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Gesetze, Verordnungen und mehr: Das ist neu ab Oktober 2021

Höherer Ecklohn für Dachdecker

Dachdecker-Gesellen können sich ab dem 1. Oktober 2021 über einen höheren Ecklohn freuen. Er steigt von 19,12 Euro auf 19,52 Euro.

Mehr Geld für Gerüstbauer

Auch Gerüstbauer bekommen ab dem 1. Oktober 2021 mehr Geld. Der Ecklohn wird auf 17,47 Euro angehoben, der Mindestlohn steigt auf 12,55 Euro. Und auch Auszubildende im Gerüstbauerhandwerk bekommen künftig mehr Geld. Die Ausbildungsvergütung wird im ersten Lehrjahr um 50 Euro angehoben, im zweiten um 60 Euro und im dritten um 70 Euro.

Neue Warnhinweise zu Titandioxid

Maler und Lackierer sollten ab dem 1. Oktober 2021 auf den neuen Hinweis auf den Farbstoff Titandioxid achten. Der Stoff ist in Wandfarben, Mörtel und Lacken enthalten. Ab dem Stichtag gilt für Titandioxid eine neue Kennzeichnungspflicht. Fachkräfte in Maler- und Lackiererunternehmen sollten sich mit dem neuen Warnhinweis vertraut machen, um sich zu schützen und die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz einhalten zu können.

Abgabefrist für die Steuererklärung endet

Liegt die Steuererklärung für das Jahr 2020 noch unbearbeitet herum, wird es nun höchste Zeit. Sie kann regulär nur noch bis zum 31. Oktober abgegeben werden. Da dieser Tag jedoch auf einen Sonntag fällt, bleibt ein Tag mehr Zeit für die Erledigung: Sie muss erst am 1. November eingereicht werden. In Bundesländern, an denen dieser Tag ein Feiertag ist (wie beispielsweise Bayern) verlängert sich die Frist sogar bis zum 2. November.

Wer einen Steuerberater mit der Erledigung beauftragt hat, hat noch viel mehr Zeit. Dann muss die Erklärung erst bis zum 31. Mai 2022 eingereicht werden.

Geld zurück von der Lkw-Maut

Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes kommt es zu einer nachträglichen Senkung der Mautsätze vom 28. Oktober 2020 bis zur Rechnung für die Zeit bis zum 30. September 2021. Den Handwerksunternehmen, die in dieser Zeit Lkw-Maut gezahlt haben oder noch zahlen werden, steht eine Erstattung zu. Ab dem 1. Oktober 2021 kann diese Erstattung beantragt werden.

Weitere Informationen dazu gibt es beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG).

Die Winterzeit beginnt

Am letzten Wochenende im Oktober wird die Uhrzeit wieder zurück auf die Winterzeit gestellt. In der Nacht vom 30. auf den 31. Oktober werden die Uhren somit um 3 Uhr zurück auf 2 Uhr gestellt.

Tankstellen müssen Preisvergleich anzeigen

Größere Tankstellen müssen ihren Kunden ab Oktober einen Vergleich anzeigen, welche Kosten mit welchem Energieträger für eine Fahrstrecke von 100 Kilometern anfallen. Dieser Vergleich muss für zwei verschiedene Fahrzeuggrößen angestellt und vierteljährlich aktualisiert werden.

Verlängerte Coronahilfen

Die Überbrückungshilfe III Plus wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die mindestens 30 Prozent weniger Umsatz aufgrund von Corona gemacht haben. Für Soloselbstständige wurde außerdem die Neustarthilfe Plus verlängert. Für die Zeit von Oktober bis Dezember können Soloselbstständige somit zusätzlich 4.500 Euro Unterstützung erhalten, wenn ihre Umsätze pandemiebedingt weiter eingeschränkt sind. Zudem steht auch der Eigenkapitalzuschuss für besonders stark betroffene Unternehmen noch bis Dezember zur Verfügung.

Ungeimpfte müssen Tests zahlen und werden nicht mehr entschädigt

Genesene und vollständig geimpfte Personen unterstehen in Deutschland nicht mehr der Testpflicht. Für alle anderen - mit Ausnahme derer, die nicht geimpft werden können oder für die keine Impfempfehlung vorliegt - werden Corona-Tests ab dem 11. Oktober 2021 kostenpflichtig. Wollen diese Personen ein Krankenhaus, ein Kranken- oder Pflegeheim, ein Restaurant, Fitnessstudio, Schwimmbad oder Hotel besuchen bzw. eine Veranstaltung in Innenräumen wahrnehmen oder zum Friseur gehen, müssen sie sich auf eigene Kosten testen lassen und diesen Test an der entsprechenden Stelle vorlegen.

Wer sich nicht impfen lassen will und aufgrund einer angeordneten Corona-Quarantäne Verdienstausfälle hat, wird nicht mehr entschädigt. Bundesweit liegt für die Einführung dieses Verfahrens noch kein festes Datum vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Bundesländer diese Regel noch im Oktober einführen. Ein Bund-Länder-Beschluss sieht den 1. November 2021 als spätesten Termin für die Einführung vor. 

Reform des Inkassorechts

Am 1. Oktober 2021 treten Teile des Gesetzes zur Reform des Inkassorechts in Kraft. Das Gesetz soll Verbraucher vor immens hohen Inkassogebühren schützen und mehr Transparenz herbeiführen. Aktuell stehen die z. T. erhobenen Kosten bei Inkassoverfahren in keinem vernünftigen Verhältnis zu den dabei entstehenden Aufwänden. Die Gebührensätze werden deutlich beschränkt, sodass die finanzielle Belastung für die säumigen Verbraucher deutlich sinkt.

Angepasstes Stalking-Gesetz

Stalking wird ab Oktober härter und auch früher bestraft. Nun reicht es, jemanden wiederholt zu belästigen, sodass dessen Leben nicht unerheblich beeinträchtigt wird. Bei Verurteilungen drohen ab Oktober Strafen mit bis zu fünf Jahren Gefängnis. Früher waren maximal drei Jahre Arrest möglich. Zudem steht ab Oktober 2021 auch Cyberstalking,  also das belästigende Verfolgen im Internet, unter Strafe.

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