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EU-Parlament beschließt Novellierung der F-Gase-Verordnung

VDKF (Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V.), BIV (Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks e.V.), ZVKKW (Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen e.V.) und die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik unterstützen die Ziele der F-Gase-Verordnung, aber sie hatten sich im Vorfeld für eine moderatere Vorgehensweise eingesetzt. Das Bestreben der Kälteorganisationen war es, den Betreibern und Fachbetrieben mehr Zeit für den erforderlichen Wandel hin zu einer vorrangigen Nutzung natürlicher Kältemittel, überall dort wo es technisch möglich und energetisch sinnvoll ist, zu geben. Hierfür fand sich im Parlament jedoch keine Mehrheit.

Auf die Branche kommt nun in kürzester Zeit ein weitgehender Ausstieg aus den F-Gasen zu. So stimmte das Parlament z.B. für ein grundsätzliches Verbot von stationären Kälteanlagen mit F-Gasen ab 2025. Auch ein langsamerer Phase-down der verfügbaren Gesamtmenge an F-Gasen wurde abgelehnt. Ein Lichtblick: Das Verwendungsverbot von F-Gasen mit GWP > 150 (GWP = Global Warming Potential) für Service und Wartung ab 2024 ist zum Glück vom Tisch. Dies hätte im Fall einer Reparatur das frühzeitige Aus für unzählige Bestandsanlagen bedeutet. Bis Ende 2029 ist die Verwendung von F-Gasen mit GWP < 2500 für Service und Wartung weiterhin auch an stationären Kälteanlagen erlaubt, ab 2030 gilt dann jedoch GWP < 150 als Grenze. Das ist ein (Teil-) Erfolg der nationalen Kälteorganisationen, da erst durch ihre Initiative ein entsprechender Änderungsantrag zu einer gesonderten Abstimmung im Parlament eingebracht und angenommen wurde.

Wie geht es weiter? Der Europäische Rat prüft nun die Parlamentsentscheidung, wobei eine komplette Zustimmung so gut wie ausgeschlossen ist, da bereits ein Gegenvorschlag des EU-Rats kurz vor der Abstimmung steht. Es wird also zu Kompromissverhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission im sogenannten Trilog kommen. Änderungen sind daher noch wahrscheinlich, wenn auch nicht mehr in allzu großem Umfang zu erwarten.

Die Kälteorganisationen werden sich trotzdem vor der Rats- und der Trilog-Entscheidung auf nationaler Ebene weiter dafür einsetzen, dass die teils realitätsfernen Forderungen in der Novellierung der F-Gase-Verordnung noch revidiert werden. Und damit vertreten sie die Interessen der überwältigenden Mehrheit der Kälte-Klima-Fachbetriebe und vor allem der Betreiber in Bäckereien, Rechenzentren, Metzgereien, Krankenhäusern, Flughäfen, Hotels und Gaststätten, Supermärkten bis hin zur Lebensmittelindustrie etc. Hierdurch soll u.a. verhindert werden, dass Betreiber ihre Kühlanlagen frühzeitig austauschen müssen, weil kein Kältemittel mehr erhältlich ist oder dass es für bestimmte Anwendungen und Aufstellungsbedingungen einfach keine technische Lösung mehr gibt, was sicherlich zu wirtschaftlichen Problemen z.B. für Metzger, Bäcker und Gastwirte führen wird.

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