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Gesetze, Verordnungen und mehr: Das ist neu ab November 2021

Keine Entschädigung mehr für Ungeimpfte

Spätestens ab dem 1. November können Ungeimpfte keine Entschädigungsleistungen mehr beantragen, wenn sie als Reiserückkehrer oder Kontaktperson in Quarantäne müssen. Dies gilt nur für Personen, die sich impfen lassen könnten, dies aber bislang nicht getan haben. In Baden-Württemberg ist diese Regelung bereits in Kraft.

Epidemische Lage läuft voraussichtlich Ende November aus

Wenn es nach Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geht, läuft die epidemische Lage zum Ende November aus. Dies bedeute allerdings nicht, dass die Pandemie vorbei sei oder Schutzmaßnahmen nicht mehr eingehalten werden müssten. Noch ist nicht sicher, ob die Lage tatsächlich Ende November als beendet gilt. Die Ministerpräsidenten der Länder wünschen sich eine bundesweit einheitliche Lösung und Rechtsgrundlage. Bis zum 25. November soll darüber entschieden werden.

Höhere Strafen für Verkehrssünder

Ab dem 10. November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog. Wer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreitet, falsch parkt oder über Rot fährt, muss künftig tiefer in die Tasche greifen und auch mit mehr Punkten in Flensburg rechnen. Das Ziel der höheren Bußen ist eine höhere Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger im Straßenverkehr.

Wer im Halteverbot stehen bleibt, zahlt künftig beispielsweise statt 15 Euro nun bis zu 55 Euro. Das Parken auf einem Geh- oder Radweg oder in zweiter Reihe wird nicht mehr mit 35 Euro, sondern mit bis zu 110 Euro sowie einem Punkt in Flensburg bestraft. Lkw-Fahrende müssen beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren. 70 Euro werden fällig, wenn sie dies nicht tun.

Weitere Informationen dazu gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Sonderangebote am Black Friday

Der Black Friday, also der Tag nach dem US-amerikanischen Feiertag Thanksgiving, ist der Tag im Jahr, an dem Händler mit besonders günstigen Angeboten auftrumpfen. In diesem Jahr ist der 26. November der Tag, an dem es sich lohnt, die ersten oder auch letzten Weihnachtsgeschenke besonders preiswert einzukaufen.

Stichtag für den Kfz-Versicherungswechsel

Der 30. November ist Jahr für Jahr der letztmögliche Tag, um die Kfz-Versicherung zu kündigen. Kunden, die über einen Wechsel nachdenken, sollten sicherstellen, dass die Kündigung den Versicherer bis zu diesem Tag erreicht. Seit dem 1. Oktober 2016 abgeschlossene Verträge können auch per E-Mail oder Fax gekündigt werden. Ältere Verträge sollten Kunden idealerweise per Einschreiben mit Rückschein beenden.

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