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CE-Kennzeichnung bei Sonnenschutz: Falsche Normenangaben sind ein Mangel

Olaf Vögele
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Immer wieder tauchen vor allem Produkte internationaler Anbieter auf, deren Kennzeichnung auf den ersten Blick korrekt erscheint, bei genauerer Prüfung jedoch gravierende Mängel offenbart. Ein zentrales Problem: die falsche Angabe der Norm EN 13561:2015 im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung und der Leistungserklärung.

Dabei ist die Rechtslage eindeutig. Für Bauprodukte wie Markisen ist ausschließlich die harmonisierte Norm EN 13561:2009 in der Verbindung mit der delegierten Verordnung 2019/1188 maßgeblich, da nur diese im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist und damit die notwendige Vermutungswirkung im Sinne der Bauproduktenverordnung entfaltet. Die häufig auf Typenschildern oder in Dokumentationen genannte Fassung von 2015 entspricht zwar dem aktuellen Stand der Technik, diese ist jedoch nicht im europäischen Amtsblatt (OJEU) veröffentlicht und so nicht harmonisiert, und damit für die CE-Kennzeichnung unzulässig.

Darum ist es eine gefährliche Grauzone

Genau hier entsteht eine gefährliche Grauzone: Produkte werden mit CE-Zeichen in Verkehr gebracht, ohne die rechtlich korrekte normative Grundlage zu erfüllen. Für Verarbeiter, Händler und Planer ist das kaum auf den ersten Blick erkennbar. Die Folge sind Unsicherheiten bei Haftung, Ausschreibung und Montage, insbesondere dann, wenn sich die Angaben zur Windwiderstandsklasse oder zur Leistungserklärung nicht eindeutig auf die harmonisierte Norm und die delegierte Verordnung (DV) beziehen. 

Hinzu kommt die oft fehlende Differenzierung zwischen Leistungserklärung (DoP) und Konformitätserklärung (DoC). Während im Maschinenrecht durchaus auf die EN 13561:2015 zurückgegriffen werden darf, gilt im Bauproduktenrecht eine klare Bindung an die harmonisierte Normfassung.

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