DUH kündigt Klage gegen GModG an

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bekräftigt zur heutigen Ausschussanhörung zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ihre Kritik am Gesetzentwurf. Aus Sicht der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation gefährdet dieser Entwurf die Erreichung der verfassungsrechtlich verankerten Klimaziele.
DUH sieht GModG als verfassungswidrig
„Das Gebäudemodernisierungsgesetz gibt fossilen Heizungen noch auf Jahrzehnte hinaus freie Bahn und ist damit verfassungswidrig“, betont Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH.
Die Kostenrisiken für Haushalte seien riesig, da dadurch die Abhängigkeit von fossilen Importen wachse. Eine Gefährdung der Klimaziele sei aus Sicht der DUH unbestreitbar. „Die Mitglieder des Ausschusses für Energie haben heute die Möglichkeit, diesen Fehler zu verhindern. Sollte das Gebäudemodernisierungsgesetz dennoch verabschiedet werden, werden wir es mit einer Klimaklage stoppen.“
Rechtsanwalt ordnet Gesetz ein
Auch Remo Klinger, Rechtsanwalt und geladener Experte in der heutigen Ausschussanhörung, bewertet den Entwurf kritisch:
„Dieser Gesetzentwurf birgt erhebliche verfassungsrechtliche Risiken. Die auf 60 Prozent begrenzte Biotreppe und die Streichung des Betriebsverbots für Gas- und Ölheizungen nach 2044 widersprechen der verfassungsrechtlich erforderlichen baldigen Klimaneutralität“, erklärt Klinger. „Die Bundestagsabgeordneten sollten sich bewusst sein: Wird das Gebäudemodernisierungsgesetz in dieser Form verabschiedet, spricht viel dafür, dass es vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert“, appelliert er.
DUH stellt Verfassungsbeschwerde in Aussicht
Die DUH sieht durch das GModG die verfassungsrechtlich verankerten Klimaziele, durch die auf 60 Prozent begrenzte Biotreppe und die Streichung des Betriebsverbots für Gas- und Ölheizungen nach 2044, gefährdet. Der weitere Verlauf hängt aus Sicht der DUH an der Verabschiedung des Gesetzes. Sollte das GModG so beschlossen werden, kündigt die DUH eine Klimaklage in Form einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht an.
