Förderung verbindlich abzuschließenden zehnjährigen Wartungsvertrags.

Die heute am Markt gängigen Brennstoffzellenheizgeräte gewinnen ihren Wasserstoff zum Betrieb aus Erdgas.

Statt KfW nun BEG EM und der Haken

Doch seit Ende 2022 gibt es die Förderung für Brennstoffzellen über KfW 433 nicht mehr. Altanträge werden zwar noch abgearbeitet, aber neue können nun nicht mehr gestellt werden. Stattdessen ist die Brennstoffzellen-Förderung nun allein beim Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) angesiedelt. Es wird wohl zu verschmerzen sein, dass damit die bislang auch mögliche Förderung des Einbaus einer Brennstoffzelle im Neubau entfällt. Auch ggf. zu verschmerzen ist, dass über die BEG EM noch bis zu 35% der förderfähigen Kosten bezuschusst werden (Standard: 25%, plus 10% Heizungstauschbonus). Der Haken an der Sache ist, dass in der zum 1.1.2023 novellierten BEG EM als Fördervoraussetzung für die Brennstoffzelle der Einsatz von grünem Wasserstoff oder alternativ Biomethan vorgegeben ist. Grüner Wasserstoff ist derzeit und auch auf Sicht auf dem Wärmemarkt praktisch nicht verfügbar.

Angesichts der Marktsituation von nicht vorhandenem grünem Wasserstoff gibt es die Möglichkeit, die BEG-EM-Förderung alternativ zu erfüllen, wenn man Biomethan einsetzt. Chemisch gesehen ist Biomethan identisch mit Erdgas. Das Problem: In Deutschland produziert nur eine Minderheit von Biogas-Anlagen Biomethan. Laut BDEW gab es 2021 233 Anlagen, die Biogas zu Biomethan aufbereiten und ins deutsche Erdgasnetz einspeisen. Das wären ca. 2% des Gesamtanlagenbestands.

Klare Kante

Erschwerend kommt hinzu, dass die BEG EM bei der möglichen Frage, ob eine Beimischung von Wasserstoff oder Biomethan vielleicht bereits genügen würde, mit der Vorgabe „ausschließlich“ kompromisslos eindeutig ein Nein ist. Nebenbei ist Ökogas, das viele Stadtwerke bzw. Energieversorger inzwischen am Markt anbieten, unter diesen Umständen überhaupt keine Alternative, denn Ökogas beziehen bedeutet, die CO2-Emissionen, die bei der Verbrennung von Erdgas entstehen, über Kompensationsmaßnahmen auszugleichen. Andere Ökogas-Anbieter bezeichnen unter diesem Begriff ein Mischprodukt aus Biogas und Erdgas. Biogas indes ist chemisch aber nicht gleich Biomethan, sondern sozusagen eine Vorstufe davon.

Die Novelle der BEG EM fordert, dass in Brennstoffzellenheizgeräten ausschließlich grüner Wasserstoff eingesetzt werden darf. Grüner Wasserstoff wird mit Hilfe Erneuerbarer Energien erzeugt wird. Dieser ist am Markt aber praktisch noch nicht verfügbar.

Offene Fragen

Allerdings lässt sich mit Strom aus Biogas und per Elektrolyse grüner Wasserstoff erzeugen. Würde es also reichen, wenn man bei einem Stadtwerk einen Vertrag über Biogas abschließen würde in der Größenordnung, die notwendig wäre, mit daraus erzeugtem Strom die persönlich notwendige Menge grünen Wasserstoffs bilanziell theoretisch immerhin zu dokumentieren?

Eine Brennstoffzellenheizung bilanziell mit grünem Wasserstoff oder Biomethan zu versorgen wäre demnach machbar irgendwie. Biogas/Biomethan wird in der Regel bilanziell bezogen – es sei denn, man hängt als Verbraucher direkt an einer Versorgungsleitung einer Biogasanlage. Das gibt es aber eher selten und wenn, dann im ländlichen Raum.

Die Alternative, die die BEG EM zur Fördervoraussetzung grüner Wasserstoff bietet, ist der ausschließliche Einsatz von Biomethan. Aber auch diese Alternative ist mangels Verfügbarkeit praxisfremd.

Fazit: Steuerbonus und Nachjustierung

Man kann aus diesem Dilemma entkommen. Fördertechnisch gesehen allerdings zu einem bestimmten Preis. Alternativ zur BEG EM besteht die Möglichkeit, die Investition in eine Brennstoffzelle steuerlich geltend zu machen. Über den Steuerbonus können insgesamt 20% der Investitionskosten einer Modernisierung, über 3 Jahre verteilt, von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Interessant ist, dass es hier nicht die Bedingung des Einsatzes von grünem Wasserstoff oder Biomethan gibt. Was allerdings die Frage aufwirft, wie konsequent das Ganze dann am Ende durchdacht wurde.

Am Ende lässt sich auch die Prognose aufstellen, dass bzgl. der gestellten Fördervoraussetzungen im BEG EM für Brennstoffzellenheizungen schon bald nachjustiert werden wird. Denn so existiert die Förderung aktuell nur auf dem Papier. Auf Anfrage beim BAFA heißt es dazu: „Zu den genauen Modalitäten der Förderung von Brennstoffzellenheizungen ist das BAFA derzeit noch im Austausch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es ist korrekt, dass aktuell nur der Einsatz von Biomethan und grünem Wasserstoff vorgesehen ist.“ Dass hier schon Gespräche laufen, lässt hoffen.

Dittmar Koop ist Journalist für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz.

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